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Kindesunterhalt

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Kindesunterhalt

Birgitg62
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Guten Morgen, und zwar habe ich eine frage zu dem Thema "Unterhalt", mein Sohn wird in drei Monaten 18Jahre alt, hat seine Schule gerade beendet und möchte nächstes Jahr eine Ausbildung beginnen um die Zeit bis zum nächsten Jahr zu überbrücken und nicht auf der faulen Haut zu sitzen hat er seit 01.08.2011 eine fest angestellte Tätigkeit begonnen. Seine Schwester wird 21 und ist seitdem sie Ca. 19Jahre alt ist am arbeiten. Der Vater der beiden zahlt Monatlich nur 85,-€ am Anfang noch für beide, seitdem meine Tochter nun gearbeitet hat zahlt er es nur noch für den Jungen. Damals als er Erwerbsunfähig war wurde er von einem Gericht dazu "verurteilt" nun ist er aber angestellt und verheiratet, seine Frau Arbeitet ebenfalls Fest angestellt (sie leben zusammen seit Ca. 11 Jahren und seit Oktober letzten Jahres sind sie verheiratet. Nun zu meine Frage, da mein Sohn eine Festanstellung begonnen hat (1050,-€ Netto) hat der Vater die Unterhaltszahlungen für ihn eingestellt, ist dies so rechtens ? Mir freundlichem Gruß Birgit G.

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

fest angestellte tätigkeit mit regulärem einkommen. da endet die unterhaltspflicht, dem stimm ich zu.

will der sohn später eine ausbildung beginnen, müßte er, weil dann volljährig, einen neuen unterhalt zivilrechtlich einklagen. das fördert selbstverständlich die stimmung in der familie.

ohne auf die typische alleinerzieherinnenproblematik einzugehen, möchte ich einmal raten, solche sachen in einer mediation zu bereinigen. spart unter anderem kosten und nerven.

Corvus

Mein Irrtum. Oder bei Erwerbstätigkeit. Der Sohn hat schon ein reguläres Einkommen.

Corvus

Ist das jetzt wieder eine Anfrage aus Deutschland?

Die Unterhaltspflicht endet mit der Volljährigkeit. Außer bei einer Vollzeit-Ausbildung. Das hat auch tavor schon geschrieben. Die Frage verstehe ich deshalb nicht.

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