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Auktionen: Folgerechtsabgabe

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Auktionen: Folgerechtsabgabe

kritischer Konsument
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Aus den AGBs eines Kunstauktionshauses. Versteht das jemand? [i]Bei Werken lebender Künstler und solcher, die nicht länger als vor 70 Jahren verstorben sind, sind wir zur Einhebung der Folgerechtsabgabe verpflichtet. Sie kommt dem Künstler bzw. seinen Erben zugute. Sie beträgt 4 % vom Meistbot bei Zuschlägen bis € 50.000, bei diesen Betrag übersteigenden € 150.000 3 %, bei weiteren € 150.000 1 % und bei diese Betragsteile überschreitende weitere € 150.000 0,5 %, darüber 0,25 %. Die Folgerechtsabgabe darf aber maximal € 12.500 ausmachen.[/i] Was geht das die Erben an, wenn ein Werk ihres Vorfahren weiterverkauft wird? Der Künstler oder wenn es ein Erbe verkauft hat, hat doch bereits den Kaufpreis erhalten.

Kommentare

kritischer Konsument

Das hab ich gefunden:
http://www.welt.de/print-welt/article227209/Kunsthandel-Folgerechtsabgab...

"Das Folgerecht regelt den Anspruch des Urhebers eines Kunstwerks auf Beteiligungen an Verkaufspreisen seines Werkes."

http://www.auktionshaus-theilmann.de/folgerecht.html

Ist das nur deutsches Recht? Das Auktionshaus ist in Wien!

Und wie wird das in der Praxis gehandhabt? Das Aktionshaus sucht die Erben?

Also doch auch in Österreich:
http://kurier.at/kultur/folgerecht-ab-2012-verdienen-die-erben-mit/731.796

Leute wie Rainer usw kriegen also bei jedem Weiterverkauf ohne jede eigene Leistung 12000€

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