[b]Entgegen jedes besseren Wissens – bestellte ich am 12.8.2012 bei einem Diskontanbieter per Mail ein Taxi zum Flughafen bei Citytaxi Wien und bekam die Auftragsannahme auch sofort schriftlich bestätigt. Von da an ging´s bergab ……… ☹
Hände weg von diesem Unternehmen, denn es tanzt anscheinend unbestraft sogar der Innung auf der Nase herum.
***********************************************[/b]
[b]1)
From: XX
To:
office@citytaxi.co.at
Cc:
andreas.curda@wkw.at
Sent: Wednesday, August 22, 2012 10:48 AM
Subject: Rückerstattung von Mehrkosten[/b]
Trotz schriftlicher Bestätigung meiner Taxibestellung für den 15.8.2012 um 06:30 rief ich am Vorabend, also am 14.8.2012 um 19:13 vorsichtshalber noch einmal an der auf der Website angegebenen Telefonnummer - 0664/1966616 - an und erkundigte mich ob die Abholung auch wirklich in Ordnung gehe.
Dies wurde mir mit Hinweis auf die schriftliche Bestätigung bejaht.
Am 15.8.2012 war ich schon 5 Minuten vor der vereinbarten Zeit an der Abholstelle und wartetet auf das Taxi.
Als es bis 06:30, also zur vereinbarten Zeit, nicht kam, tätigte ich meinen ersten Anruf an diesen Tag zu obiger Nummer.
Der Herr am Telefon versprach, sich darum zu kümmern und Bescheid zu geben.
Als innerhalb von 4 Minuten kein Rückruf erfolgte, rief ich noch einmal an und kam auf die Mailbox.
Daher hinterließ ich die Nachricht dass mir diese Unzuverlässigkeit zu unsicher sei, ich mir ein anderes Taxi rufen würde
und die Mehrkosten nach meiner Rückkehr von der Reise einfordern würde.
Mein Anruf bei 40100 erfolgte um 06:36, das Taxi war um 06:40 da,
somit hatte ich eine Wartezeit gegenüber dem bei ihnen bestellten von 10 Minuten.
Mit dieser Mail fordere ich daher die Mehrkosten ein und ersuche um Überweisung von 16,-- Euro (Taxi anstatt 25,-- Euro 34,-- Euro sowie - da auch sie für bis zu 15 Minuten Wartezeit 7,-- Euro extra verlangen (siehe Website) -
Wartezeit bis 5 Minuten gratis, danach pro 15 Minuten 7.-€ extra
steht mir das als Kunde auch zu
an folgendes Konto bei der Erste Bank:
XXX
Diese Mail geht in Kopie auch an:
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW
In Erwartung einer prompten Erledigung
XX
(Dieses Schreiben war die Antwort auf die Auftragsbestätigung und es lagen Buchungsbestätigung und Anrufprotokoll bei)
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[b]2)
From: Curda A. (WKW/SV PKW-Beförderungsgewerbe)
To:
office@citytaxi.co.at
Cc: XX
Sent: Wednesday, August 22, 2012 11:36 AM
Subject: WG: Rückerstattung von Mehrkosten[/b]
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW erhielt ein Mail mit einer Beschwerde von Frau XX.
Wir ersuchen um Klärung der Beschwerde und direkte Kontaktaufnahme mit Frau xx.
Wir ersuchen Sie uns die Erledigung der Beschwerde in cc zu übermitteln.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW
Wirtschaftskammer Wien
Schwarzenbergplatz 14 I 1040 Wien
T 01 514 50-3617 F 01 512 95 48 - 3617
E
andreas.curda@wkw.at
W
http://www.wko.at/wien/taxi
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[b]3)
Von: xx
Gesendet: Mittwoch, 29. August 2012 09:44
An: Curda, A. (WKW/SV PKW-Beförderungsgewerbe)
Betreff: Re: Rückerstattung von Mehrkosten[/b]
Sehr geehrter Herr Dr. Curda,
exakt eine Woche ist vergangen seit ich und Sie das Taxiunternehmen aufforderten, ie Angelegenheit zu klären.
