Wahlbetrug

Wahlbetrug
- Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden oder Registrieren.
wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.
Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht
Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
Ich erkläre Dir das jetzt nicht noch einmal. Steht alles oben. Und auch das:
[b]Sodann [size=4]hat sie auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären[/size], dass sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet, unbeeinflusst [size=5]und vor Schließen des letzten Wahllokals ausgefüllt hat[/size][/b]
nein. oben schriebest du
wo sollte da ein wahlbetrug gewesen sein? sag doch.
Du müßtest es lesen. Steht doch alles oben.
er?
na, vielleicht, es auch lesen?
und dann endlich einmal erklären, wo jetzt wirklich der wahlbetrug sein soll?
Was soll er noch tun als Dir das Gesetz zu zitieren?
ok, emmadritsche,
jetzt zitierst selber
wenns also gesetzlich erlaubt ist, daß die stimme nach dem schließen der Wahllokale abgegeben werden kann, wo siehst dann wirklich einen wahlbetrug? oder einen aufruf der marek zu solchigem?
da wird dir auch der kräuter nicht helfen, den du bei jeder eher unpassenden gelegenheit bemühst.
da hatte der doch überigens die frechheit, ein echtes gymnasium zu besuchen. aber sehr ideologisch abseits!
Gerade heute steht im Kurier, daß die SPÖ über die Reform der Briefwahl verhandeln will, man wolle bis zum Sommer eine "[b]Einigung auf eine mißbrauchssichere Briefwahl". [/b]Kräuter appeliert an die ÖVP, "sich zur Abschaffung der Nachfrist durchzuringen". Mittlerweile seien schließlich auch von der ÖVP regierte Länder, wie NÖ, dafür.
Aus der Wiener Wahlordnung:
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/v10...
IV. HAUPTSTÜCK
Abstimmungsverfahren
1. Abschnitt
Wahlort, Wahlzeit
Vorgang bei der Briefwahl
[b]§ 58a. (1) Das Wahlrecht kann von denjenigen Wählern, denen entsprechend den §§ 38 bis 41 Wahlkarten ausgestellt wurden, auch im Weg der Übersendung der verschlossenen Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde ausgeübt werden (Briefwahl).
[u](2) Hierzu hat die wahlberechtigte Person den von ihr ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert zu legen, dieses zu verschließen und in die Wahlkarte zu legen. [size=5]Sodann hat sie auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet, unbeeinflusst [i]und vor Schließen des letzten Wahllokals ausgefüllt[/i] hat.[/size] Anschließend ist die Wahlkarte zu verschließen und so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln, dass die Wahlkarte dort spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr einlangt.[/u] Bei einer Stimmabgabe im Ausland kann die Übermittlung auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit erfolgen. Die Kosten für eine Übermittlung der Wahlkarte an die Bezirkswahlbehörde im Postweg hat die Gemeinde Wien zu tragen.
(3) Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist nichtig, wenn
1. die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte nicht oder nachweislich nicht durch die wahlberechtigte Person abgegeben wurde oder
2. die Wahlkarte kein Wahlkuvert enthält oder
3. die Wahlkarte nur ein anderes oder mehrere andere als eines der in § 41 Abs. 2 genannten verschließbaren Wahlkuverts enthält oder
4. die Wahlkarte zwei oder mehrere der in § 41 Abs. 2 genannten verschließbaren Wahlkuverts enthält oder
5. das Wahlkuvert, abgesehen von den in § 41 Abs. 2 genannten Aufdrucken, beschriftet ist oder
6. die Prüfung auf Unversehrtheit (§ 80a Abs. 1 und 3) ergeben hat, dass die Wahlkarte derart beschädigt ist, dass ein vorangegangenes missbräuchliches Entnehmen oder Zurücklegen des inliegenden Wahlkuverts nicht ausgeschlossen werden kann oder
7. auf Grund des Verklebens der unter der Lasche gelegenen Felder der Wahlkarte die Daten oder die Unterschrift der wahlberechtigten Person nicht mehr sichtbar gemacht werden können oder
8. die Wahlkarte nicht spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt ist.
(4) Die Bezirkswahlbehörde hat nach Einlangen der für eine Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendeten Wahlkarten die unter den Laschen befindlichen Daten nach deren Sichtbarmachung zu erfassen und die Wahlkarten anschließend bis zur jeweiligen Auszählung (§ 80a Abs. 1 und 3) amtlich unter Verschluss zu verwahren.
(5) Fällt der in Abs. 2 und Abs. 3 Z 8 genannte Zeitpunkt auf einen Sonn- oder Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag, 14.00 Uhr.[/b]
Statt überschäumender Sektflasche überschäumendes Temperament zum Jahreabschluss.
Hier die [/b] [size=4][b]Nummer 279 [/b][/size] :
Und gleich die [/b][size=4][b]Nummer 280[/b][/size] :
Und die [/b][size=4][b]Nummer 281[/b][/size] :
Dann die [/b][size=4][b]Nummer 282[/b][/size] :
.
Weiter mit der[/b][size=4][b]Nummer 283[/b][/size] :
Und schließlich die [/b][size=4][b]Nummer 284[/b][/size] :
[size=5][b]WO HAST DU JE EINE DEINER UNVERSCHÄMTEN UNTERSTELLUNGEN "BELEGT"???? ZEIG MIR EINMAL, WO DICH JEMAND ALS NAZI ODER REVISIONIST BEZEICHNET HAT, WO SICH EMMA ODER AUFPASSER ALS ATHEIST ODER LINKER GEOUTET HAT. (UND SELBST WENN, WAS WÄRE DARAN SO FURCHTBAR?)DAS HAST DU SCHON EINMAL JEMANDEM ANDEREN VORGEWORFEN, UND ES STIMMTE OFFENBAR GENAUSOWENIG WIE DEN "NAZI" UND DAS POLITISCHE OUTING.[/b][/size]
Seiten