VORINFO:
Nach 10 Jahren Partnerschaft gabs die Trennung. Also benötigte meine Tochter mit dem Kind aus dieser Partnerschaft voriges Jahr eine eigene Wohnung - wir suchten und suchten... man kennt das zur Genüge. Die Trennung wurde immer problematischer so dass ein gemeinsames Wohnen nicht mehr möglich war und somit der Wohnungsbedarf dringend.
Auf WIENER WOHNEN fand sich endlich eine passende Wohnung - Bauträger GESIBA.
Im Anbot von WIENER WOHNEN stand:
Ablösewunsch des Vormieters in der Höhe von € 2.700,-- vorhanden, auf Basis eines Schätzgutachtens, welches beim Bauträger aufliegt.
Beim Wohnungsbesichtigungstermin in Anwesenheit der Vor-Mieterin stellte sich folgendes heraus:
Die Küche ist bereits 2.Besitz! :ohmy:
:dry: bei der Küche handelt es sich um ein NONAME Produkt
:huh: ebenso bei den Geräten
:woohoo: die Küchenfarbe ist „quitsch-frosch“ GRÜN!
:ohmy: Rechnungen scheinen keine mehr vorzuliegen – es wurden keine gezeigt
:blink: auch das Gutachten wurde nicht vorgelegt!
Nach Rücksprache mit der GESIBA erhielt ich den Namen und die Telefonnummer des aktuellen Gutachters. Ebenso erklärte mir die GESIBA dass der Ablösewert ein verbindlicher Preis sei.
Bei meinem telefonischen Gespräch mit dem Gutachter teilte mir dieser mit, dass er sich an keine GRÜNE Küche erinnern kann und er sein Gutachten in der Hauptsache auf das Vorgutachten stützt um diesen, Zitat: nicht in Frage zu stellen . Er persönlich hätte die Geräte etwas weniger hoch bewertet, bzw. die Gebrauchsdauer kürzer. Bzgl. vorgelegter Rechnungen berief er sich wieder auf das Erstgutachten, so dass mir nicht schlüssig ist, ob er Rechnungen gesehen hat und mit den nun tatsächlich in der Wohnung befindlichen Geräten verglichen. Er fand die Tatsache der Küchenfarbe etwas befremdlich, da er sicher war, eine GELBE und keine GRÜNE gesehen zu haben und sich nicht als “farbenblind“ bezeichnen würde. Weiter sagte er ausdrücklich, dass es sich beim Ablösepreis(=Nutzwert und nicht Marktwert) um KEINEN verbindlichen handelt. Somit könne durchaus verhandelt werden.
[color=#FF0000]Die GESIBA allerdings bestand auf der VOLLEN Ablösezahlung!!! sonst hätte es keinen Mietvertrag gegeben! [/color]
Da meine Tochter die Wohnung SEHR dringend benötigte MUSSTE sie ZWANGSWEISE beim Mietvertrag auch den Ablösewusch des Vormieters unterzeichnen wobei sich die GESIBA aber durch ein entsprechendes Schriftstück ebenfalls durch Unterschrift meiner Tochter belegen lies, dass es sich bei dieser Investablöse um eine Privatsache der beiden Mieter handelt…
Der Ordnung halber möchte ich hier noch kurz anmerken:
Ich habe nichts gegen eine faire Ablöse dieser Küche einzuwenden, auch wenn es sich meiner Meinung nach um eine „Zwangsbeglückung“ handelt. Unter FAIRER Ablöse verstehe ich allerdings einen nachvollziehbaren (Rechnungen –Küche, Geräte- im Original! unter Berücksichtigung des tatsächlichen, marktüblichen Restwertes) Übernahmepreis. Ich bin ganz sicher, dass keiner der beiden Gutachter diese Küche um den, im jeweiligen Gutachten, ausgewiesenen Betrag erwerben würde wollen.
KURZFASSUNG:
:) Die Ablöse wird durch ein Gutachten eines ger. beeideten Gutachters erstellt. PASST
:dry: Unterlagen gabs erst mal dazu keine und die Vormieterin bestand auf dem Preis - NUN JA
:S Der Gutachter beruft sich auf das Vorgutachten - und: der Wert errechnet sich lt. Tabellen und ist ein Nutzwert - also kein Marktwert! Man kann ja verhandeln - HMMMMM
:angry: Die GESIBA "befiehlt" den vollen Gutachterpreis zu zahlen, sonst gibt es keine Wohnung! Lässt sich aber beim Mietvertrag ein Schriftstück unterschreiben in dem sie sich von diesem "DEAL" ausdrücklich distanziert, also für nicht zustöndig erklärt... - - -
:evil: Man könnte nachträglich den Vormieter gerichtlich für diesen überteuerten Preis belangen - AH NED LUSTIG
FAZIT:
- Meine Tochter sitzt auf einer quitsch-froschgrünen Küche, die sie nicht haben wollte zu einem Preis den sie von keinem Menschen je bekommen wird, falls jemand diese Küche überhaupt haben will
- die Vormieterin hat 2.700.- für "eigentlich NIX"
- der Gutachter kassierte 300.- für ein SEHR fragwürdiges Gutachten
Mein Kommentar:
ich sag lieber nicht, was ich mir denke und was ich von der GESIBA, die ich immer als INTEGER einschätzte nun halte und wie sehr ich mich ärger
und ich ersuche von Kommentaren wie: no hätts as halt ned gnomma! abzusehen!
