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Eure Erfahrungen mit Ebay?

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Eure Erfahrungen mit Ebay?

me1979
0
Noch nicht bewertet
Mich interessiert, wie Eure Erfahrungen mit Ebay sind... Ich bin leidenschaftlicher Verkäufer und Verkäufer bei Ebay. Leider habe ich das Gefühl, dass es Ebay mit Nichtzahlern / Nichtlieferern nicht ganz ernst nimmt. Ich bekam einmal eine bezahlte Ware nicht - immer wieder habe ich bei Ebay nachgefragt, was denn mit diesem Mitglied ist, wie er als Verkäufer trotz vielen negativen Bewertungen noch immer als Mitglied handlen darf.... (In dieser Zeit folgten über 50 negative Bewertungen für ihn innerhalb weniger Tage von Käufern, die Ihre Ware nicht erhielten) - ich weiß gar nicht, wie lang er noch handeln durfte,.... Als Verkäufer geschieht es mir leider regelmäßig, dass meine Käufer nicht zahlen - nicht nur dass ich die verlorene Zeit und den Ärger habe (Auf die Zahlung warten, Artikel als nicht bezahlt melden, Verkaufsprovision gutschreiben lassen,.....) dürfen diese Leute auch weiter angemeldet sein und jetzt kann ich seit einiger Zeit den Käufern nicht einmal mehr eine negative Bewertung geben, denn das wurde auch von Ebay geändert, damit ein Käufer laut Ebay keine Angst vor Rachebewertungen haben muss !?!? Bin schon gespannt auf Antworten....

Kommentare

Aufpasser

Wenn Sie unter den Widerbetätigungsparagraphen fallen nicht!

-Gast- (nicht überprüft)

genau. sagte ich doch. ebay bekommt gebühren für die plattform. aber nicht für die abwicklung der transaktionen, die funktionieren außerhalb der (veröffentlichungs)plattform.
ich laß auch nicht jedes lecken an mich heran.

[center] [img]http://www.diemucha.at/media/kunena/attachments/legacy//images/Cat_Licki... [/center]

devotionalien aller art sind sammlerstücke. die bekommst du überall und gesinnungsfrei.

Aufpasser
Quote:

wenn ich in ebay was ersteiger, muß ich mich mit dem anbieter privat absprechen, ihm privat zahlen...und mit ihm privat die lieferung vereinbaren. das macht kein dritter. ein aktionshaus auch nicht.
ein makler, ja, das wär ein dritter. ebay hat aber keine maklerkonzession.

Ebay stellt die Plattform zur Verfügung und bekommt Gebühren. Ohne Ebay würden Sie nicht zu dem Angebot kommen, nicht zum Kauf, Zahlen...
Wenn z.B. während der laufenden Auktion jemand den Artikel haben will, ohne das Risiko einzugehen, überboten zu werden und sich mit dem VK abspricht, ihm den Artikel zu überlassen, müßte der VK das laufende Verfahren abbrechen. Das ist verboten.
Schauen Sie halt die angegebene Seite an. Ich geb ja nur Tatsachen wieder. Sie müssen nicht alles kommentieren - zumindestens Sie noch unbeleckt von jeglicher Information sind.

@me1979
Das ist etwas anderes. Auf Ebay darf man gewisse Sachen nicht anbieten, z.B. Nazi-Devotionalien. Daß es die woanders doch gibt hat mit den Ebay-Grundsätzen nichts zu tun und kann Ebay egal sein.

me1979

[b]"Beantworten Sie niemals Anfragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Transaktion außerhalb von eBay abzuschließen. Solche Angebote verstoßen gegen die eBay-Grundsätze, könnten Betrugsversuche darstellen und werden nicht durch den Käuferschutz gedeckt..."[/b]

Das kann ich von Ebay gar nicht ernst nehmen - wenn sie einen Verkäufer (in meinem Fall einen Betrüger, wo sogar die Polizei die Ebaymitglieder anschrieb, ihn anzuzeigen) , der innerhalb 2 Tagen etliche negative Bewertungen bekommt und noch tagelang weiter sein Spielchen treiben darf.....

Oder mir Ebay einen Artikel streicht da er auch gegen die "Ebay-Grundsätze" verstößt, ich in ihn dann extra auf ebay.uk einstelle - er dann dort wieder gestrichen wird - und ich den selben Artikel aber dann von einem gewerblichen Verkäufer in Großbritannien finde, der ihn verkaufen darf - Stellungnahme von Ebay dazu gabs nie.... :dry:

-Gast- (nicht überprüft)

na dann sag einmal, wer dazwischen geschaltet ist.

wenn ich in ebay was ersteiger, muß ich mich mit dem anbieter privat absprechen, ihm privat zahlen (nur äußerst dumme verwenden den datenfänger paypal) und mit ihm privat die lieferung vereinbaren. das macht kein dritter. ein aktionshaus auch nicht.
ein makler, ja, das wär ein dritter. ebay hat aber keine maklerkonzession.

Aufpasser
Quote:

wechsel von privatbesitz in privatbesitz

ist es, wenn Sie direkt eine Annonce aufgeben oder etwas einem Freund, der Nachbarin usw verkaufen. Hier aber ist - wie auch bei einem Aktionshaus oder einem Makler - ein Dritter dazwischengeschaltet.
Offenbar haben Sie keinerlei Erfahrung mit Ebay, denn [b]auf[/b] [b]jeder[/b] Benachrichtigung, die über Ebay läuft, also Anfragen an den VK, Mitteilung, daß man etwas ersteigert hat oder der Bekanntgabe von Kontonummern, daß Geld eingetroffen ist oder die Ware weggeschickt wurde, [b]dieser Text[/b]:

[u][b]Beantworten Sie niemals Anfragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Transaktion außerhalb von eBay abzuschließen. Solche Angebote verstoßen gegen die eBay-Grundsätze, könnten Betrugsversuche darstellen und werden nicht durch den Käuferschutz gedeckt. Mehr zum Thema[/b][/u] [Link http://pages.ebay.at/help/policies/rfe-spam-non-ebay-sale.html]

-Gast- (nicht überprüft)

danke für die großzügige info.
jetzt weiß ich also, daß ebay nicht den wechsel von privatbesitz in privatbesitz bedeutet. da muß ich mich eben auch bei meinen seltenen einkäufen dort geirrt haben.

man lernt nie aus...

Aufpasser

Ja, Sie sind zu blöd, Sie denken halt öfter falsch! Erst informieren, dann schreiben.

-Gast- (nicht überprüft)

zu blöd. ich dachte immer, der zweck von [[ub]]ebay[[ub]] sei es, sich privat über einen besitzwechsel zu einigen.

Aufpasser

tavor
muß wieder einmal seine Ahnungslosigkeit unter Beweis stellen. Es ist [u][b]verboten[/b[/u]], sich mit dem VK während einer laufenden Versteigerung privat zu einigen. Ebay warnt in jeder Zusendung mit einem Standardsatz davor. Wenn das rauskommt, werden beide mit dem Ausschluß bestraft.

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