Ich habe weder telefonisch noch schriftlich eine Stellungnahme erhalten und wie fast erwartet auch kein Geld überwiesen bekommen.
Nach genauerer Ansicht der Website, auch der AGB´s des Unternehmens, kann mich nur wundern darüber.
Man schaut als Taxikunde bei einer 08/15 Fahrt zum Flughafen nicht die AGB´s an, ich finde sie aber eigentlich auch sittenwidrig.
Denn wenn ich da nur z.B. folgendes lese..
6. Haftung:
Unsere Angaben über Wartezeiten oder Ankunftstermine sind unverbindlich. Wir haften nicht für allfällige Verspätungen. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz wegen verspäteter Abholung des Vertragspartners durch den Taxiunternehmer oder verspäteter Ankunft am Zielort sind uns gegenüber ausgeschlossen.
http://www.citytaxi.co.at/agb
... frage ich mich schon, warum gibt man dann überhaupt eine schriftliche Bestätigung ab.
Hätte ich diese nämlich nicht erhalten, hätte ich von vornherein ein anderes Taxi bestellt.
Ich werde vor dieser Firma jetzt auch auf der "Konsumentenfrustseite - Die Mucha" warnen und auf diese unseriöse Geschäftsgebarung hinweisen um andere vor Schaden zu bewahren.
Vielleicht sind sie so freundlich und setzen sich in meinem Sinn noch einmal mit dem schwarzen Schaf in Verbindung?
Mit freundlichen Grüßen
XX
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[b]4)
Von: Curda, A. (WKW/SV PKW-Beförderungsgewerbee)
Gesendet: Mittwoch, 29. August 2012 09:44
An:
office@citytaxi.co.at office@citytaxi.co.at
Cc: xx
Betreff: Re: Rückerstattung von Mehrkosten[/b]
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir erlauben uns auf unser Mail vom 22.8.2012 Bezug zu nehmen und ersuchen Sie um direkte Klärung der Beschwerde von xx.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW
Wirtschaftskammer Wien
Schwarzenbergplatz 14 I 1040 Wien
T 01 514 50-3617 F 01 512 95 48 - 3617
E
andreas.curda@wkw.at
W
www.wko.at/wien/taxi
Kommentare
Hallo an alle,
Ich muss was sagen, Vorsicht auch [b]www(dot)taxiflughafen-wien(dot)at[/b] und [b]www(dot)vienna-airport-cab(dot)at[/b]
Dies sind die gleichen Leute, die mit citytaxi(dot)co(dot)at gearbeitet !
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Sehr geehrter Herr Dr. Jakl
Lieber Andreas
Sehr geehrter Herr Mag. Seidelberger
Die Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe erhielt das Mail von Herrn Daniel Kokanovich betreffend der Homepage www vienna-airport-cab at
In diesem Mail ist aus dem Impressum nicht ersichtlich, wer der Gewerbeinhaber dieses Unternehmens ist.
Wir ersuchen um Überprüfung und bei Nichtvorliegen einer Gewerbeberechtigung für das Taxi/ Mietwagengewerbe um Einleitung eines Strafverfahrens.
Betreffend der Richtigstellung des Impressums ersuchen wir den Schutzverband UWG um Intervention.
Die HP www taxiflughafen-wien at muss festgehalten werden, dass dieses Unternehmen nur ein Mietwagengewerbe besitzt und über keine Taxiberechtigung verfügt. Im Sinne des UWG ist der Internetauftritt als Taxiflughafen nicht korrekt.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW
Wirtschaftskammer Wien
Schwarzenbergplatz 14 I 1040 Wien
T 01 514 50-3617 F 01 512 95 48 - 3617
E andreas.curda@wkw.at
W http://www.wko.at/wien/taxi
Mein Resümee aus dieser leidigen Angelegenheit die bisher nicht einmal zu einer Entschuldigung führte:
Dieser Mensch ist nicht nur unzuverlässig sondern bedient sich auch feige der Vogel Strauss Methode - rühr ich mich nicht, siehst du mich nicht. Also mit einem Wort - ein [b]FEIGLING[/b] :P
In dem Stil schreibst du einen Geschäftsbrief?
