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Angebots- und Rechnungsprogramm für Handwerker
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Hallo zusammen,
ich bin völlig damit einverstanden, dass Rechnungsprogramme hilfreich sind. In unserem Betrieb benutzen wir verschiedene Software, um die Arbeitsprozesse zu verbessern. Außerdem achten wir darauf, dass unsere Ausrüstung auf dem neuesten Stand ist. Deshalb erwerben wir regelmäßig moderne Maschinen. Vor kurzem habe wir Hydraulikzylinder bei Hydraulic cylinders supplier erworben. Uns wurde eine umfassende Produktionslösung angeboten. Es ist auch möglich die Herstellung nach eigenen Zeichnungen zu verwirklichen.
Hey,
ich glaube, dass solche Rechnungsprogramme für Handwerker sinnvoll sind. Ich interessiere mich für alles, was die Produktionsprozesse im Betrieb erleichtern kann.
Wohin es geht weiß ich auch noch nicht. was ich machen werde, dafür schon. Es soll eine Yoga Reise werden. Dabei lasse ich mich überraschen. für mich ist das Ziele dieser Yoga Reisen nicht so wichtig, das Ziel ist voranzukommen
Da ich seit Jahren unter einer chronischen Darmerkrankung leide, interessiere ich mich natürlich generell für dieses Thema. Daher bin ich auch oft im Internet unterwegs, um mich zu informieren. Erst vor wenigen Tagen bin ich dabei zufällig auf https://www.kompetenzzentrum-bauch.com/blog/ursachen/ aufmerksam geworden. Dort könntet ihr euch einfach unvebindlich mal über die veschiedenen Ursachen von Darmbeschwerden informieren. Alles wird bestens erklärt und ich denke, dort kann deine Tochter wertvolle Informationen für ihre Hausarbeit finden.
Servicewüste Post AG

Servicewüste Post AG
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Kommentare
also, wenn dir ein user da oben beweist, daß eine zustellung an andere nur dann zulässig ist, wenn der eine postvollmacht hat, willst es immer noch nicht verstehen. naja, nicht jeder user hier bist du.
[b]Wer nicht verstehen will, bist Du[/b]. Das ist eine Vollmacht für etwas ganz anderes, nämlich wenn man nie zu Hause ist, sondern seine Post dauerhaft an eine ganz andere Adresse geliefert haben will! Das hat überhaupt nichts mit der Abgabe an einen Nachbarn zu tun. Aber dieses Ringelspiel hatten wir schon x Mal. Hoffnungslos, wenn Du's nicht kapieren willst. Dabei stehts doch ganz deutlich in den zitierten AGBs.
[b]Ich habe mir erlaubt, jene beleidigenden tavorschen Ergüsse, die er allen Usern (aktiven wie auch ausgestiegenen) zuteil werden ließ, seit ich vorgestern letztmals in der Mucha war:
Hier die [/b] [size=4][b]Nummer 5[/b][/size]
[b]
[/b]
me,
antwort ganz einfach. deine tochter darf eine sendung übernehmen (außer die ist persönlich zuzustellen), wenn sie im selben haushalt ist. der postler wird sie ja dann schon kennen, nehm ich an. sie darf aber eine sendung nicht von der postfiliale abholen, wenn sie noch nicht mündig ist (sprich mindestens 14) und keine vollmacht hat.
als vollmacht dürfte die post nur die postvollmacht annehmen.
die ist jetzt zeitlich begrenzt, siehe
http://derstandard.at/1266541431754/Frotzelei-um-Postvollmacht?seite=2
der hauptgrund dafür (das versteht emmadritsche nicht) ist natürlich die haftung. wenn die post an nicht bevollmächtigte abgäbe, z.b. an einen beliebigen nachbarn, wäre sie voll haftbar, bis in den strafrechtsbereich hinein. das hatte ich hier schon einmal sehr ausführlich geschrieben, mit allen rechtszitaten.
bei deiner tochter - leider pech, die postlerin war im recht.
richtig. denn nachbarn dürfen auch bei deiner anwesenheit nur dann übernehmen, wenn sie eine postvollmacht haben. geh, magst dir nicht die agb von einem anwalt erklären lassen? vielleicht schaffts der.
eine "vorvollmacht" gibts nirgends in den agb, jedenfalls. kann jeder selber lesen. [color=#FF40FF]außer jene, die die spezielle rundumsicht in der gesamtschule lernten.[/color]
ja, nisterl.
wir haben schon verstanden. zu dir kommen alle an dir tür, die postler, die zusteller, die kellner, die masseure, die friseure. nur weil sie ein trinkgeld bekommen. das ist die eine ausnahme, die die regel bestätigt, daß alle diese leute zu den anderen nicht kommen. (weil die nicht so splendabel sind.)
jetzt wissen wir eben, warum. schon verstanden. denn zu anderen IN WIEN kommen sie nicht. sonst hätte wir nicht so viele beschwerden darüber gehabt hier, AUS WIEN.
also, wenn dir ein user da oben beweist, daß eine zustellung an andere nur dann zulässig ist, wenn der eine postvollmacht hat, willst es immer noch nicht verstehen. naja, nicht jeder user hier bist du.
das weiß ich nicht. aber wenn wir zweimal schwarz auf weiß von der post bestätigt bekommen, daß es eine solche weisung gibt, nimmt man das halt doch so ein bißchen ernst.
P.S. bei der Vollmacht bzw. meinem Zettel hätte ich natürlich schon daran gedacht, eine Passkopie mit meiner Unterschrift mitzugeben ;-)
danke für eure Antworten -
Sauer bin ich trotzdem denn dann hat die Post bis jetzt Fehler gemacht - denn meine Tochter holt mir schon seit ca. 2 Jahren Päckchen und darf sie vom Postler nehmen.
Gut - jetzt weiß ich es - wenn sich alle daran halten und ich das von Anfang ihr das gleich sagen, dann ist es okay für mich - aber 2 Jahre gehts und dann plötzlich nicht mehr, da war ich "erstaunt".
Wie gesagt, ich hab ja auch mitbekommen, das andere Kinder Päckchen abholen da noch gefragt wurde, für wen sie das abholen und die Antwort war: "Für meine Mama"
Nun gut - danke für die Antworten
rein theoretisch müßte die post überprüfen (können ????), ob die vollmacht gültig ist.
was sie tatsächlich nicht kann, weil sie ja die unterschrift der mutter nicht prüfen kann....
nach meinem rechtsempfinden ist aber eine vollmacht für 12-jährige sowieso nicht wirksam, weil sie noch nicht rechtsgeschäftsfähig sind (oder wie das heißt). vor dem gesetz halt....
Bekäme sie es dann mit Vollmacht?
Aber um neuen Mißverständnissen vorzubeugen, das ist natürlich nicht die obenerwähnte Vollmacht zur Vorverfügung, sondern ein von der Mutter unterschriebener Zettel.
[b]me1979 schrieb:[/b]
in diesem fall tust du der post unrecht (bzw. müsstest ihr vorwerfn dass das frühe so gelaufen ist...)
ein 12jähriger ist unmündig minderjährig und darf das eben nicht. punkt aus.
wehe ein 12jähriger hat einmal irend ein packel-problem. DAS wäre erst ein geschrei, weil man diesem das paket ja garnicht mitgeben hätt dürfen....
bei aller berechtigten post-kritik muss recht schon recht bleiben ...
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