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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Politix

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Politix

Gast
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Noch nicht bewertet
[center]Auf allgemeinen Wunsch, vorwiegend aus Oddagring, und da hier die freie Zone ist, möchte ich einen Beitrag rein für Politisches eröffnen.[/center] Hier kann alles reingekrammt werden, das mit Parteien, Kandidaten, Wahlkämpfe(r)n, dem Schutzhaus Zukunft, Plakatgestaltungen und dergleichen mehr zu tun hat. Im Interesse aller, Konsumenteninteressen dienender Beiträge. Als Eröffnung ein früheres statement einer lieben Dame, aus dem bewußten Grätzel:
Quote:
Obwohl ideologisch dem rot-grünen Lager nahestehend, werde ich mich auf Grund dieses Vorfalles endgültig für jene Kandidatin entscheiden, vor der alle Parteien so viel Angst haben
[center][color=#BF0000][b]Ring frei.[/b][/color][/center]

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

heute - österreich - kräuter -
appellieren.

noja. und warum habens das nicht vor der wahl?
weil da die stadtpartei noch auf die absolute hoffte?
na, die haben sie ja durch beimengung von grün, zu einem zarten braun, sowieso geschafft. niemand versteht, emmadritsche, warum du dich dann gar so auffühsrt.

Niestaspopolo

@corvus

Quote:

Da liegen Sie falsch, Niestaspopolo. Das Wählen per Wahlkarte nach dem Wahltag war und ist erlaubt.
Eine Rückdatierung der eidesstattlichen Erklärung sei eine strafbare Handlung? Das kann ich mir nicht vorstellen, wenn die eidesstattliche Erklärung weggefallen ist, Sie selbst zitierten das.

Nocheinmal
Aus der Wiener Wahlordnung:
§ 58a. (1) Das Wahlrecht kann von denjenigen Wählern, denen entsprechend den §§ 38 bis 41 Wahlkarten ausgestellt wurden, auch im Weg der Übersendung der verschlossenen Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde ausgeübt werden (Briefwahl).
(2) Hierzu hat die wahlberechtigte Person den von ihr ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert zu legen, dieses zu verschließen und in die Wahlkarte zu legen. [b]Sodann hat sie auf der Wahlkarte durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet, unbeeinflusst [u]und vor Schließen des letzten Wahllokals ausgefüllt hat[/u][/b]

Quote:

Ihrer sehr großen Aufregung über die Wahl-Abwicklung kann dann nur entnommen werden, dass Sie den Wahlsieg der SPÖ anzweifeln. Hätten Sie da nicht die Wahl anfechten müssen?

Immer noch nicht verstanden. Es geht nicht um Politik oder den Ausgang einer Wahl, sondern um die Fristen, die einem Wahlbetrug Vorschub leisten.
Bei der Abstimmung im Frühjahr wurde durch den Aufruf zur "Schummelei" noch ein Ergebnis - Nacht-U-Bahn - herumgedreht. Hab ich aber schon alles im Originalbeitrag erklärt.

Gerade heute steht im Kurier, daß die SPÖ über die Reform der Briefwahl verhandeln will, man wolle bis zum Sommer eine "Einigung auf eine mißbrauchssichere Briefwahl". Kräuter appeliert an die ÖVP, "sich zur Abschaffung der Nachfrist durchzuringen". Mittlerweile seien schließlich auch von der ÖVP regierte Länder, wie NÖ, dafür.

Alouette

Die Preupische Allgemeine berichtet über eine weitere, geschichtsrevisionistische Untat:

http://www.preussische-allgemeine.de/zeitung/nachrichten/artikel/preusse...

Corvus

Ihrer sehr großen Aufregung über die Wahl-Abwicklung kann dann nur entnommen werden, dass Sie den Wahlsieg der SPÖ anzweifeln. Hätten Sie da nicht die Wahl anfechten müssen?

Niestaspopolo

[b]Ich erkläre das jetzt nicht jedem aus dem ignoranten Tavor-Klan extra[/b]. Die eidesstattliche Erklärung selbst ist nicht weggefallen, nur daß man die Uhrzeit angeben muß. Man erklärt eidesstattlich, daß man vor 17 Uhr gewählt hat.
Kapieren Sie meinen letzten Beitrag nicht?
Die Zeitungen wußten sehr wohl, daß sie zum Wahl- oder Abstimmungsbetrug aufrufen und die SPÖ hat auch in diesem Sinne geantwortet. Erst lesen, dann posten!

Corvus
Quote:

Das Wählen per Wahlkarte nach 17 Uhr am Wahltag ist verboten und als Wahlbetrug zu werten.

Da liegen Sie falsch, Niestaspopolo. Das Wählen per Wahlkarte nach dem Wahltag war und ist erlaubt.

Eine Rückdatierung der eidesstattlichen Erklärung sei eine strafbare Handlung? Das kann ich mir nicht vorstellen, wenn die eidesstattliche Erklärung weggefallen ist, Sie selbst zitierten das.

