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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Wahlbetrug

Bild des Benutzers Niestaspopolo

Wahlbetrug

Niestaspopolo
0
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Bei den Wahlkarten mußte man dieses Jahr erstmals nicht mehr eidesstattlich die Zeit bestätigen, wann man sein Kreuzerl gemacht hat. Wieder eine prohibitive Hürde zum Wahlbetrug gefallen. Schon in den vergangenen Jahren wurde die Briefwahl immer mehr aufgeweicht. Selbst heute konnte man seine Wahlkarte noch wegschicken, sie muß erst morgen mittag bei der Wahlbehörde eintreffen. Bei jedem Preisausschreiben gilt der Poststempel! Schon bei der Abstimmung in Wien im Februar hat es massiven Abstimmungsbetrug gegeben. "Heute" und "Österreich" haben am 13. und 15.2. zum Abstimmungsbetrug aufgerufen mit dem Hinweis, man brauche "nur" zu "schummeln" und die Wahlkarte vorzudatieren. Die Tendenz des 1. vorläufigen Ergebnisses am 13.2. ging gegen die Nacht-U-Bahn. Erst danach drehte sich das Ergebnis um. Der SPÖ ist das recht, weil die kritisierte Wahlbeteiligung besser wurde, der ÖVP, weil sie ihr Wunschthema durchgesetzt hat. Am Montag nach der Gemeinderats-Wahl versuchte die ÖVP in Tageszeitungen noch das Ergebnis für sich zu beeinflussen, indem Frau Marek in einem ihrer sms schrieb: "wien hat gewählt. aber wahlkarten können sie auch heute noch abschicken.ihre christine marek" Mit einem "Fehler bei den Druckunterlagen" ist das nicht zu entschuldigen. Mit der Lockerung der Bestimmungen bei der Briefwahl ist solchen Schummeleien Tür und Tor geöffnet. Jedenfalls ist das ein Armutszeugnis für unsere Demokratie!

Kommentare

Niestaspopolo

Ich erkläre Dir das jetzt nicht noch einmal. Steht alles oben. Und auch das:
[b]Sodann [size=4]hat sie auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären[/size], dass sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet, unbeeinflusst [size=5]und vor Schließen des letzten Wahllokals ausgefüllt hat[/size][/b]

-Gast- (nicht überprüft)

nein. oben schriebest du

Quote:

[b]Marek in einem ihrer sms schrieb:
"wien hat gewählt. aber wahlkarten können sie auch heute noch abschicken.ihre christine marek"[/b]

wo sollte da ein wahlbetrug gewesen sein? sag doch.

Spekulatius
Quote:

er?
na, vielleicht, es auch lesen?

Du müßtest es lesen. Steht doch alles oben.

-Gast- (nicht überprüft)

er?
na, vielleicht, es auch lesen?
und dann endlich einmal erklären, wo jetzt wirklich der wahlbetrug sein soll?

Spekulatius

Was soll er noch tun als Dir das Gesetz zu zitieren?

-Gast- (nicht überprüft)

ok, emmadritsche,
jetzt zitierst selber

Quote:

dass die Wahlkarte dort spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr einlangt

wenns also gesetzlich erlaubt ist, daß die stimme nach dem schließen der Wahllokale abgegeben werden kann, wo siehst dann wirklich einen wahlbetrug? oder einen aufruf der marek zu solchigem?

da wird dir auch der kräuter nicht helfen, den du bei jeder eher unpassenden gelegenheit bemühst.
da hatte der doch überigens die frechheit, ein echtes gymnasium zu besuchen. aber sehr ideologisch abseits!

Niestaspopolo

Gerade heute steht im Kurier, daß die SPÖ über die Reform der Briefwahl verhandeln will, man wolle bis zum Sommer eine "[b]Einigung auf eine mißbrauchssichere Briefwahl". [/b]Kräuter appeliert an die ÖVP, "sich zur Abschaffung der Nachfrist durchzuringen". Mittlerweile seien schließlich auch von der ÖVP regierte Länder, wie NÖ, dafür.

Niestaspopolo

Aus der Wiener Wahlordnung:

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/v10...

