Post-Schikane bei Einschreibetiketten-Rücknahme

Post-Schikane bei Einschreibetiketten-Rücknahme
- Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden oder Registrieren.
wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.
Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht
Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
ja. also. diese etiketten gabs.
die vorfrankierten umschläge sind auch kein guthaben. sondern verbrauchsmaterial. ich kauf sie mir ja nicht, wenn sie nicht rasch wieder rausgehen.
falsch verstandene vorratshaltung. aber selb(st)ständig...
Ich wußte garnicht, daß man diese Etiketten kaufen mußte, ich hab zwar schon lange kein Einschreiben weggeschickt, aber die Bestätigungszettel lagen doch früher immer am Schalter. Das gehört doch zum Preis dazu.
Ich hab noch im Voraus bezahlte frankierte Briefumschläge. Angeblich gelten die auch nicht mehr. Aber letzlich sind die auch wie ein Guthaben.
Beim Verkauf dieser Etiketten hat die Post AG angegeben, dass diese unbegrenzt lange genutzt werden können. D.h. die Forderung des Kunden verjährt nicht.
Laut Post AG können diese aber wegen einer Änderung der Steuerrichtlinie nicht mehr verwendet werden.
Da der Kunde darauf vertrauen durfte, dass die Etiketten unbegrenzt eingesetzt werden können, hat die Rücknahme auch unbegrenzt ohne Kosten für den Kunden zu erfolgen.
Verlangt die Post AG nun die Rücksendung mittels Einschreiben, so hat sie dem Kunden die daraus resultierenden Kosten, als Vertrauensschaden, zu erstatten.
Hinzu kommt noch, dass im Mai 2011 der Pressesprecher der Post AG die Rückgabemöglichkeit in der Filiale bestätigt hat ( [url=http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/D... ).
Auch auf diese Aussage darf der Kunde vertrauen, zumal auch hier wieder keine zusätzlichen Einschränkungen genannt wurden.
Wenn die Post AG sich nun auch an diese Aussagen nicht hält, so hätten wir dasselbe Resultat wie oben, der Kunde kann einen Vertrauensschaden geltend machen.
@ruehrer001,
die Kosten für die Einschreib-Etiketten werden sicher zurückerstattet, jedoch die Kosten für Einschreiben, etc. musst Du selbst tragen, weil ja die Rücknahmefrist von 6 Monaten bereits vorüber ist.
rührer,
ich kenn zwar diese etiketten nicht. die seite ist aber auch nicht mehr aufrufbar, also dürfte das ganze schon vorbei sein.
gutscheine waren das keine, sondern höchstens vorbezahlte leistungen, so wie briefmarken. ich glaub nicht, daß du da noch was machen kannst.
Verstehe ich Sie richtig dass die Post sechs Monate Zeit zur Rückgabe geboten hat? Die Post hat ihr Einschreib-System schon lange umgestellt, das sollten auch die Kunden gemerkt haben.