Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Pharmaindustrie: Spitzenforschung braucht ausgewogenen Datenschutz

„Klinische Forschung ist die Voraussetzung für medizinischen Fortschritt und innovative Therapien, die Menschenleben retten. Man kann sie nicht in einen Topf werfen mit Datensammlungen von Firmen wie Facebook oder Google“, fordert Sylvia Hofinger, Geschäftsführerin des Fachverbandes der Chemischen Industrie, eine differenzierte und sachliche Diskussion dieser wichtigen und sensiblen Materien.

Klinische Studien sind ein vom Gesetzgeber formulierter Auftrag der Gesellschaft an Forschungseinrichtungen und forschende Pharmafirmen, um die Sicherheit und Wirksamkeit von neuen Wirkstoffen zu garantieren. Im Jahr 2017 liefen in Österreich insgesamt 235 klinische Studien mit dem Ziel einer Arzneimittelzulassung  oder –überprüfung. Gerade im Bereich der Krebsforschung und Kinderarzneiforschung ist Österreich im internationalen Spitzenfeld. Diese Position darf auf keinen Fall gefährdet werden.

Die Daten, die im Rahmen von klinischen Studien von Patienten gewonnen werden, sind äußerst sensibel und besonders schutzwürdig. Es ist selbstverständlich, dass Patienten der Verwendung ihrer Daten ausdrücklich zustimmen müssen. Dem durchführenden Arzt wird damit eine hohe Verantwortung auferlegt. In der klinischen Forschung kann nur der behandelnde Arzt die Verbindung zwischen Daten - die sofort pseudonymisiert werden –  und dem Patienten herstellen. Dieser Schlüssel wird und darf keinesfalls aus der Hand gegeben werden.

Eine Weiterverwendung von anonymisierten Daten kann ebenfalls wichtige Fortschritte in der Erforschung von anderen Krankheiten bringen: So können zum Beispiel Erkenntnisse aus der Krebstherapie auch für die Behandlung von Multipler Sklerose hilfreich sein. Damit wird der Wissensgewinn auch im Interesse der betroffenen Patienten optimiert und gleichzeitig das Geld, das in Forschung investiert wurde, effizient eingesetzt.

„Das Datenschutzanpassungsgesetz Wissenschaft und Forschung schafft eine ausgewogene Balance, indem es unter strengen Auflagen die Datennutzung für Forschungszwecke ermöglicht und gleichzeitig den notwendigen Schutz personenbezogener Daten sicherstellt“, äußert Hofinger ihre Unterstützung für das Vorhaben der Regierung.

Abschließend appelliert Hofinger an alle Beteiligten, den Nutzen von Forschungsleistungen im Auge zu behalten, die unsere hohen Gesundheitsstandards erst ermöglichen und hofft auf eine baldige Beschlussfassung des vorliegenden Entwurfes. 

Foto/Quelle: Shutterstock/ Fishman64

Werbung