Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Waschanlage bei JET

Bild des Benutzers sam66699

Waschanlage bei JET

sam66699
0
Noch nicht bewertet
Ich habe kürzlich 2x bei der Jet Tankstelle in Hartberg meine Autos in die Waschanlage gestellt. Vor ca. 2 Monaten hat es mir bei meinem Benziner Renault Espace den hinteren Scheibenwischer abgerissen. Und zwar genau neben der Schraube. Natürlich schrieb die Angestellte mit mir einen Schadensbericht. Laut AGB sind jedoch Schäden außerhalb der Karosserie, außer durch grob fahrläßiger Handlung des Waschanlagenbetreibers, von der Haftung ausgeschlossen. Darunter fallen Scheibenwischer, Antennen, Spiegel, Zierleisten etc. Cabrios mit Stoffverdeck und KFZ, welche älter als 20 Jahre sind. Also sollte man kein Auto darin waschen. :huh: Mein Schaden betrug 66 Euro. :( Nach wenigen Tagen bekam ich einen Brief von JET, worauf Sie mich auf die AGB aufmerksam machten und diesen Schaden NICHT übernehmen. Natürlich ärgerte ich mich darüber und blieb auf meinem Schaden sitzen. PECH gehabt. :angry: Vor wenigen Tagen, hatte ich ein bisschen Streß und holte meinen Diesel Espace von der Werkstätte und war gerade auf Probefahrt und wollte diesen auch noch schnell waschen. Die nächste Tankstelle war wieder die JET. Da dachte ich mir, naja 2x das gleiche Pech kan nicht sein. Denkste.. Dabei wurde der vordere, rechte Wischerarm total mittig im Gußstück abgerissen und durch die Wucht zerkrazte es mir auch noch die Motorhaube samt Delle. :blink: Wieder das Gleiche mit der Chefin dieser Jet Tankstelle. Schadensmeldung und wenige Tage die gleiche Antwort. :angry: Mein Schaden: 146 Euro für den Wischerarm + integrierte Waschdüse + Wischerblatt. Dazu kommen würde die Reparatur der Motorhaube samt Neulackierung. Ich vermute, das würde so gesamt auf die 500 Euro hinkommen. Ich wäre zufrieden gewesen, wenn mir die JET den Wischerarm mit Wischerblatt beglichen hätten. Aber leider NEIN. Nun meldete ich das meinem Rechtschutz und fordere jetzt den ganzen Schaden samt den ersten Hergang. Weiters, sollte ich mich in dieser Tankstelle aufhalten und mitbekommen, dass Jemand sein Auto waschen möchte, berichte ich dieser Person von meinem Vorfall und Rate ab, sein Auto dort zu waschen. Auch bei meinen Freunden und Bekannten werde ich dies bekanntgeben. Ich sprach mit anderen Waschanlagenbetreibern, welche mich darauf aufmerksam machten, dass diese Bürstenwäsche mit den "Gummistreifen", welche die Jet verwendet, sich sehr leicht verhädern. Außerdem läßt die Reinigungsleistung zu Wünschen übrig. Ich bin gespannt was mein Rechtschutz zustande bringt. Fraglich wäre, ob es verboten ist, wenn ich Flugblätter mit dem Hinweis, das Auto nicht bei der JET zu waschen, austeile! Nicht auf Parkplätzen, sondern bei anderen Tankstellen oder Waschplätzen! Ich würde mich freuen, wenn sich andere Opfer mit ähnlichen Hergang melden würden und über Ihre Erfahrungen berichten würden!

Kommentare

sam66699

Ich habe einen Rechtsschutz und der Anwalt ist bereits bei der Arbeit! Die AGB sind an der Kassa neben der Presiliste der Waschanlage ersichtlich! Aber was darin steht, ist nicht normal. Nach den AGB´s dürfte man gar kein Auto darin waschen. Diese Bürstenanlage besteht erst 1 Jahr. Vielleicht habe ich somit noch Chancen, als 2. geschädigter Kunde!

