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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Servicewüste Post AG

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Servicewüste Post AG

Gast
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Noch nicht bewertet
Ich erwarte ein Paket. Im Internet (Tracking) steht es heute, dass eine Zustellung heute früh nicht möglich war, obwohl ich zu Hause war. Schaue im Briefkasten, und tatsächlich das bekannte gelbe Zettel liegt drinnen. Ich überprüfe unsere Türglocke - funktioniert einwandfrei. Gehe zum zuständigen Postamt. "Sie sind zu früh da. Der Zusteller hat hundertfünfzig Pakerl zu verteilen." bekomme ich als Antwort, als die Angestellte mein Paket nicht finden kann. Ich teile ihr mit, dass der Zusteller laut Internet heute früh bei mir war, und obwohl ich zu Hause war, das Paket nicht zustellen konnte. "Leider" bekomme ich als Antwort. Was auch bedeutet "Ihr Anliegen ist mir egal". Liebe Post, mache dringend eine Kundenserviceschulung für Ihre MitarbeiterInnen. Die, die das nicht schaffen bzw.nicht einsetzen wollen, bitte woanders versetzten, wo sie nichts mit Kunden zu tun haben und kein weiterer Schaden verursachen können, beginnend mit den Zusteller, welche anscheinden kein Bock haben ihren Job zu machen.

Kommentare

Niestaspopolo

also, wenn dir ein user da oben beweist, daß eine zustellung an andere nur dann zulässig ist, wenn der eine postvollmacht hat, willst es immer noch nicht verstehen. naja, nicht jeder user hier bist du.

[b]Wer nicht verstehen will, bist Du[/b]. Das ist eine Vollmacht für etwas ganz anderes, nämlich wenn man nie zu Hause ist, sondern seine Post dauerhaft an eine ganz andere Adresse geliefert haben will! Das hat überhaupt nichts mit der Abgabe an einen Nachbarn zu tun. Aber dieses Ringelspiel hatten wir schon x Mal. Hoffnungslos, wenn Du's nicht kapieren willst. Dabei stehts doch ganz deutlich in den zitierten AGBs.

[b]Ich habe mir erlaubt, jene beleidigenden tavorschen Ergüsse, die er allen Usern (aktiven wie auch ausgestiegenen) zuteil werden ließ, seit ich vorgestern letztmals in der Mucha war:
Hier die [/b] [size=4][b]Nummer 5[/b][/size]
[b]

Quote:

ja, nisterl

[/b]

-Gast- (nicht überprüft)

me,
antwort ganz einfach. deine tochter darf eine sendung übernehmen (außer die ist persönlich zuzustellen), wenn sie im selben haushalt ist. der postler wird sie ja dann schon kennen, nehm ich an. sie darf aber eine sendung nicht von der postfiliale abholen, wenn sie noch nicht mündig ist (sprich mindestens 14) und keine vollmacht hat.
als vollmacht dürfte die post nur die postvollmacht annehmen.

die ist jetzt zeitlich begrenzt, siehe
http://derstandard.at/1266541431754/Frotzelei-um-Postvollmacht?seite=2
der hauptgrund dafür (das versteht emmadritsche nicht) ist natürlich die haftung. wenn die post an nicht bevollmächtigte abgäbe, z.b. an einen beliebigen nachbarn, wäre sie voll haftbar, bis in den strafrechtsbereich hinein. das hatte ich hier schon einmal sehr ausführlich geschrieben, mit allen rechtszitaten.

bei deiner tochter - leider pech, die postlerin war im recht.

