VORINFO:
Nach 10 Jahren Partnerschaft gabs die Trennung. Also benötigte meine Tochter mit dem Kind aus dieser Partnerschaft voriges Jahr eine eigene Wohnung - wir suchten und suchten... man kennt das zur Genüge. Die Trennung wurde immer problematischer so dass ein gemeinsames Wohnen nicht mehr möglich war und somit der Wohnungsbedarf dringend.
Auf WIENER WOHNEN fand sich endlich eine passende Wohnung - Bauträger GESIBA.
Im Anbot von WIENER WOHNEN stand:
Ablösewunsch des Vormieters in der Höhe von € 2.700,-- vorhanden, auf Basis eines Schätzgutachtens, welches beim Bauträger aufliegt.
Beim Wohnungsbesichtigungstermin in Anwesenheit der Vor-Mieterin stellte sich folgendes heraus:
Die Küche ist bereits 2.Besitz! :ohmy:
:dry: bei der Küche handelt es sich um ein NONAME Produkt
:huh: ebenso bei den Geräten
:woohoo: die Küchenfarbe ist „quitsch-frosch“ GRÜN!
:ohmy: Rechnungen scheinen keine mehr vorzuliegen – es wurden keine gezeigt
:blink: auch das Gutachten wurde nicht vorgelegt!
Nach Rücksprache mit der GESIBA erhielt ich den Namen und die Telefonnummer des aktuellen Gutachters. Ebenso erklärte mir die GESIBA dass der Ablösewert ein verbindlicher Preis sei.
Bei meinem telefonischen Gespräch mit dem Gutachter teilte mir dieser mit, dass er sich an keine GRÜNE Küche erinnern kann und er sein Gutachten in der Hauptsache auf das Vorgutachten stützt um diesen, Zitat: nicht in Frage zu stellen . Er persönlich hätte die Geräte etwas weniger hoch bewertet, bzw. die Gebrauchsdauer kürzer. Bzgl. vorgelegter Rechnungen berief er sich wieder auf das Erstgutachten, so dass mir nicht schlüssig ist, ob er Rechnungen gesehen hat und mit den nun tatsächlich in der Wohnung befindlichen Geräten verglichen. Er fand die Tatsache der Küchenfarbe etwas befremdlich, da er sicher war, eine GELBE und keine GRÜNE gesehen zu haben und sich nicht als “farbenblind“ bezeichnen würde. Weiter sagte er ausdrücklich, dass es sich beim Ablösepreis(=Nutzwert und nicht Marktwert) um KEINEN verbindlichen handelt. Somit könne durchaus verhandelt werden.
[color=#FF0000]Die GESIBA allerdings bestand auf der VOLLEN Ablösezahlung!!! sonst hätte es keinen Mietvertrag gegeben! [/color]
Da meine Tochter die Wohnung SEHR dringend benötigte MUSSTE sie ZWANGSWEISE beim Mietvertrag auch den Ablösewusch des Vormieters unterzeichnen wobei sich die GESIBA aber durch ein entsprechendes Schriftstück ebenfalls durch Unterschrift meiner Tochter belegen lies, dass es sich bei dieser Investablöse um eine Privatsache der beiden Mieter handelt…
Der Ordnung halber möchte ich hier noch kurz anmerken:
Ich habe nichts gegen eine faire Ablöse dieser Küche einzuwenden, auch wenn es sich meiner Meinung nach um eine „Zwangsbeglückung“ handelt. Unter FAIRER Ablöse verstehe ich allerdings einen nachvollziehbaren (Rechnungen –Küche, Geräte- im Original! unter Berücksichtigung des tatsächlichen, marktüblichen Restwertes) Übernahmepreis. Ich bin ganz sicher, dass keiner der beiden Gutachter diese Küche um den, im jeweiligen Gutachten, ausgewiesenen Betrag erwerben würde wollen.
KURZFASSUNG:
:) Die Ablöse wird durch ein Gutachten eines ger. beeideten Gutachters erstellt. PASST
:dry: Unterlagen gabs erst mal dazu keine und die Vormieterin bestand auf dem Preis - NUN JA
:S Der Gutachter beruft sich auf das Vorgutachten - und: der Wert errechnet sich lt. Tabellen und ist ein Nutzwert - also kein Marktwert! Man kann ja verhandeln - HMMMMM
:angry: Die GESIBA "befiehlt" den vollen Gutachterpreis zu zahlen, sonst gibt es keine Wohnung! Lässt sich aber beim Mietvertrag ein Schriftstück unterschreiben in dem sie sich von diesem "DEAL" ausdrücklich distanziert, also für nicht zustöndig erklärt... - - -
:evil: Man könnte nachträglich den Vormieter gerichtlich für diesen überteuerten Preis belangen - AH NED LUSTIG
FAZIT:
- Meine Tochter sitzt auf einer quitsch-froschgrünen Küche, die sie nicht haben wollte zu einem Preis den sie von keinem Menschen je bekommen wird, falls jemand diese Küche überhaupt haben will
- die Vormieterin hat 2.700.- für "eigentlich NIX"
- der Gutachter kassierte 300.- für ein SEHR fragwürdiges Gutachten
Mein Kommentar:
ich sag lieber nicht, was ich mir denke und was ich von der GESIBA, die ich immer als INTEGER einschätzte nun halte und wie sehr ich mich ärger
und ich ersuche von Kommentaren wie: no hätts as halt ned gnomma! abzusehen!
Für nutzbringende Hinweise wäre ich aber außerordentlich dankbar!!!
Kommentare
Eine Gegenfrage, FoxyLady. Sie beschweren sich über etwas das schon passiert ist. In einem Forum wo kommentiert wird. Sie wollen keine Kritischen Kommentare, sondern Hinweise. Welche Hinweise wollen Sie? Ihre Tochter ist nicht gezwungen worden zu bezahlen. Viel was anderes wird Ihnen niemand sagen.
Seiten