IV. HAUPTSTÜCK

Abstimmungsverfahren

1. Abschnitt

Wahlort, Wahlzeit

Vorgang bei der Briefwahl

[b]§ 58a. (1) Das Wahlrecht kann von denjenigen Wählern, denen entsprechend den §§ 38 bis 41 Wahlkarten ausgestellt wurden, auch im Weg der Übersendung der verschlossenen Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde ausgeübt werden (Briefwahl).
[u](2) Hierzu hat die wahlberechtigte Person den von ihr ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert zu legen, dieses zu verschließen und in die Wahlkarte zu legen. [size=5]Sodann hat sie auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet, unbeeinflusst [i]und vor Schließen des letzten Wahllokals ausgefüllt[/i] hat.[/size] Anschließend ist die Wahlkarte zu verschließen und so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln, dass die Wahlkarte dort spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr einlangt.[/u] Bei einer Stimmabgabe im Ausland kann die Übermittlung auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit erfolgen. Die Kosten für eine Übermittlung der Wahlkarte an die Bezirkswahlbehörde im Postweg hat die Gemeinde Wien zu tragen.
(3) Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist nichtig, wenn

1. die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte nicht oder nachweislich nicht durch die wahlberechtigte Person abgegeben wurde oder

2. die Wahlkarte kein Wahlkuvert enthält oder

3. die Wahlkarte nur ein anderes oder mehrere andere als eines der in § 41 Abs. 2 genannten verschließbaren Wahlkuverts enthält oder

4. die Wahlkarte zwei oder mehrere der in § 41 Abs. 2 genannten verschließbaren Wahlkuverts enthält oder

5. das Wahlkuvert, abgesehen von den in § 41 Abs. 2 genannten Aufdrucken, beschriftet ist oder

6. die Prüfung auf Unversehrtheit (§ 80a Abs. 1 und 3) ergeben hat, dass die Wahlkarte derart beschädigt ist, dass ein vorangegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des inliegenden Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden kann oder

7. auf Grund des Verklebens der unter der Lasche gelegenen Felder der Wahlkarte die Daten oder die Unterschrift der wahlberechtigten Person nicht mehr sichtbar gemacht werden können oder

8. die Wahlkarte nicht spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt ist.
(4) Die Bezirkswahlbehörde hat nach Einlangen der für eine Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendeten Wahlkarten die unter den Laschen befindlichen Daten nach deren Sichtbarmachung zu erfassen und die Wahlkarten anschließend bis zur jeweiligen Auszählung (§ 80a Abs. 1 und 3) amtlich unter Verschluss zu verwahren.
(5) Fällt der in Abs. 2 und Abs. 3 Z 8 genannte Zeitpunkt auf einen Sonn- oder Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag, 14.00 Uhr.[/b]

Alouette

Statt überschäumender Sektflasche überschäumendes Temperament zum Jahreabschluss.

Niestaspopolo

Hier die [/b] [size=4][b]Nummer 279 [/b][/size] :

Quote:

[b]klar. wie erwartet.
jetzt hast dich so voll ins out manövriert,
daß nämlich fristgerechte abgabe kein wahlbetrug sein kann,
daß du jetzt schon in deinen marxistischen himmel ausweichen mußt.[/b]

Und gleich die [/b][size=4][b]Nummer 280[/b][/size] :

Quote:

[b]du hattest dich ja schon vor jahren als atheistin geoutet, also nehmen wir christen es nicht so ernst. [/b]

Und die [/b][size=4][b]Nummer 281[/b][/size] :

Quote:

[b]na bumm. da war wieder einiges an zweitgetränk dran...[/b]

Dann die [/b][size=4][b]Nummer 282[/b][/size] :

Quote:

[b]ganz schüchtern wies er doch nur darauf hin, daß eine bestimmte userin sich beizeiten geoutet hatte, atheistin zu sein. womit ihr angetragener wettbewerb, wer mehr "gottesdienste" besuche, fragwürdig erschien[/b]

.

Weiter mit der[/b][size=4][b]Nummer 283[/b][/size] :

Quote:

[b]aber wie üblich, deine üblicherseitige ablenkung,
wennst wieder im out stehst. [/b]

Und schließlich die [/b][size=4][b]Nummer 284[/b][/size] :

Quote:

[b]klar.
wenn man dir was belegt, dann kannst dich später nicht mehr daran erinnern und verlangst es immer wieder. pech, such dirs selbst raus. du meintest es unter emma und unter aufpasser[/b]

[size=5][b]WO HAST DU JE EINE DEINER UNVERSCHÄMTEN UNTERSTELLUNGEN "BELEGT"???? ZEIG MIR EINMAL, WO DICH JEMAND ALS NAZI ODER REVISIONIST BEZEICHNET HAT, WO SICH EMMA ODER AUFPASSER ALS ATHEIST ODER LINKER GEOUTET HAT. (UND SELBST WENN, WAS WÄRE DARAN SO FURCHTBAR?)DAS HAST DU SCHON EINMAL JEMANDEM ANDEREN VORGEWORFEN, UND ES STIMMTE OFFENBAR GENAUSOWENIG WIE DEN "NAZI" UND DAS POLITISCHE OUTING.[/b][/size]

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