Also wende dich an die Firma mit einem Zeitziel, wann dein Geld auf deinem Konto ist, und drohst rechtliche Schritte an.
Wenn ein Beschwerdeverursacher in die angedrohte Mucha schaut. kriegt er einen Lachkrampf, weil in der (hoffentlich) Vergangenheit immer der Beschwerdeführer vom Tavorryan-Rudel runtergemacht wurde und der Gegner in Schutz genommen wurde.
Du kannst den Fall [b]als grundsätzliche/s Problem/Fragestellung [/b]dem Ombudsmann der Krone vorstellen, alle anderen werden sich nicht mit der "Kleinigkeit" beschäftigen wollen.
Da sich diese sterotypen Antworten :angry: der Innung als absolut nicht zielführend erwiesen - das letzte noch dazu mit meinem Schreiben das an Dr. Curda direkt gerichtet war und somit an die Firma, gegen die die Beschwerde gerichtet ist, auch weitergeleitet wurde! setzte ich mich heute telefonisch mit Dr. Curda in Verbindung.
Es ist kein Wunder, dass dieses Gewerbe so in Verruf ist, denn ich dachte nicht, dass man als Taxiinnung so hilflos ist und einen Beschwerdeführer nur auf den Zivilklageweg verweisen kann, denn die Taxiinnung sei keine Behörde und könne den Unternehmer nicht zwingen, mit ihr zu korrespondieren. :dry:
Eigentlich ein Armutszeugnis, denn wozu gibt es sie? Um als Standesvertretung von den Unternehmern zu kassieren und Taxilenkerprüfungen abzuhalten.
Irgendwie ein Superjob, beginnt man da zu sinnieren, oder? B)
Anbei die letzte Korrespondenz:
[b]Von: xx
Gesendet: Mittwoch, 5. September 2012 13:31
An: Curda, A. (WKW/SV PKW-Beförderungsgewerbe)
Betreff: Re: Rückerstattung von Mehrkosten[/b]
Tja, wir scheinen da eine never ending story zu haben, denn weiter null Resonanz. Wie angekündigt, steht meine Beschwerde jetzt auch auf der Konsumentenfrustseite "die mucha",
[url=http://www.diemucha.at/index.php?option=com_kunena&Itemid=5&func=view&ca...
aber auch das scheint dieses Unternehmen nicht zu tangieren, denn auch dort fehlt jede Stellungnahme.
Ich bin durchaus noch willens, mich mit anderen Medien in Verbindung zu setzen, denn mein Gerechtigkeitssinn ist sehr ausgeprägt.
Ist es möglich, dass man seitens der Innung da keine Maßnahmen setzen kann?
Das würde ich schon sehr bedenklich finden.
Mir geht es nicht um die paar Euro, aber man sollte doch als Standesvertretung solche Firmen nicht so einfach davon kommen lassen.
Mit der Bitte um Info über weiteres Vorgehen und
mit freundlichen Grüßen
xx
[b]From: Curda A. (WKW/SV PKW-Beförderungsgewerbe)
To: office@citytaxi.co.at
Cc: xx
Sent: Wednesday, September 05, 2012 1:40 PM
Subject: WG: Rückerstattung von Mehrkosten[/b]
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir erlauben uns auf unsere Mail Bezug zu nehmen und Ihnen die Beschwerde Ihres Kunden Frau xx übermitteln.
