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Schulden-Alarm: Soll jeder Österreicher zahlen?

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Schulden-Alarm: Soll jeder Österreicher zahlen?

murks
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Noch nicht bewertet
Ja das war das heutige Thema bei Puls 4. Österreich ist mit ca 200 Milliarden!!!! Euro verschuldet. Bis jetzt war ich so blauäugig um zu glauben, dass in Österreich das Verursacherprinzip gilt. Unsere Politiker habe über Jahre hinweg mit unserem Geld nur so um sich geschmissen, haben ihre Gehälter in Höhen erhoben von denen wir nur träumen können und haben sogar freiwillig und ganz ohne Grund auch die Mitgliedsbeiträge an die EU erhöht. Ich habe immer geglaubt, wenn ich Schulden mache, so muss ICH die auch zurückzahlen, nicht so unsere Politiker, die wollen wieder einmal uns zahlen lassen. Wenn ein ganz normaler Bürger verschuldet ist, so wird er über Jahre hinweg bis zum Existenzminimum gepfändet. Wenn aber Politiker Schulden machen, so bekommen sie eine satte Pension und vielleicht noch einen topbezahlten Nebenposten als Manager. Jetzt frage ich, warum sollen wir für deren selbstproduzierten Mist bezahlen, warum kann man sie nicht einfach zur Verantwortung ziehen und genauso für ihre verursachten Schulden heranziehen, wie jeden normalen österreichischen Staatsbürger. Oder fallen diese Leute nicht unter den Passus unserer Verfassung, der da sagt: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich? Bin schon auf Eure Antworten gespannt.

Kommentare

Aufpasser
Quote:

echauffier dich nicht. du weißt, dein eiernder blutdruck.

Schließen Sie wieder von sich auf ander? Mein Blutdruck eiert nicht und ist völlig in Ordnung.

Sie hatten die legale Möglichkeit, nur haben Sie sie aus welchen Gründen nicht genutzt. Hunderttausende Österreicher haben das getan.

Niestaspopolo

Aufpasser hat recht. Pro forma sind die Auslandsösterreicher, die ihr Wahlrecht ausüben wollen mit der Adresse Dr. Karl-Renner-Ring gemeldet.
Die Wahlmöglichkeiten sind für alle Staatsbürger gleich.
Damals konnten alle Österreicher im Ausland mit abstimmen. Wenn Du in der Pampa warst und es Dich ohnehin nicht interessiert hat, ist das Deine Sache. Aber grundsätzlich konnte jeder abstimmen!

-Gast- (nicht überprüft)

echauffier dich nicht. du weißt, dein eiernder blutdruck.

eine meldung nach dem meldegesetz an der adresse des parlaments? geh bitte, zeig mir eine einzige. brennend würde mich interessieren, wer da als unterkunftgeber unterschreibt.

na, absolut glücklicherweise gilt nicht alles, das für wien gilt, auch im schäbigen rest von österreich. um dens hier aber nicht ging. das mit den auslandsösterreichern war auch nur ein beispiel, war ich nie im rechtlichen sinn.

du kannst einfach nicht lesen:

Quote:

ich wiederhole ich hatte keine legale möglichkeit, abzustimmen. mir wiederhole mir war das aber auch nicht wichtig, denn ich wiederhole ich schaffe es, demokratische ergebnisse zu akzeptieren.
und thema verfehlt sowieso schon wieder.

österreichische vertretungsbehörden sind eben keine schwammern, die nach jedem regen auswachsen. und mit dem schulden-alarm hätten sie eh nix zu tun. ähhh, um den gings nämlich.

Aufpasser

@tavorelweparanoiker:
Was in Wien möglich war, gilt auch für ganz Österreich![b]

Quote:

war eine abstimmung im ausland ab 1992, bis zur nächsten gesetzesänderung, nur bei österreichischen vertretungsbehörden möglich. die aber sind spärlich gesät.

Aha, also jetzt gestehen Sie zu, daß es doch möglich war, vorhin haben Sie noch grundsätzlich abgestritten, daß man 1994 vom Ausland auch abstimmen konnte.

Quote:

noch darüber hinaus waren alle auslandsösterreicher verfassungswidrig vom wahlrecht ausgeschlossen, weil auch wahlkarten eine an die meldung gebundene eintragung in das österreichische verzeichnis verlangen. das sind noch zusätzlich so ein paar hunderttausend

Und daß die Auslandsösterreicher an der Adresse des Parlamentes gemeldet sind und die Wahlkarten zugeschickt bekommen (natürlich nachdem sie sich haben eintragen lassen), ist Ihnen bisher entgangen?

Quote:

aber schon wieder streit um des kaisers bart. ich wiederhole ich hatte keine legale möglichkeit, abzustimmen. mir wiederhole mir war das aber auch nicht wichtig,

Doch Sie hatten die legale Möglichkeit - aber Sie waren nicht daran interessiert, es war Ihnen "nicht wichtig" oder Sie waren zu bequem.
[b][u]Tatsache ist, daß eine Stimmabgabe auch im Ausland möglich war.[/b][/u][/b]

-Gast- (nicht überprüft)

die besondere kompetenz der emma 62 zeigt sich auch dergestalt, daß zur nr wahl ausländer ohne wahlrecht ins wählerverzeichnis eingetragen wurden...

-Gast- (nicht überprüft)

wie du richtig meintest, elwe,

Quote:

Die MA 62 ist zuständig für Wahlen (und auch Volksabstimmungen, Volksbegehren usw)[b]in Wien[/b].

deiner erbitterten meinung zum trotz besteht österreich allerdings nicht nur aus wien, da irgendwo hängen auch noch andere teile mit dran.
die zuständige wahlbehörde in dem fall ist das BMI zusammen mit dem außenministerium. nach deren auskunft war eine abstimmung im ausland ab 1992, bis zur nächsten gesetzesänderung, nur bei österreichischen vertretungsbehörden möglich. die aber sind spärlich gesät. noch darüber hinaus waren alle auslandsösterreicher verfassungswidrig vom wahlrecht ausgeschlossen, weil auch wahlkarten eine an die meldung gebundene eintragung in das österreichische verzeichnis verlangen. das sind noch zusätzlich so ein paar hunderttausend.

aber schon wieder streit um des kaisers bart. ich wiederhole ich hatte keine legale möglichkeit, abzustimmen. mir wiederhole mir war das aber auch nicht wichtig, denn ich wiederhole ich schaffe es, demokratische ergebnisse zu akzeptieren.
und thema verfehlt sowieso schon wieder.

murks

Abgesehen davon, dass es anders auch nicht möglich gewesen wäre war ich zu dieser Zeit mit einigen Freunden in London. Daher weis ich definitiv, dass es möglich war.

Niestaspopolo

Geht nicht anders!

murks

Es war für alle Österreicher möglich.

Niestaspopolo

Aus tatsächlich eigener unmittelbarer Erfahrung weiß ich, daß man 1994 die Stimme auch vom Ausland aus abgeben konnte. Und wenn das für Wiener möglich war, dann auch für die Bürger der Bundesländer.

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