Eure Erfahrungen mit Ebay?

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Kommentare
Wenn Sie unter den Widerbetätigungsparagraphen fallen nicht!
genau. sagte ich doch. ebay bekommt gebühren für die plattform. aber nicht für die abwicklung der transaktionen, die funktionieren außerhalb der (veröffentlichungs)plattform.
ich laß auch nicht jedes lecken an mich heran.
[center] [img]http://www.diemucha.at/media/kunena/attachments/legacy//images/Cat_Licki... [/center]
devotionalien aller art sind sammlerstücke. die bekommst du überall und gesinnungsfrei.
Ebay stellt die Plattform zur Verfügung und bekommt Gebühren. Ohne Ebay würden Sie nicht zu dem Angebot kommen, nicht zum Kauf, Zahlen...
Wenn z.B. während der laufenden Auktion jemand den Artikel haben will, ohne das Risiko einzugehen, überboten zu werden und sich mit dem VK abspricht, ihm den Artikel zu überlassen, müßte der VK das laufende Verfahren abbrechen. Das ist verboten.
Schauen Sie halt die angegebene Seite an. Ich geb ja nur Tatsachen wieder. Sie müssen nicht alles kommentieren - zumindestens Sie noch unbeleckt von jeglicher Information sind.
@me1979
Das ist etwas anderes. Auf Ebay darf man gewisse Sachen nicht anbieten, z.B. Nazi-Devotionalien. Daß es die woanders doch gibt hat mit den Ebay-Grundsätzen nichts zu tun und kann Ebay egal sein.
[b]"Beantworten Sie niemals Anfragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Transaktion außerhalb von eBay abzuschließen. Solche Angebote verstoßen gegen die eBay-Grundsätze, könnten Betrugsversuche darstellen und werden nicht durch den Käuferschutz gedeckt..."[/b]
Das kann ich von Ebay gar nicht ernst nehmen - wenn sie einen Verkäufer (in meinem Fall einen Betrüger, wo sogar die Polizei die Ebaymitglieder anschrieb, ihn anzuzeigen) , der innerhalb 2 Tagen etliche negative Bewertungen bekommt und noch tagelang weiter sein Spielchen treiben darf.....
Oder mir Ebay einen Artikel streicht da er auch gegen die "Ebay-Grundsätze" verstößt, ich in ihn dann extra auf ebay.uk einstelle - er dann dort wieder gestrichen wird - und ich den selben Artikel aber dann von einem gewerblichen Verkäufer in Großbritannien finde, der ihn verkaufen darf - Stellungnahme von Ebay dazu gabs nie.... :dry:
na dann sag einmal, wer dazwischen geschaltet ist.
wenn ich in ebay was ersteiger, muß ich mich mit dem anbieter privat absprechen, ihm privat zahlen (nur äußerst dumme verwenden den datenfänger paypal) und mit ihm privat die lieferung vereinbaren. das macht kein dritter. ein aktionshaus auch nicht.
ein makler, ja, das wär ein dritter. ebay hat aber keine maklerkonzession.
ist es, wenn Sie direkt eine Annonce aufgeben oder etwas einem Freund, der Nachbarin usw verkaufen. Hier aber ist - wie auch bei einem Aktionshaus oder einem Makler - ein Dritter dazwischengeschaltet.
Offenbar haben Sie keinerlei Erfahrung mit Ebay, denn [b]auf[/b] [b]jeder[/b] Benachrichtigung, die über Ebay läuft, also Anfragen an den VK, Mitteilung, daß man etwas ersteigert hat oder der Bekanntgabe von Kontonummern, daß Geld eingetroffen ist oder die Ware weggeschickt wurde, [b]dieser Text[/b]:
[u][b]Beantworten Sie niemals Anfragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Transaktion außerhalb von eBay abzuschließen. Solche Angebote verstoßen gegen die eBay-Grundsätze, könnten Betrugsversuche darstellen und werden nicht durch den Käuferschutz gedeckt. Mehr zum Thema[/b][/u] [Link http://pages.ebay.at/help/policies/rfe-spam-non-ebay-sale.html]
danke für die großzügige info.
jetzt weiß ich also, daß ebay nicht den wechsel von privatbesitz in privatbesitz bedeutet. da muß ich mich eben auch bei meinen seltenen einkäufen dort geirrt haben.
man lernt nie aus...
Ja, Sie sind zu blöd, Sie denken halt öfter falsch! Erst informieren, dann schreiben.
zu blöd. ich dachte immer, der zweck von [[ub]]ebay[[ub]] sei es, sich privat über einen besitzwechsel zu einigen.
tavor
muß wieder einmal seine Ahnungslosigkeit unter Beweis stellen. Es ist [u][b]verboten[/b[/u]], sich mit dem VK während einer laufenden Versteigerung privat zu einigen. Ebay warnt in jeder Zusendung mit einem Standardsatz davor. Wenn das rauskommt, werden beide mit dem Ausschluß bestraft.
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