Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Waschanlage bei JET

Bild des Benutzers sam66699

Waschanlage bei JET

sam66699
0
Noch nicht bewertet
Ich habe kürzlich 2x bei der Jet Tankstelle in Hartberg meine Autos in die Waschanlage gestellt. Vor ca. 2 Monaten hat es mir bei meinem Benziner Renault Espace den hinteren Scheibenwischer abgerissen. Und zwar genau neben der Schraube. Natürlich schrieb die Angestellte mit mir einen Schadensbericht. Laut AGB sind jedoch Schäden außerhalb der Karosserie, außer durch grob fahrläßiger Handlung des Waschanlagenbetreibers, von der Haftung ausgeschlossen. Darunter fallen Scheibenwischer, Antennen, Spiegel, Zierleisten etc. Cabrios mit Stoffverdeck und KFZ, welche älter als 20 Jahre sind. Also sollte man kein Auto darin waschen. :huh: Mein Schaden betrug 66 Euro. :( Nach wenigen Tagen bekam ich einen Brief von JET, worauf Sie mich auf die AGB aufmerksam machten und diesen Schaden NICHT übernehmen. Natürlich ärgerte ich mich darüber und blieb auf meinem Schaden sitzen. PECH gehabt. :angry: Vor wenigen Tagen, hatte ich ein bisschen Streß und holte meinen Diesel Espace von der Werkstätte und war gerade auf Probefahrt und wollte diesen auch noch schnell waschen. Die nächste Tankstelle war wieder die JET. Da dachte ich mir, naja 2x das gleiche Pech kan nicht sein. Denkste.. Dabei wurde der vordere, rechte Wischerarm total mittig im Gußstück abgerissen und durch die Wucht zerkrazte es mir auch noch die Motorhaube samt Delle. :blink: Wieder das Gleiche mit der Chefin dieser Jet Tankstelle. Schadensmeldung und wenige Tage die gleiche Antwort. :angry: Mein Schaden: 146 Euro für den Wischerarm + integrierte Waschdüse + Wischerblatt. Dazu kommen würde die Reparatur der Motorhaube samt Neulackierung. Ich vermute, das würde so gesamt auf die 500 Euro hinkommen. Ich wäre zufrieden gewesen, wenn mir die JET den Wischerarm mit Wischerblatt beglichen hätten. Aber leider NEIN. Nun meldete ich das meinem Rechtschutz und fordere jetzt den ganzen Schaden samt den ersten Hergang. Weiters, sollte ich mich in dieser Tankstelle aufhalten und mitbekommen, dass Jemand sein Auto waschen möchte, berichte ich dieser Person von meinem Vorfall und Rate ab, sein Auto dort zu waschen. Auch bei meinen Freunden und Bekannten werde ich dies bekanntgeben. Ich sprach mit anderen Waschanlagenbetreibern, welche mich darauf aufmerksam machten, dass diese Bürstenwäsche mit den "Gummistreifen", welche die Jet verwendet, sich sehr leicht verhädern. Außerdem läßt die Reinigungsleistung zu Wünschen übrig. Ich bin gespannt was mein Rechtschutz zustande bringt. Fraglich wäre, ob es verboten ist, wenn ich Flugblätter mit dem Hinweis, das Auto nicht bei der JET zu waschen, austeile! Nicht auf Parkplätzen, sondern bei anderen Tankstellen oder Waschplätzen! Ich würde mich freuen, wenn sich andere Opfer mit ähnlichen Hergang melden würden und über Ihre Erfahrungen berichten würden!

Kommentare

sam66699

tavor@ Glaube mir, ich habe Ahnung von der Mechanik und habe diesen Beruf erlernt. Muß noch sagen, dass ich den Lärm außerhalb der Waschanlage, bei geschlossenen Tor, hörte, wie der Wischerarm auf die Motorhaube schnalzte.

murks

Damit hab ich eher nie ein Problem, denn ich sage es gibt drei Kategorien der Autopfleger:

1.) Die, die auf den nächsten Regen warten.
2.) Die, die selber waschen.
und
3.)Die, die in Waschanlagen fahren.

Da zähl ich mich eher zur ersten und zweiten Kategorie! :)

-Gast- (nicht überprüft)

gerade deshalb, sam.
eine waschmaschinenbürste entwickelt keine solchen kräfte. also war entweder der wischerarm schon angeknackst oder wars ein materialfehler. da würdest dir sehr schwer mit einer beweisführung gegen den betreiber tun.

sam66699

Das habe ich aber geschrieben. Ich fahre schon über 20 Jahren zu verschiedenen Waschanlagen und noch nie ist etwas ähnliches passiert. Deshalb dachte ich auch beim 1. Vorfall, dass es rein nur Pech war. Aber nach dem 2. Vorfall eben nicht mehr. Und der Wischer war zuvor in keiner Hinsicht beschädigt oder eingerissen. Die Bruchstelle ist durchgehend total frisch und das auch noch mittig im Alugußteil. Also nicht an der Schraube und auch nicht am Schanier. Das müßen extreme Kräfte gewesen sein.

-Gast- (nicht überprüft)

ich seh das nicht so eng. wenn erst der 2. kunde betroffen war, kanns ja nicht so arg sein.

daß eine waschanlage scheibenwischer abreißt, kann ich mir wenig vorstellen. daß man dann trotzdem noch einmal hinfahrt, naja, eigene entscheidung. und wenn ein wischerarm direkt abbricht, dann wird er sehr wahrscheinlich beschädigt gewesen sein, das hätte also auch beim fahren passieren können.

die sache ist einfach. der kunde ist verantwortlich, die anlage nach den vorgegebenen bedingungen zu benutzen. will der kunde schadenersatz, dann muß er beweisen, daß der schaden ursächlich durch den betreiber entstanden ist. das wäre, hier, dann sicher auch mit mehreren gutachten schwierig.

ich selber fahr schon seit mindestens 20 jahren zu jet waschen, da ist halt (subjektiv) noch nie was passiert.

sam66699

das gefällt mir!

murks

Bei Teilen wie einer ausgefahrenen Antenne sehe ich ein, dass dafür keine Haftung übernommen wird, aber es kann ja nicht wirklich sein, dass für Beschädigungen an Scheibenwischern keine Haftung besteht, die sind ein wichtiger Teil der passiven Sicherheitseinrichtungen eines Autos.

Wenn für diese Schäden wirklich Gummistreifen oder Bürsten verantwortlich sind, ja bitte Wer erteilte dann die Betriebsgenehmigung? Wenn ein Amt diese möglichen Schäden billigt, so läge da auch ein Teil der Verantwortlichkeit.

sam66699

Ja, das schon. Jedoch bin ich, laut Angaben der Angestellten, bei dieser Waschanlage, erst der 2. Kunde mit Schaden am KFZ. (Somit der 3. Schadensfall!)

Der erste Kunde hat aber erstaunlicherweise den Schaden beglichen bekommen.

murks

Wenn diese Waschanlage tatsächlich so mies funktioniert, so wird sich Dies wohl sehr schnell herumsprechen.

Es gibt nichts Zerstörerisches, als negative Mundprobaganda!

sam66699

Ist aber keine EU Richtigkeit!

Seiten

Werbung