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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Einrichtung belassen trotz ablösefrei?

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Einrichtung belassen trotz ablösefrei?

andiwand
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Noch nicht bewertet
Meine neue Wohnung habe ich möbliert übernommen. In meinem 3 Jahre befristeten Mietvertrag steht nichts von Ablöse und auch in der Inventarliste steht nichts von der Einrichtung, die Hausverwaltung hat jedoch gemeint, dass ich darin nichts verändern soll oder zumindest die Einrichtung danach wieder so reinzustellen. Dabei möchte ich Dinge wie Bett und Kommoden raus haben und das Bad neu einrichten. Ich finde es steht Wort gegen Schrift. Was darf ich wirklich machen, was nicht - bzw. worauf kann ich plädieren?

Kommentare

ryan

und schon wieder ganz sachlich und voll zum thema.
strammbraun.

Aufpasser

[size=5][b]Wenn hier jemand stört dann sind Sie es und zwar auf der Mucha immer und überall![/b][/size]

ryan

geh, überlaß sinnvolle kommentare dem emrk. du störst.

Aufpasser

Wenn man definitiv eine möblierte Wohnung als solche mietet, muß man sie auch so belassen (wie bei einem möblierten Zimmer)und darf sie nur marginal verändern (Bilder aufhängen usw). So wie Sie das schildern, gehören die Möbel dem Vermieter und er vermietet seine Wohnung eben möbliert. Dafür gibt es auch Bedarf (Studenten z.B.).
In der Anfrage gibt es keinen Hinweis, daß die Möbel vom Vormieter übriggeblieben sind. Auch das gibt es, man kauft oder mietet das Graffel mit und entsorgt es sebst.

EMRK

Wie ryan schon geschrieben hat ist entscheidend was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Steht im Mietvertrag möblierte Wohnung oä, so muss du diese auch in dem Zustand wieder zurückgeben. Aber auch auf andere Wörter wie "wie besichtigt", "wie mündlich vereinbart" bzw. Infos aus der Anzeige auf die du reagiert hast, solltest du achten.

Nachdem so eine Einrichtung uU nicht gerade billig ist, empfiehlt es sich bevor man das ganze entsorgt professionellen Rat bei der Mietervereinigung,... einzuholen.

ryan

die hausverwaltung muß bekannt geben, wen sie vertritt. was der makler sagt, ist egal, der hat mit dem mietvertrag nichts zu tun.

andiwand

der Vermieter ist mir nicht mal bekannt, sondern vertreten durch die Hausverwaltung... wobei die ja auch ka ahnung haben... die haben den makler gefragt, wegen der einrichtung, und der hat ihnen natürlich dasselbe gesagt: alles drin lassen. beim mietvertrag war nichtmal ein wohnungsplan dabei...

aber stimmt, konkreter fragen kost' nix.

ryan

was die hausverwaltung meint oder nicht, ist egal. es zählt der schriftliche vertrag, zu dem auch das übernahmeprotokoll gehört.

ich würde aber trotzdem sicherheitshalber den vermieter fragen (nicht die hausverwaltung), ob man das alte zeug entsorgen kann.

speckdealer

Wenn man aus einer Mietwohnung auszieht, muss man normalerweise den Originalzustand wiederherstellen, so wie man die Wohnung übernommen hat.

Die Frage ist, ob diese Möblierung zu der Wohnung gehört, oder ob sie vom Vormierter übergeblieben ist. Weil wenn das keine Originaleinrichtung von der Hausverwaltung ist, kannst du sie getrost rausschmeissen beim Fenster. Oder vom Balkon. Oder draussen stehenlassen, die Ungarn holens oder die Rumänen fladerns. :D

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