-Gast- (nicht überprüft)
Quote:

Das betrifft nicht die Übernahme durch Nachbarn bei Nichtanwesenheit.

richtig. denn nachbarn dürfen auch bei deiner anwesenheit nur dann übernehmen, wenn sie eine postvollmacht haben. geh, magst dir nicht die agb von einem anwalt erklären lassen? vielleicht schaffts der.

eine "vorvollmacht" gibts nirgends in den agb, jedenfalls. kann jeder selber lesen. [color=#FF40FF]außer jene, die die spezielle rundumsicht in der gesamtschule lernten.[/color]

-Gast- (nicht überprüft)
Quote:

Wenn ein "Postler" oder ein Zusteller einer anderen Firma an die Tür kommt, bekommt er selbstverständlich ein Trinkgeld. Auch die Kellner, Masseure und Friseure

ja, nisterl.
wir haben schon verstanden. zu dir kommen alle an dir tür, die postler, die zusteller, die kellner, die masseure, die friseure. nur weil sie ein trinkgeld bekommen. das ist die eine ausnahme, die die regel bestätigt, daß alle diese leute zu den anderen nicht kommen. (weil die nicht so splendabel sind.)

Quote:

Und unsere Postler, egal ob Briefträger oder Paketzusteller und natürlich die der privaten Firmen haben alle Einschreiben, Pakete usw dabei, wenn sie zum Empfänger gehen. Wie gesagt IN WIEN.

jetzt wissen wir eben, warum. schon verstanden. denn zu anderen IN WIEN kommen sie nicht. sonst hätte wir nicht so viele beschwerden darüber gehabt hier, AUS WIEN.

Quote:

und immer hat Dir ein User durch Zitierung der AGBs der Post bewiesen

also, wenn dir ein user da oben beweist, daß eine zustellung an andere nur dann zulässig ist, wenn der eine postvollmacht hat, willst es immer noch nicht verstehen. naja, nicht jeder user hier bist du.

-Gast- (nicht überprüft)
Quote:

von generellem ukas, pakete nicht zuzustellen sind wir also meilenweit entfernt......

das weiß ich nicht. aber wenn wir zweimal schwarz auf weiß von der post bestätigt bekommen, daß es eine solche weisung gibt, nimmt man das halt doch so ein bißchen ernst.

me1979

P.S. bei der Vollmacht bzw. meinem Zettel hätte ich natürlich schon daran gedacht, eine Passkopie mit meiner Unterschrift mitzugeben ;-)

me1979

danke für eure Antworten -

Sauer bin ich trotzdem denn dann hat die Post bis jetzt Fehler gemacht - denn meine Tochter holt mir schon seit ca. 2 Jahren Päckchen und darf sie vom Postler nehmen.
Gut - jetzt weiß ich es - wenn sich alle daran halten und ich das von Anfang ihr das gleich sagen, dann ist es okay für mich - aber 2 Jahre gehts und dann plötzlich nicht mehr, da war ich "erstaunt".
Wie gesagt, ich hab ja auch mitbekommen, das andere Kinder Päckchen abholen da noch gefragt wurde, für wen sie das abholen und die Antwort war: "Für meine Mama"

Nun gut - danke für die Antworten

Catana

rein theoretisch müßte die post überprüfen (können ????), ob die vollmacht gültig ist.
was sie tatsächlich nicht kann, weil sie ja die unterschrift der mutter nicht prüfen kann....

nach meinem rechtsempfinden ist aber eine vollmacht für 12-jährige sowieso nicht wirksam, weil sie noch nicht rechtsgeschäftsfähig sind (oder wie das heißt). vor dem gesetz halt....

Niestaspopolo

Bekäme sie es dann mit Vollmacht?

Aber um neuen Mißverständnissen vorzubeugen, das ist natürlich nicht die obenerwähnte Vollmacht zur Vorverfügung, sondern ein von der Mutter unterschriebener Zettel.

Catana

[b]me1979 schrieb:[/b]

Quote:

Bin derzeit auch ziemlich sauer auf die Post - meine Tochter (12) hat schon öfters daheim vom Postler Pakete entgegenommen oder sie mir von der Post abgeholt....

in diesem fall tust du der post unrecht (bzw. müsstest ihr vorwerfn dass das frühe so gelaufen ist...)
ein 12jähriger ist unmündig minderjährig und darf das eben nicht. punkt aus.

wehe ein 12jähriger hat einmal irend ein packel-problem. DAS wäre erst ein geschrei, weil man diesem das paket ja garnicht mitgeben hätt dürfen....

bei aller berechtigten post-kritik muss recht schon recht bleiben ...

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