Ehemaliger Vermieter verlangt noch Geld

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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Kommentare
Grundsätzlich darf er in einer Gemeindewohnung nicht untervermieten. Aber wenn er schon so freundlich war, Sie in einer Notsituation aufzunehmen, sollten Sie aus moralischen Gründen Ihre Schuld begleichen. Wenn Sie erst am 3. ausgezogen sind, müsssen Sie auch für dieses Monat Miete zahlen.
bezahlen möchte ich ihm das ja auf jeden Fall, es geht nur darum das er die Gesamte Summe bis Ende des Jahres haben möchte und ich Angst habe dass das vor Gericht geht.
Hat er da Recht obwohl ich nur Untermieterin in ner Gemeinde (Wiener Wohnen) Wohnung war?
Also war die geplante Überweisung am 5. bereits für das nächste Monat? Dann müssen sie das jedenfalls nicht bezahlen...Was die zwei ausstehenden Mieten betrifft sollten sie versuchen das Geld zusammen zu bekommen. Da ist ihr ehemaliger Vermieter im Recht.
hallo und danke für die rasche antwort!
ja habe im voraus bezahlt immer. Nein Kündigungsfrist gab es keine!
Gab es eine Kündigungsfrist? Wurde die Miete immer im voraus bezahlt?
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