Folgendes email ist am 7.12.2009 an die "Service-Abteilung" von Universal Versand geschickt worden:
[i]Sehr geehrte Damen u. Herren !
In der Anlage finden sie die Bestellung, die wir ihnen Anfang Oktober 2009 gefaxt haben. Angeführt sind die Bestellposten + Gutscheinnummer. Am 14.10 haben wir eine Rechnung bekommen ohne Abzug des Gutscheinbetrages. In Annahme das seitens Universalversand ein Buchungsfehler passiert ist, haben wir den offenen Betrag abzüglich Gutscheinbetrag (EUR 15) überwiesen (EUR 140,91) und somit die Sache als erledigt betrachtet.
Am 20.11.2009 erhielten wir eine neue Rechnung mit der Aufforderung die EUR 15 bei spätestens 09.12.2009 zu überweisen. Ich habe gerade mit ihrer Serviceline telefoniert und wurde darauf hingewiesen das wir uns innerhalb 3 Tagen zu melden haben, sollte bei der Rechnung etwas nicht passen. Diese Information haben wir auf der Rechnung nicht vorgefunden.
Ich gehe davon aus das Kundenservice bei Universalversand selbstverständlich ist und sie den Gutscheinbetrag auf den Auftrag verbuchen und somit der Geschäftsfall abgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen [/i]
Nach 10 Tagen ist eine äußerst unzufriedenstellende Rückantwort von Universal Versand gekommen:
[i]vielen Dank für Ihre Email.
Bedauerlicherweise ist eine nachträgliche Gutschrift des gewünschten Gutscheins nicht möglich, da die Reklamationsfrist (3 Tage nach Zustellung der Ware) abgelaufen ist.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns recht herzlich und stehen für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung.
[/i]
Für mich ist diese Vorgehensweise absolut unverständlich. Ein lapidare Absage ohne jegliche Kulanz (uns ist schon bewusst, dass die Reklamationsfrist in den AGB's des Unternehmens angeführt ist), aber für einen Buchungsfehler seitens Univeral können wir nichts und hätten uns aus diesem Grund eine unkomplizierte Kulanzlösung erwartet (Kundenservice eben). Immerhin geht es hier um EUR 15 (Gutscheinbetrag) und nicht um hunderte Euro.
Interessant wie (un)wichtig Kundenbindung bei Universal-Versand zu sein scheint ! Wir werden wieder bei einem deutschen Versandhandel einkaufen !
mfg
Nicoros
Kommentare
was war denn kaputt am telefon?
Als bei mir vor Jahren einmal eine Gutschrift nicht abgezogen wurde, habe ich die Bestellhotline angerufen und das wurde sofort am Telefon repariert.
Einfach abziehen geht natürlich nicht, weil der Computer nicht erkennen kann, daß vorher ein Fehler passiert ist - also gibt es einen ausstehenden Betrag.
es wäre vielleicht zu empfehlen, hier nicht die korrespondenz mit firmen zu bringen, sondern mit eigenen worten zu schildern, was beschwerde ist.
wenns so in den agb steht, dann muß man sich halt danach richten. dazu schreibts die firma ja rein. auf kulanz zu hoffen, heutzutage, sollte man eher einmal vergessen. scheint eine noch weit verbreitete unsitte zu sein.