Niestaspopolo

Wie so oft quatscht tavor wieder wochenlang über ein Thema, von dem er nichts versteht. Das Wählen per Wahlkarte nach 17 Uhr am Wahltag ist verboten und als Wahlbetrug zu werten. Die Frist danach war ursprünglich gedacht für den Postweg, ein persönliches Abgeben war nicht vorgesehen. Mit der sukzessiven Aufweichung der Bestimmungen wurde auch das eingeführt, aber die lange Frist verführt zum Wahlbetrug. Das wußten sogar die von Ihnen so geschmähten Zeitungen, die bei der Volksbefragung im Frühjahr offen zum Wahlbetrug aufgerufen haben:

Folgendes Mail habe ich im Februar an die SPÖ geschrieben:

[i]Die Zeitungen "Heute" und "Österreich" sind schon im Vorfeld der Volksabstimmung massiv für den Nachtbetrieb der U-Bahn eingetreten.
Ich halte es demokratiepolitisch für sehr bedenklich, daß diese beiden Boulevardzeitungen, weil ihnen das vorläufige Ergebnis nicht paßt, ganz offen zum Wahlbetrug aufrufen.
Schon am 13.2. wies "Österreich" darauf hin:
[b[size=4]]"Länger wählen. So geht es: [u]Auch wenn es eigentlich nicht erlaubt [/u]ist, kann man nach der Veröffentlichung des 1. Wahlergebnisses seine persönlichen Antworten per Briefwahl abgeben. Das Kouvert muß nur bis 21.2....eingelangt sein. Achtung beim Ausfüllen: Das Datum auf der Wahlkarte muß vor dem 13.2. sein. Auch wenn erst später abgestimmt wurde[/size]."[/b]"Österreich" am 15.2. "Jetzt startet Kampf um die 24-h-U-Bahn....Die Schlacht ist also eröffnet. Wähler müssen mobilisiert werden. Denn: [size=5]b][u]Theoretisch haben noch 863732 Wiener einen Stimmzettel zu Hause. Was kaum jemand weiß:Die kann man noch abschicken (s. Schummel-Bericht rechts[/u])..[/size][/b].allen voran kämpfen ÖVP und ihre Jugendorganisationen um die Verwirklichung der schwarzen Forderung....
Im "Schummelbericht": "[b]Stimmzettel noch bis Freitag abschicken. So ändern Sie jetzt das Ergebnis. Nur datiert muß die Wahlkarte vor dem 13. Februar sein - dann ist sie gültig...Wer die Nacht-U-Bahn will sollte den Stimmzettel ausfüllen. [u]Achtung: bei 'Datum' unbedingt einen Zeitpunkt vor dem 13. angeben (z.B. 10.Februar, 11 Uhr)[/u]. [/b]Auch die Spezial-Briefkästen bleiben noch bis 21.Februar....hängen".
Auch in "Heute" waren ähnliche Aufrufe zu lesen.
...[/i]

Die Antwort:
[i]Sehr geehrter Herr....!

Vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an der Wiener Volksbefragung. Wir möchten Ihnen dazu gerne folgendes mitteilen: Die Volksbefragung ist auf Basis bundesgesetzlicher Regelungen durchgeführt worden. .....

[b][size=5]Die Stadt Wien hat in einer breiten Infokampagne auch wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Rückdatierung der eidesstattlichen Erklärung eine strafbare Handlung ist[/size].[/b] Eine etwaige Änderung des Gesetzes zur Briefwahl kann jedenfalls nur auf Bundesebene stattfinden.
Für weitere Anregungen bzw. Fragen jeglicher Art stehen wir gerne auch unter der Telefonnummer 535 35 35 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
SPÖ Wien, Online-Team [/i]Wenn Du das immer noch nicht kapieren willst, ist das Dein psychopathologisches Problem. Damit ist für mich das Thema beendet.

-Gast- (nicht überprüft)

nicht kapieren willst...

um die zeitgerechte abgabe gehts. alles andere ist privatsache. aber mit absoluter sicherheit kein wahlbetrug.

Spekulatius
Quote:

wann immer du die wahlkarte ausgefüllt hast, interessiert niemand. wenn du sie bis zur letzten minute richtig abgegeben hast, war die stimme da und daher kein wahlbetrug

Und genau das ist der [size=4][b][u]Blödsinn[/u][/b][/size], den du nicht kapieren willst. [size=5]Du fragst doch so gern überall nach: tu's endlich! Z.B bei der MA 62, bei den Parteien....[/size]auch auf der Wahlkarte steht ausdrücklich, daß sie vor 17 Uhr ausgefüllt werden mußte!

-Gast- (nicht überprüft)

du verstehst
wie üblich gornix.

summa summarum:
162.039 wahlkarten wurden ausgegeben.
bis 12.10. waren 90.010 abgegeben.
und dann kam die divergenz. denn auch tavor hat gelesen
"[b][i]...nach der eigentlichen Wahl am 10.10.2010 per Post an die Wahlbehörde einsenden, nämlich bis Freitag 15. Oktober 2010 !!![/i][/b]"
in help wiederum steht
"[b][i]Sie muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14:00 Uhr dort einlangen, um einbezogen werden zu können.[/i][/b]"

also:
wann immer du die wahlkarte ausgefüllt hast, interessiert niemand. wenn du sie bis zur letzten minute richtig abgegeben hast, war die stimme da und daher kein wahlbetrug.
zum eidesstattlichen, lies deinen eigenen beitrag, wo du das gegenteil behauptetest.

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