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Pflegegeld

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Pflegegeld

oldmum
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Mein Gatte leidet an schwerer chron. Polyarthritis.Dies war auch der Grund,weshalb er vor 6 Jahren in Invaliditätspension gehen musste. Seine Lebensqualität leidet sehr , er braucht morgens oft bis zu 4 Stunden , um seine Hände gebrauchen zu können. Kurzum wir reichten um Pflegegeld ein. ABGELEHNT.!!! Jetzt frage ich mich:haben diese Ärzte auf der PVA überhaupt eine Ahnung welche Schmerzen und ungeschicklichkeit diese Krankheit verursacht?

Kommentare

Niestaspopolo

Dafür hat meine "Schwiegergroßmutter" dem Amtsarzt mit 95 ganz stolz etwas vorgeturnt, obwohl sie sich schon 15 Jahre von ihrer Tochter pflegen ließ. Abgelehnt! Als sie dann 2 Jahre später wirklich ganz bettlägrig wurde hat sich die Familie nicht getraut, noch einmal Pflegegeld zu beantragen.

murks

Als meine Mutter Pflegegeld beantragt hat ging das ziemlich unkompliziert und schnell. Die Amtsärztin war zwar nicht die Freundlichste, aber sie war korrekt und hat meine Mutter sogar als pflegebedürftiger eingestuft, als wir dachten.

helga hofmann

hm, da könnten wir uns gerne mal drüber unterhalten!
Es gibt nämlich zwischen Auffassung Angehöriger und Anordnung für Pflege einen gravierenden Unterschied!
Jo und das ist von Ländern so festgelegt..... Ich weis nicht, wie schlimm die Erfahrungen waren - es hört sich jedoch keinesfalls gut an :-(

Leid tun mir die Menschen, denen trotz schwerer Lebensbeinträchtigungen das Pflegegeld verwehrt wird.

-Gast- (nicht überprüft)

naja.
ohne auf den einzelfall einzugehen,
aber meine vorbehalte gegen "hilfsorganisationen" sind aus erfahrung so hoch wie insere berge.

helga hofmann

na ja ich war vor einiger zeit bei einer großen hilfsorganisation beschäftigt. wir haben sehr wohl die nötige unterstützung beim ansuchen um pflegegeld gegeben. vor allem konnte sehr gut eingeschätzt werden, wie viele pflegestunden derjenige Klient benötigen wird.
Auch beim Hausbesuch der Amtsärzrin waren wir dabei!
An und für sich hat es hier kein Problem gegeben.

-Gast- (nicht überprüft)

ein arzt darf das sicher nicht machen.
ansonsten jeder vertreter, der bevollmächtigt ist, das sowieso.

helga hofmann

leichter tut man sich bei der Einreichung, wenn das ein Arzt (Hausarzt) macht! oder aber auch eine Hilfsorganisation!

Trutscherl

[b]es ist doch bekannt, dass die PVA als erste sicherheitshalber mal ablehnt. im bescheid steht sicher drinnen, dass man inerhalb einer bestimmten zeit an einspruch machen kann.

also einfach einen einspruch gegen diesen bescheid abgeben und um neuerliche prüfung ansuchen.[/b]

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