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Warnung vor unsauberen Vermietern.

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Warnung vor unsauberen Vermietern.

Gast
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[color=#800000]In der letzten Zeit ist mehrmals aufgefallen, daß Vermieter versuchen (meist sind es Immobilienfirmen), in Mietverträge Klauseln einzubauen, durch denen gesetzliche Rechte umgangen werden sollen. Besonders beliebt ist die vom Mieter verlangte Verpflichtung, Pflichten des Vermieters z.B. aus den §§ 1096 und 1097 als ausgeschlossen zu vereinbaren. Dadurch wird Mietern das Recht eingeschränkt, Schäden, mangelnde Instandhaltung und (auch) teilweise Nichtbenutzbarkeit geltend zu machen. Viele Mieter verstehen nicht (wer kennt schon Gesetze), daß solche Klauseln gesetzwidrig und daher ungültig sind. Gern wird auch versucht, Klauseln einzubauen, in denen etwa eine rückwirkende Erhöhung zur Wertsicherung verlangt wird. Deshalb unbedingt bei jedem Mietvertrag beraten lassen, nichts einfach nur unterschreiben, in der Hoffnung, alle seien guten Willens.[/color]

Kommentare

murks

Ja, Was einmal in einem Mietvertrag steht, da kommt man nichtmehr leicht herum.

Das ist ja das Schöne an geschriebenen Worten, die kann man meistens nicht so einfach löschen oder einfach wegignorieren.

(Ausser man nennt sich Niestaspopolo, DIE iss die Einzige, die Das darf, kann und auch immer wieder macht) :P

-Gast- (nicht überprüft)

aber ja! tavor genießt es, wenn im mietvertrag was anderes steht, als dann wiwo behauptet. und das andere auch noch belegt und bescheinigt ist.
tavor spielt gern sandbank...

murks

tavor,
"C2 und "D" ist als sogenanntes amtsdeutsch zu verstehen, was bedeutet, dass kein Beamte ein Ahnung davon hat, worum es geht, aber die Beamten haben trotzdem Recht, auch dann wann sie nicht wissen worum es sich eigentlich dreht.

Als gelernter Österreicher solltest Du diesen Usus ja kennen. B)

-Gast- (nicht überprüft)

nächste woche wagt sich tavor in die höhle der hyänen.
zu wiwo nämlich.
versuchend, denen einen von ihnen abgeschlossenen mietvertrag zu erklären.
tavor ist schon seeer gespannt,
ob überhaupt eine sprachliche verständigung möglich sein wird.

bisher gabs da zweifel.
wenn im mietvertrag A und B steht, die aber stur auf C und D beharren.

-Gast- (nicht überprüft)

diese antwort, mit diesem zitat, war heftig!
:woohoo:

Niestaspopolo
Quote:

wohnservice wien, und einhaltung der gesetze?
wo lebst du.

Verwechselst schon wieder Wohnservice Wien mit Wiener Wohnen?

Brigid

Stimmt, hab ich irgendwie überlesen ;)

Naja, doppelt hält besser.

-Gast- (nicht überprüft)

(schrieb ich schon ganz oben...)

Brigid

Ah, so ist das also:

Quote:

Weiters findet sich in Mietverträgen oft der Hinweis, dass der Mieter in Abänderung des § 1096 ABGB die Instandhaltung des Mietobjekts übernimmt. Der § 1096 ABGB bestimmt, dass die Instandhaltung des Mietobjekts der Vermieter hat. Dies wird in diesen Formulierungen zu Ungunsten des Mieters komplett umgedreht.

Quelle: Mieterschutzverband Österreich

Nana, sicher ned :silly:

Brigid

Muss ich doch glatt mal nachlesen, was dieser Paragraf des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches so sagt ;)

Danke für den Tipp!

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