-Gast- (nicht überprüft)

man sollte aber auch nicht vergessen, daß das bei der betr. waschanlage anscheinend erst der 2. kunde mit einem schaden war, und ja schließlich auch nicht bewiesen ist, daß der bruch des Wischerarms von der waschbürste verursacht worden ist. was ich mir, siehe oben, auch schwer vorstellen kann.

haftung gut und schön, aber die alternative für den kunden wäre ein längeres verfahren mit mindestens 2 oder mehr gutachten. ob es das wert ist?

murks

Wenn es sich um einen fix montierten Bestandteil des Autos handelt, der noch dazu der allgemeinen Fahrsicherheit dient, so kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, warum der Betreiber der Waschanlage nicht für diese Beschädigungen haftbar wäre.

Wie gesagt, dann wäre auch noch jenes Amt, welches die entsprechende Betriebsgenehmigung zugelassen hat haftbar, da ja massive Beschädigungen an gesetzlich vorgeschriebenen fixen Teilen des Fahrzeugs möglich wären.

Einziger Ausweg wäre, die Tankstelle wo sich so eine Waschanlage befindet kündigt in großen Lettern und leicht lesbar an:

"Hier wird Ihr Auto gewaschen und geschreddert! Jedwede Haftung für Fahrzeuge, welche als Totalschaden unsere Waschanlage verlassen wird ausgeschlossen!"

EMRK

@sam66699

Hast du die AGB bekommen bzw. sind dieser in/bei der Waschstraße einsehbar? Dies wäre schon mal eine Voraussetzung, dass diese überhaupt wirksam vereinbart worden sind.

Zudem erscheint mir die Haftungsfreizeichnung in Hinblick auf §864a ABGB ungewöhnlich. Denn man wird zwar damit rechnen müssen, dass für Antennen (die kann man ja abmontieren bzw einfahren) nicht gehaftet wird, bei Außenspiegeln oder Scheibenwischern wird das jedoch meist nicht der Fall sein, da diese ja Bestandteil jedes Autos und nicht demontierbar sind, außer der Betreiber weist gesondert auf diese Gefahr hin.

murks

Allerdings wirken beim Tausche eines Wischerarms, bzw. beim Lösen aus der Verzahnung ganz andere und steuerbare Kräfte.

Doch, wie tavor schon feststellte, auf den Kosten wirst Du wahrscheinlich sitzen bleiben.

-Gast- (nicht überprüft)

ja, grad weil der wischerarm nicht so leicht bricht, glaub ich nicht, daß die waschbürste schuld ist. klingt eher nach materialfehler, den siehst ja vorher nicht. und klar gibts schäden, wenn so ein trumm herumfliegt.
dein problem sind aber die kosten und auf denen wirst, fürcht ich, sitzen bleiben.

sam66699

Kann ich hier Fotos einstellen? Darauf kann man es erkennen, das die Bruchstelle von A bis B komplett neu gebrochen ist, ohne dass der Wischerarm zuvor beschädigt war. Und JA ich habe Ahnung wie schwer dieses Teil zu brechen ist. Habe in meiner Mechanikerzeit öfters Wischerarme gewechselt und enorme Kräfte verwendet um diese von der Verzahnung zu bekommen. Dabei ist nie ein Arm gebrochen! Also hält der Aluguss extrem viel aus. Aber ich brachte es auch nie zusammen, solche Delle auf der Motorhaube zu hinterlassen!

-Gast- (nicht überprüft)

sam,
ich glaub dir, daß du das hörtest.
aber eine normale waschanlage zerbricht keinen wischerarm. reißt ihn nicht einmal ab. der muß also entweder angeknackst oder mit einem materialfehler "ausgestattet" gewesen sein. deshalb auch wenig aussichtsreich, ein verschulden des waschanlagenbetreibers beweisen zu können.

murks

...und in so manchen BP-Raststätten auch aa deftiges Schweinsbraterl mit Knödeln.

Gelle, das mundet Dir sicherlich!

riderko

bei bp wär des net passiert, und an guten kaffe gibts dort ebenfalls.
B)

Seiten

Werbung