Wir ersuchen Sie , Frau xx unmittelbar zu kontaktieren und uns die Erledigung der Beschwerde auf cc zu übermitteln.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW
Wirtschaftskammer Wien
Schwarzenbergplatz 14 I 1040 Wien
T 01 514 50-3617 F 01 512 95 48 - 3617
E andreas.curda@wkw.at
W http://www.wko.at/wien/taxi
So ist es und der Betrag ist ohnehin lächerlich gering. Also sollen sie zahlen.
@speckdealer:
Auch wenn kein Vertrag zustande gekommen wäre, bestehen sogenannte vorvertragliche Schutzpflichten (Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten). Daraus kann man den so genannten Nichterfüllungsschaden geltend machen. Bei diesem ist der Gläubiger (Fahrgast) so zu stellen, als ob der Vertrag ordnungsgemäß geleistet worden ist (also das Taxi gekommen wäre).
Es ist deshalb durchaus denkbar, dass die Preisdifferenz zwischen den Taxis als Schadenersatz geltend gemacht wird. Die Kosten für die Wartezeit wären hier aber nicht ersetzbar.
Allerdings ist mE mit der verbindlichen Reservierung schon ein Vertrag zustande gekommen, denn das Unternehmen hat ja das Angebot des Kunden eine Fahrt zum Flughafen zu machen angenommen. Auch die AGB des Unternehmens geben hier nichts anderes her. Allerdings ändert sich dann nur der Name des Anspruchs - Differenzanspruch - ansonsten kann man mE auch nur die Preisdifferenz, aber nicht die Wartezeit geltend machen (da es sich hier ja nur um wenige Minuten gehandelt hat).
Was mir allerdings beim Durchlesen der AGB aufgefallen ist:
"...ordnungsgemäße Auswahl der Taxiunternehmen und die Weiterleitung von Bestellungen..vermittelten Taxiunternehmen.."
Mit wem wird der Vertrag jetzt geschlossen? Weder in den restlichen AGB, noch auf der HP findet sich sonst ein Hinweis, dass der Vertrag nicht direkt mit dem Unternehmer geschlossen wird, sondern dass dieser nur als Vermittler auftritt. Deshalb kann sich meiner Meinung nach das Unternehmen auch auf diese Haftungseinschränkung nicht berufen, da dem Kunden gar nicht mitgeteilt wird, dass das Unternehmen nicht der Vertragspartner ist.
Auch der Versuch Termine als unverbindlich darzustellen und somit die Haftung dafür auszuschließen kann mE keinen Erfolg haben. Denn wenn das Unternehmen eine fixe Terminzusage macht und bei Überschreitungen, die der Kunde zu verantworten hat, auch noch Geld verlangt, ist es wohl ein widersprüchliches Verhalten, wenn diese Termine dann unverbindlich sein sollen.
Diese Regelung kann meiner Meinung nach maximal dahingehend verstanden werden, dass für bestimmte Ankunftszeiten nach der Fahrt z.B. wegen Stau,.. keine Haftung übernommen wird.
Natürlich, wie in der Pate hätten dir die Taxi Mafia einen Pferdekopf ins Bett gelegt, dir deinen Penis abgeschnitten und in den Mund gesteckt. ;)
Fernsehen bildet ungemein. ;)
@speckdealer,
jetzt stell Dir vor, Du hast einen Flug gebucht und das vorbestellte und zugesagte Taxi kommt so spät, dass Du den Flug versäumst.
Wobei ja auch anzunehmen ist, wenn Jemand ein Taxi für eine Fahrt zum Flughafen bestellt, er/sie eventuell wegfliegen will.
Ich finde die Beschwerde vollkommen berechtigt und genauso auch einen Schadenersatz.
Diese Firma hatte meinen Namen, Adresse und meine Telefonnummer, stell dir vor ICH wäre einfach ohne Vorwarnung mit einem anderen Taxi weggefahren.
Was glaubst du hätten die mit mir gemacht? Mich auf Schadenersatz verklagt oder mir gleich die Mafia auf den Hals gehetzt?
Sehr geehrter kritischer Konsument,
vielen Dank für den Hinweis auf den "Textfehler".
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