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Erfahrung car2go mit versteckten Klausulierungen

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Erfahrung car2go mit versteckten Klausulierungen

Dr.Sayers
0
Noch nicht bewertet
Ich habe mich bei car2go online Registriert und bin anschließend in die Zentrale gegangen um die Mietgliedskarte abzuholen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Lenkerberechtigung länger als ein Jahr besitzen muss. Besitze ich zwar, aber nicht länger als ein Jahr. Ich verstehe, dass sie sicher gehen wollen und keine Fahranfänger fahren lassen wollen. Aber wie wollen sie gewährleisten, dass man nach dem Jahr kein Fahranfänger mehr ist und mehr an Erfahrung gewonnen hat. Diese [u]wichtige[/u] Information steht versteckt in den AGB´s drinnen welche [u]beim Registriervorgang[/u] abgefragt werden sollte. [u]Shitstorm[/u] wie "[u]Selber Schuld[/u]" will ich nicht lesen, denn welcher Durchschnittsbürger liest sicht sich die AGB´s durch. Fazit: ich hab umsonst einen Fahrschein gezwickt um dort hin zu fahren was ich mir ersparen hätte können wenn diese Information konkreter und früher gekommen wäre.

Kommentare

murks
Quote:

Also beim Nick muß man bei der Wahrheit bleiben.

...ähh und bitte WARUM nennst Du Dich dann ausgerechnet "kritischer Konsument"? :laugh:

kritischer Konsument
Quote:

Dein Kommentar war großartig zum Thema.

Natürlich, ihr habt doch krtisiert, daß sich jemand Dr...als nick nimmt. Also beim Nick muß man bei der Wahrheit bleiben.

Corvus

Großartig, murks!

murks

@Alouette,

Du bewegst Dich eben in den höheren, dem Himmel nahen Sphären, während sich die üblichen Verdächtigen des Kaffeerudels nicht aus ihren Sümpfen befreien können.

Die Lerche trällert eben föhlich und freut sich des Lebens, während die Sumpfbewohner aus lauter Frust über ihr morastiges Leben geifern und keifen.

Alouette

Alouette = die Lerche. Hoch über Dir trällernd.
Dein Kommentar war großartig zum Thema.

kritischer Konsument

Corvus ist also ein krächzender Rabe, weil er nur einen wahren Nick nimmt, tavor ist eine gefährliche Waffe und Alouette ein Hubschrauber, nur Murks ist ehrlich, murks bleibt Murks.

murks

OK. "dr" kann Vieles heissen, wie z.B die Abkürzung des Vornamens DRUSIUS, oder vielleicht auch DRACULA, in weiblicher Form käme auch u.v.A. DRACHHILDE in Frage. :)

...aber Scherz beiseite, ich hab mir die AGB´s durchgelesen, da stand bereits auf Seite 2 unter Punkt 3 tatsächlich die erwähnte Klausel im Hinblick auf den FS! Aber sicherlich nicht bersteckt, sondern deutlich lesbar!

Gut @dr.sayers, möglich, dass ich da Etwas anders bin, denn ich hab es mir zur Gewohnheit gemacht JEDE AGB durch zu lesen, bevor ich Etwas unterschreibe! Hart gesprochen leben unzählige Unternehmen von jenen Kunden, die Dies nicht tun und davor wird auch immer wieder überall gewarnt!

Ich sag jetzt auch sicher nicht "selbst schuld" sondern "hoffentlich dazu gelernt"!

Corvus

Sie haben das nicht richtig verstanden. AGB muss jeder vorher lesen und zustimmen. Ryan hat richtig gezeigt dass diese AGB ganz offen abzulesen sind.

Sie sollten sich auch keinen akademischen Grad "zum Spass" zulegen. Fälschlicherweise geben Sie sich als Akademiker aus, auch wenn Sie aufAnonymität hoffen. Das schaut schon optisch nicht gut aus, wenn Sie schreiben dass Sie Ihren Führerschein noch kein Jahr haben.

Dr.Sayers

Erst mal danke für die konstruktiven Beiträge.

Quote:

mi "möchte ich nicht hören" ist es aber nicht abgetan. in den agb
www.car2go.com/wien/de/files/car2go_wien_mietbedingungen.pdf
steht keineswegs versteckt, sondern ganz offen:

Hast du dir mein Beitrag komplett durchgelesen?

Quote:

Shitstorm wie "Selber Schuld" will ich nicht lesen, [b]denn welcher Durchschnittsbürger liest sicht sich die AGB´s durch[/b].

Offensichtlich du auch nicht, sonst würdest du dir meinen Beitrag durchlesen.

Ganz offen? Weißt du wo damals versteckte Kosten waren und heute sind?
Ganz offen wäre, wenn das bei der Registrierung drinnen steht. Es steht nicht mal in den FAQ drinnen

Mir geht es darum, dass das bei der Registrierung abgefragt werden sollte um Umstände zu ersparen

Quote:

zu empfehlen wäre auch, dr.sayers, daß du dich nur doktor nennst, wenn du einer bist. was ich vom alter her nicht annehme. ansonsten ist das nämlich strafbar, § 116 universitätsgesetz. solche kleinigkeiten sollte man auch beachten...

Ich bezweifle, dass ich mich vor Gericht für meinen Benutzername/Pseudonym/Nick verantworten muss. Es ist ja nicht so, dass ich mit dem Namen fälschlicherweise für etwas Werbung mache oder anderweitig profitiere.
Ebenso bezweifle ich, dass die Exekutive im Darknet/Freenet auf Jagd geht auf Leute die "Dr." im Nick stehen haben

ryan

mi "möchte ich nicht hören" ist es aber nicht abgetan. in den agb
http://www.car2go.com/wien/de/files/car2go_wien_mietbedingungen.pdf
steht keineswegs versteckt, sondern ganz offen:

Quote:

ein Mindestalter von 19 Jahren vollendet haben und über eine in Österreich seit mindestens einem Jahr gültige Lenkerberechtigung zum Führen eines PKW verfügen, diese Lenkerberechtigung bei sich tragen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen;

es geht auch nicht darum, ob jemand evtl nach einem jahr immer noch fahranfänger ist. sondern die versicherungen verlangen das, weil sonst meist höhere prämien fällig werden. gerade bei diesen firmen, die ja letztlich unbekannten fahrzeuge aushändigen.

zu empfehlen wäre auch, dr.sayers, daß du dich nur doktor nennst, wenn du einer bist. was ich vom alter her nicht annehme. ansonsten ist das nämlich strafbar, § 116 universitätsgesetz. solche kleinigkeiten sollte man auch beachten...

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