Kindesunterhalt

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Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht
Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
fest angestellte tätigkeit mit regulärem einkommen. da endet die unterhaltspflicht, dem stimm ich zu.
will der sohn später eine ausbildung beginnen, müßte er, weil dann volljährig, einen neuen unterhalt zivilrechtlich einklagen. das fördert selbstverständlich die stimmung in der familie.
ohne auf die typische alleinerzieherinnenproblematik einzugehen, möchte ich einmal raten, solche sachen in einer mediation zu bereinigen. spart unter anderem kosten und nerven.
Mein Irrtum. Oder bei Erwerbstätigkeit. Der Sohn hat schon ein reguläres Einkommen.
Ist das jetzt wieder eine Anfrage aus Deutschland?
Die Unterhaltspflicht endet mit der Volljährigkeit. Außer bei einer Vollzeit-Ausbildung. Das hat auch tavor schon geschrieben. Die Frage verstehe ich deshalb nicht.