Firma Kroupa

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Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht
Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
ja. gleich so wie rießig.
das chaiselonge ist eben riesig.
eine chaiselonge ist kein riesensofa, sondern ein verlängerter (-longe) lehnsitz (chaise-), auf dem man halb liegen kann.
ob man was in einen vertrag hineinschreibt oder nicht, ist geschmackssache. durchsetzbar ist aber nur das, was schwarzaufweiß drinsteht.
also, im eigenen interesse...
Also ich verstehe Eugenia.
Man kann nicht jede Einzelheit in einen Möbelvertrag hineinschreiben.
Bei meinen Möbeln stehen z.B.:
Modelname, Farbe, Maße, Sonderwünsche falls vorhanden.
Ich hab bis jetzt immer das bekommen, was ich bestellte. Ausser 1x!!!
Da hat man mir statt einem Einzelsofa von Bretz eine Chaiselong (hoffentlich schreib ich das richtig) geliefert. Die Maße waren natürlich ganz anders.
Dieses Riesensofa stand schon im Lieferauto. Ich hatte den Bestellschein dabei. Da stand natürlich eine ganz andere Breite drinnen.
Der Auflader schnauzte mich auch an und meinte, entweder ich nehm das große Teil oder es muss neu bestellt werden und ich warte noch 2 Monate.
Er tat so, als ob es mein Fehler war, er war sehr sehr unfreundlich und drängte mich zu einer Entscheidung.
Da so ein Langsofa von Bretz mehr als das Doppelte wie ein Einzelsofa kostet, habe ich das Angebot angenommen.
Das ganze war beim Leiner Mariahilfer Strasse.
wer ist "ihr"...
nun, eugenia, in einem forum verkehren mehr als zwei.
und probleme mit außervertraglichen ab- und wegsprachen sind (auch) in der mucha legion.
bitte das nächste mal,
nicht, wie soll man wissen, sondern jedes gewünschte detail in der bestellung festhalten.
Wer ist "ihr"? Kein Mensch nimmt Verträge auf die leichte Schulter. Aber wie soll man wissen, dass man "grifflos" in die Bestellung hineinreklamieren soll, wenn man nur von einem grifflosen - dem ausgestellten - Modell wusste.
nein, eugenia.
vor gericht würde nur zählen, was - schriftlich - im vertrag steht. warum sollte sich ein kunde im internet modellversionen raussuchen? das geschäft soll ihm die präsentieren, dann muß eben genau bestellt werden, was man will.
ihr nehmt verträge gern auf die leichte schulter.
Ja sicher warnen.
Ich betrachte eine halbjährige Lieferfrist nicht als normal.
Ich finde es auch nicht selbstverständlich, dass vom Kunden erwartet wird, im Internet alle möglichen Modelle (wenn ja nur eines augestellt ist) zu suchen und den Inhalt der Bestellung zu überprüfen. Es sollte ein normaler Geschäftsvorgang sein, dass der Verkäufer (in diesem Falle, die Besitzerin dieses Geschäfts) die genaue Bezeichnung der Ware kennt. Jetzt behauptet sie, ich hätte eben etwas anderes bestellt. Ich denke, dass die Bestellung absichtlich ohne nähere Angaben ausgefüllt wird, da man schon weiß, dass die Herstellerfirma nach Monaten irgendetwas liefert, das man den Kunden dann vorsetzt. Bei Gericht würde Aussage gegen Aussage stehen.
warnen?
die bestellung ist ein vertrag. dort muß drinnen stehen, was bestellt worden ist. griffe hätte man ja reinschreiben können, wenns verschiedene modelle gibt.
bitte vertrag vor unterschrift lesen, erspart zeilen in der mucha.