Hallo,
wir waren heute im Media Markt Mantlergasse und habe dort eine Panasonic DMC-FZ100 und eine Speicherkarte erworben.
Da aber kein Zusatzakku lagernd war, sind wir auch zu Media Markt Vösendorf gefahren.
Weil wir die Kamera und mein Netbook nicht im Auto lassen wollten, sind wir sofort zur Information gegangen.
Der Rucksack ist einfach zu gross für das Schliessfach.
Die Dame meinte sie müsse alles aufschreiben, anstatt, wie in anderen Märkten problemlos möglich, einfach den Rucksack für ein paar Minuten zu sich zu nehmen. :(
Meine Frage, wer eigentilch haftet, wenn der Rucksack aus dem Schliessfach gestohlen wird, wurde von ihr überhaupt nicht beantwortet. :(
Leider war auch im Media Markt Vösendorf ebenfalls kein Akku lagernd.
Wir sind dann mit dem Zettel von der Info, bei der Information hinausgegangen.
Die Dame von der Info scheint unter Amnesie zu leiden und wollte, dass der Sicherheitsmann, nochmals meinen Rucksack kontrolliert.
Der Sicherheitsmann hat meine Fragen aus welchem Grund er kontrollieren will, ober einen Verdacht hat bzw. mich bei einem Diebstahl beobachtet hat nicht beantwortet.
Nach einer kurzen Diskussion hat er angedroht die Polizei zu rufen.
Dazu war er in seinem Auftreten mehr als unfreundlich und militant. :angry:
Hätte ich mehr Zeit gehabt, hätte er gerne die Polizei rufen können.
Ich habe schliesslich nichts gestohlen und einen einwandfreien Leumund.
Sehr verärgert habe ich ihm nochmals meine Geräte vorgezeigt und gemeint er möge doch Sch.. gehen.
Als Rückantwort habe ich von ihm bekommen, ich soll auch Sch.. gehen.
So stellt man sich wirklich Umgang mit Kunden vor.
Selbstverständlich hätte ich mir den Sch.. satz sparen können, aber ich bin echt verärgert gewesen. :angry:
Jedenfalls kann ich versichern, dass ich künftig Media Markt Vösendorf nicht mehr besuchen werde.
In meinem Augen ist so ein Umgang mit Kunden unter jeder Kritik. :ohmy:
Sehr positiv empfehlen kann ich Saturn Vösendorf, und Conrad Vösendorf.
Dort war es überhaupt kein Problem den Rucksack kurz bei der Info abstellen zu dürfen.
Kommentare
[b]murks schrieb:[/b]
Warum sollte so eine Regelung, zumal diese für Grundrechte schon sehr spezifisch ist, in den Grundrechten stehen?
Die Verfassung schützt den persönlichen Lebensbereich (hierzu zählt auch eine Tasche) gegen Eingriffe von Dritten.
Lediglich unter bestimmten Ausnahmen, darf in diese Rechte eingegriffen werden:
Europäische Menschenrechtskonvention §8 Abs2:
[i]Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutze der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.[/i]
Da weder der Supermarkt noch der Security eine öffentliche Behörde ist, greift diese Ausnahmeregelung für Beide nicht.
Was bleibt ist, dass der Security eben in den persönlichen Lebensbereich nicht eingreifen darf, also auch keine Taschenkontrolle erzwingen kann. Eine speziellere Norm, die dem Supermarkt verbietet, Kontrollen durchzuführen bedarf es deshalb nicht.
Da stimme ich mit dir überein, Beschimpfungen sind, auch wenn die Situation emotional wird, unnötig.
Wenn kein konkreter Verdacht vorliegt braucht der Kunde auf niemanden zu warten und auch die Polizei darf ohne konkreten Verdacht keine Durchsuchung vornehmen.
Das Totschlagargument.
Es spricht sehr viel dagegen: [b] Eingriff in den persönlichen Lebensbereich [/b]
Auch wenn ein Kunde keinen Diebstahl begangen hat, so will er eben nicht, dass jemand Fremder seine Tasche durchsucht.
Oder würdest du einer beliebigen Person auf der Straße die Durchsuchung deiner Tasche gestatten? Denn du hast ja auch nichts zu verbergen, oder?
Eine Frau will unter Umständen nicht, dass der Security die Tampons in ihrer Tasche sieht und somit darauf schließen kann, dass die Frau gerade die Periode hat. Genau genommen hat diese Frau gar nichts zu verbergen aber es ist eben ein Eingriff in ihre Persönlichkeit. Und deshalb wurde diese besonders geschützt.
Es steht auch in den Grundrechten nirgends Etwas drinnen, dass es Geschäften verboten ist sich durch Kontrollen vor Ladendiebstahl zu schützen.
