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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Flexstrom

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Flexstrom

Schubert
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Hallo, ich bin seit 1.3.2012 Kunde bei Flexstrom mit 12 monatiger Laufzeit, die sich wenn nicht 8 Wochen vorher gekündigt wird, um jeweils ein Jahr verlängert (Ich habe nicht gekündigt). Nun hat mir Flexstrom in einer "Vetragsverlängerung" Mitteilung zum 04.12.2012 eine saftige Preiserhöhung zum 1.3.2013 mitgeteilt und mir in einer Fussnote ein 14-tägiges Kündigungsrecht aufgrund der geänderten Konditionen eingeräumt. Bleibe die Kündigung aus, werde dies als Zustimmung zu den neuen Konditionen gewertet. Diese 14-tägige Frist habe ich versäumt, möchte nun aber trotzdem so schnell wie möglich raus. Deshalb meine Frage: ist die Befristung des ausserordentlichen Kündigungsrechts auf 14 Tage wirksam? Ich würde nun gerne auf einer wirksamen ausserordentlichen Kündigung zum 28.2.2013 aufgrund der Preiserhöhung beharren, Flexstrom behauptet, die frühest mögliche Kündigung sei nach versteichen der 14-tägigen Frist nun der 28.2.2014. Wie sollte ich mich verhalten? Herzlichen Dank!

Kommentare

Accessoire

z.B. hilfe@ndr.de
Das ist ein Konsumentenmagazin des NDR ("Markt")

murks

1.) Diese Beschwerde/Anfrage kommt eindeutig NICHT aus Österreich, denn Flexstrom ist ein deutsches Unternehmen.

2.) Gab und gibt es auf den diversen FS-Sendern (hauptsächlich auf Deutschen) immer wieder verschiedene Berichte über das Finanzgebahren dieser Unternehmen, die Gutgläubige Menschen mit billigsten Tarifen locken und in der Folge (Verlängerung, usw.) ganz gewaltig teurer werden, Was aber im Erstvertrag in der "Juristensprache" auch deutlich steht.

@Schubert,

es wäre ratsam sich bei einer diesbezüglich rechtskompetenten Stelle in DEUTSCHLAND beraten zu lassen.

...Ähnliches gibt es auch in Österreich, doch weicht die österreichische Jurisdiktion doch sehr von Jener in Deutschland ab.

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