Für nutzbringende Hinweise wäre ich aber außerordentlich dankbar!!!
Kommentare
nicht ganz so, murks.
zum beispiel OGH, 5 Ob 42/02s: [i]Die Erhaltungspflicht des Vermieters für die elektrische Anlage einer vermieteten Wohnung ist nur dann zu bejahen, wenn der bestehende Zustand einen ernsten Schaden des Hauses bewirkt. Ansonsten hat der Mieter gemäß § 8 Abs 1 MRG die elektrische Anlage so zu warten und instandzuhalten, dass weder dem Vermieter noch einem anderen Mieter daraus ein Nachteil entsteht[/i]
aber wenn man eine gemeindebehausung auf eigene kosten renoviert und wenig später auszieht, muß man eben damit rechnen, daß man nichts wiederbekommt. von wiwo schon gar nicht.
Da stand zu lesen "ATS", also dürfte der Fall bereits in Urzeiten geschehen sein.
...und was bitte soll [b]"mußte"[/b] bedeuten? Es sollte doch allseits bekannt (auch vor langer Zeit) sein, dass die Leitungen in den Wänden dem Vermieter gehören und dass Dieser auch für die Erneuerung zuständig ist!
Jeden Sonntag der unwiderstehliche Zwang, das Jucken, der befreiende Blick auf die Tastatur. Warum, Emma?
Da ist die Gemeinde anders:
vor Jahren ist eine alte Bekannte in ein Seniorenheim gezogen. Sie hatte eine hübsche Gemeindewohnung in Döbling. 2 Jahre zuvor [b]mußte[/b] sie auf ihre Kosten die gesamte elektrische Anlage in der Wohnung erneuern lassen. Die Wohnung war danach noch neu renoviert worden mit neuem Bad. Küche total ausgestattet. Sehr geschmackvoll eingerichtet. Eh klar, daß sie nicht viele Möbel mitnehmen konnte, sie hatte eine Nachmieterin (mit Vormerkschein), die sie so gegen eine Ablöse von 40000 ATS übernommen hätte.
Sie hat weder eine Ablöse für die zu Gunsten der Gemeinde gemachten Renovierungen bekommen, noch durfte die gewünschte Nachmieterin rein und natürlich gab es auch nichts für die Einrichtung. Dabei kann man sich vorstellen, daß man in einem Pensionistenheim durchaus Startkapital brauchen kann.
... und der der eine ist
[right] [img]http://www.diemucha.at/media/kunena/attachments/legacy/images/Smiley_Chm... [/right]
@ Alouette
DANKE
wenigstens gibt es hier EINEN!!!
...
...
...
der Rest ist Schweigen. :S
PS: auch der OHNE @ war an Sie gerichtet - aber ich bin ja marod... B)
DANKE
wenigstens gibt es hier EINEN!!!
...
...
...
der Rest ist Schweigen. :(
na hm, foxy,
so ein "bissi marod" (© foxylady) bist schon. so wie du dich und deine familie darstellst.
du bringst eine vorinfo, eine kurzfassung und ein fazit. schön.
ersuchst um absehuing von kritischen kommentaren. schön.
und ärgerst dich, wennst gefragt wirst, was du eigentlich willst. weniger schön.
kurzfassung:
..deine tochter sucht eine wohnung.
..warum, das geht eigentlich andere nichts an.
..sie findet eine bei gesiba - ist eine genossenschaft!
..ablöse wird verlangt, sie murrt (zu recht).
aber dann
..warum nimmt sie die wohnung?
..warum braucht sie einen sachverständigen, wenns eh ein fixpreis war?
..warum zahlt sie die ablöse?
..wer hat sie
das ist die hauptfrage
GEZWUNGEN dazu?
es gibt genügend wohnungen ohne ablöse. auch auf die gache. bei einer genossenschaftswohnung mußt ja auch den genossenschaftsanteil hinblättern, also kanns nicht am geld gelegen sein.
also bitte, kritisier nicht andere in einem öffentlichen !!! forum. sondern überleg erst, was du dort überhaupt reinschreibst.
[center] [img]http://www.diemucha.at/media/kunena/attachments/legacy/images/Bar_Frog.g... [/center]
Kein Grund, sich mit GESIBA einzulassen:
http://www.erstaunlich.at/
Aha - gut. DANKE
Sie sehen es also als "freiwillig" an, wenn jemand nur dann einen Mietvertrag bekommt, wenn er an den Vormieter eine eindeutig überhöhte Ablöse bezahlen "darf".
SO empfinde ich es nicht.
Und - andere Beiträge beziehen sich auch auf "bereits geschehene" Vorfälle bzw. "immer wieder geschehende" so wie es hier wohl auch der Fall ist. Darüber darf man also Ihrer geschätzten Ansicht hier nicht schreiben? Sorry, das wusste ich auch nicht.
Ich hab nix gegen kritische Kommentare - nur im vorliegenden Fall sehe ich keinen Anlass unser Vorgehen: - eine Wohnung dringend zu benötigen und daher GEZWUNGEN zu sein, irgendwelche SEHR FRAGWÜRDIGEN KONDITIONEN eingehen zu MÜSSEN - zu kritisieren. Oder hätte meine Tochter mit Enkelin in ein Frauenhaus gehen sollen???
Ich hoffe, SIE kommen niemals in eine solche, oder ähnliche Zwangslage!
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