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UPC gibt Kundendaten an GIS weiter!!! WARNUNG

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UPC gibt Kundendaten an GIS weiter!!! WARNUNG

blumosus
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:angry: es ist bereits das dritte Mal passiert: bei einer UPC-Neuanmaldung und auch bei Tarifwechsel bei UPC kommt wie das Amen im Gebet nach einer Woche die Aufforderung, nun auch ORF-Gebühren zu bezahlen. PFUI - UPC: nie mehr ein Upgrade oder eine Anmeldung, so etwas ist grobe Veletzung der persönlichen Rechte (Datenschutz)!!!!!! Leider nicht nachweisbar und daher nicht strafrechtlich verfolgbar. Aber 3x reicht als Bestätigung definitiv aus.

Kommentare

ryan

na klar doch. jedes mal muß an gis weitergemeldet werden.
wo ist da ein betrug?

Emma
Quote:

der b(uf)f hat sich nichts erschlichen, sondern einen regulären anschluß angemeldet, den er sicher auch zahlt. daß upc das an die gis melden muß, ist auch logisch. kein erschleichen, kein betrug, nur wieder dein crapping.

Sie haben nicht einmal die Beschwerde richtig gelesen:
[b][size=5] es ist bereits das dritte Mal passiert: bei einer UPC-Neuanmaldung und auch bei Tarifwechsel bei UPC kommt wie das Amen im Gebet nach einer Woche die [u]Aufforderung, nun auch ORF-Gebühren zu bezahlen[/u].[/size][/b]

ryan

emrk, vollinhaltliche zustimmung.

emmi,

Quote:

Der BF erschleicht sich eine kostenpflichtige Dienstleistung und betrügt auch die Allgemeinheit

aber nein, wie kommst du bloß drauf?
der b(uf)f hat sich nichts erschlichen, sondern einen regulären anschluß angemeldet, den er sicher auch zahlt. daß upc das an die gis melden muß, ist auch logisch. kein erschleichen, kein betrug, nur wieder dein crapping.

EMRK

[b]Emma schrieb:[/b]

Quote:

@EMRK
Sie müssen "Betrug" nicht als juristischen Tatbestand sehen. Der BF erschleicht sich eine kostenpflichtige Dienstleistung und betrügt auch die Allgemeinheit. Und zwar durchaus "bewusst", denn ihm ist die Tatsache bekannt, dass er dafür zahlen muß.

Wo steht, dass ich das nicht so sehen muss?

Neben bei bemerkt, Betrug ist nun mal eine juristische Definition. D.h. wenn man das Wort (korrekt) verwendet, wird man auch um den im Gesetz stehenden Tatbestand nicht herumkommen.

Das mag jetzt alles etwas kleinlich klingen, aber da sie hier behaupten dass der BF betrügt, kann das sehr schnell relevant werden. Denn wenn sie auf Unterlassung und ggf. auch Schadenersatz geklagt werden haben sie schlechte Karten, denn das was sie machen ist eine Tatsachenbehauptung. Nachdem das hier aber kein Betrug i.S.d StPO ist, werden sie sehr wahrscheinlich ein solches Verfahren verlieren. Das kann viel Geld kosten.

Emma

@EMRK
Sie müssen "Betrug" nicht als juristischen Tatbestand sehen. Der BF erschleicht sich eine kostenpflichtige Dienstleistung und betrügt auch die Allgemeinheit. Und zwar durchaus "bewusst", denn ihm ist die Tatsache bekannt, dass er dafür zahlen muß.

EMRK

[b]murks schrieb:[/b]

Quote:

@EMRK,

allerdings existiert die Gebührenpflicht bei Autoradios schon seit vielen Jahrzehnten und die KFZ´s stehen auch eher selten in Wohnungen.

Die Verpflichtung für Autoradios wurde aufgehoben.
Wann genau, hab ich jetzt auf die Schnelle nicht gefunden. In BGBL in dem 1999 das RGG veröffentlicht worden ist, existiert diese auf jeden Fall schon nicht mehr.

murks

@EMRK,

allerdings existiert die Gebührenpflicht bei Autoradios schon seit vielen Jahrzehnten und die KFZ´s stehen auch eher selten in Wohnungen.

EMRK

[b]murks schrieb:[/b]

Quote:

Mich würde nur interessieren wann die GIS sich für registrierte Handys interessiert bei Denen der Empfang von Radiosendern möglich ist, was man inzwischen schon als Standard betrachten kann.

Denn auch wenn man davon NICHT Gebrauch macht, so besteht zumindest die MÖGLICHKEIT dafür, was bereits Gebührenpflichtig ist!

Derzeit ist im §2 RGG noch der Betrieb in Gebäuden erwähnt. Da ein Mobiltelefon allerdings für den mobilen Betrieb konzipiert ist, dürfte hier keine Gebührenpflicht entstehen.

murks

Mich würde nur interessieren wann die GIS sich für registrierte Handys interessiert bei Denen der Empfang von Radiosendern möglich ist, was man inzwischen schon als Standard betrachten kann.

Denn auch wenn man davon NICHT Gebrauch macht, so besteht zumindest die MÖGLICHKEIT dafür, was bereits Gebührenpflichtig ist!

Alouette

Ich weiß auch nicht, ob das gesetzlich festgelegt ist. Alle Firmen, die Übertragungsdienste anbieten, haben aber Verträge mit der GIS und müssen dieser Neuanschlüsse melden. Das war schon ein Aufreger, als die Telekom mit ihrem Web-Tv herauskam und die Kunden plötzlich Mahnungen von der GIS erhielten. Mich trifft es nicht, aber ich würde es auf ein Verfahren bei der Datenschutzkommission ankommen lassen.

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