Abgesehen davon ist es KEIN Grundrecht einen Security zu beschimpfen.
Natürlich hat der Security seinen Job zu machen, wäre es aber einen Kunden angenehmer in einem Fall wie in dieser Beschwerde darauf zu warten bis der Security die Polizei holt, die dann sehr wohl das Recht hat in den Rucksack/die Tasche zu schauen?
Wenn ein Kunde Nichts zu verheimlichen hat so spricht Nichts dagegen, dem Security einen Blick in Rucksack/Tasche zu gewähren, ausser der Kunde ist darauf aus zu querulieren und/oder den Security (aus welchen Gründen auch immer) zu beschimpfen.
wenn du die originale beschwerde genau liest, kannst erkennen, um was es genau gegangen ist. dann hättest dir viel grundrechtliches ersparen können.
[b]tavor schrieb:[/b]
Du hast vollkommen recht:
Der Secutity hat seinen Job zu machen, aber auch nicht mehr.
Ihm kommt keine hoheitliche Aufgabe zu, d.h. er hat genau die gleichen Rechte wie jede andere Privatperson in AT.
Nun gibt es allerdings keine gesetzliche Grundlage, die einen Eingriff einer Privatperson in das Persönlichkeitsrecht des Kunden, und nicht anderes ist die Durchsuchung des Rucksacks, erlauben würde.
Wie du nun aus einer zivilrechtlichen Vereinbarung (Hausordnung) einen Grundrechtseingriff, der nicht einmal in der Vereinbarung selbst erwähnt ist, erlauben willst ist mir ein Rätsel.
Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass die Hausordnung wirksam vereinbart wurde, bedeutet das nur, das ein Kunde am Betreten gehindert, oder aus dem Geschäft gewiesen werden kann. Um die Tasche zu durchsuchen müsste man auch noch einen Satz ala: "Wir dürfen Taschen durchsuchen" in die Hausordnung aufnehmen. Diese Regelung wäre dann allerdings sittenwidrig, weil Grundrechtseingriff, und könnte somit nicht wirksam vereinbart werden.
[b]Antwort Media Markt:[/b]
Wow, also ich kann mir kaum vorstellen, dass das jemand von Mediamarkt wirklich geschrieben hat, denn so eine Aussage könnte auch als Anstiftung zu einer Straftat gewertet werden.
Denn die Person schreibt ja, dass Kontrollen auch durchgeführt werden, auch wenn keine Anhaltspunkte für einen Diebstahl vorliegen. Doch nur wenn [b] konkrete [/b] Anhaltspunkte vorliegen, hätte der Security, als Notwehrrecht, die Möglichkeit einen Kunden bis zum Eintreffen der Polizei aufzuhalten.
[b]noargument schrieb:[/b]
Nur weil ein Mitarbeiter eine bestimmte Anweisung seines Vorgesetzten erhält, bedeutet dies noch lange nicht, dass das strafrechtlich relevante Grundrechtseingriffe rechtfertigt.
[b]noargument schrieb:[/b]
Auch wenn dieser Fall eher banal klingen mag, so ist dies doch ein ernstzunehmender Grundrechtseingriff. Ich gebe dir recht, dass für eine bestimmte Einzelperson, das im Vergleich zu seinen Problemen lächerlich klingt. Gesellschaftlich gesehen ist dies jedoch m.E. schon ein erhebliches Problem, das, wenn es die Grundrechte mal nicht mehr gibt, auch wieder zum großen Problem jeder Einzelperson werden kann.
[color=#BFBF40]nein, tavor ist nicht fein,
wenn er unfein angestänkert wird.[/color]
ahem...
so frisch aus der wellnäss-kammer.
[center] [img]http://www.diemucha.at/media/kunena/attachments/legacy/images/fem_wellne... [/center]
"dann schleppen Sie notgeil ungschaut eine alte Nutte ab."
Emma, noch immer neidisch, dass Ihnen Solches nicht widerfährt?
Und wo hab ich Was von einer alten Nutte erwähnt? Da ist Ihnen Ihre Fantasie wohl ein Bisserle durchgegangen.
wo stand alt?
bist noch immer panisch?
geh glaubst der murks wär auf eine femmin reingefallen?
ahem...
Media Markt Vösendorf Unfreundliches Personal...
angst vor abschleppung???????????????????
@murks
Schließen Sie nicht wieder von sich auf andere. Das mit dem Zweit- und Drittgetränk sind Sie selbst und dann schleppen Sie notgeil ungschaut eine alte Nutte ab.
die berühmte sexzelle unbefriedigtheit ...
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