Sexuell belästigt: Statt Hilfe von der Firma gab’s die Kündigung
Abgeschlossene Universitätsausbildung, Berufserfahrung bei internationalen Industriebetrieben, tolle Verkaufserfolge: Für eine junge Sales Managerin hätte die Karriere nicht besser verlaufen können. Bis sie von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt wurde und sich darüber beschwerte. Hilfe von der Firma gab es allerdings nicht. Stattdessen sollte sie verschlechternd versetzt werden und enorme Gehaltseinbußen hinnehmen. Als sie das verweigerte, wurde sie gekündigt. Mit Hilfe der Arbeiterkammer bekam die Angestellte schließlich 8.500 Euro Entschädigung.
Die Frau war als Sales Managerin bei einem Industriebetrieb in Oberösterreich beschäftigt und gemeinsam mit einem Kollegen für den asiatischen Markt zuständig. Dieser Kollege, der ihr vorgesetzt war, fragte sie ständig nach ihrem Freund, wollte wissen, wieso sie nicht verheiratet sei, wollte dauernd mit ihr ausgehen, fragte sie nach ihrer Verhütungsmethode, machte wiederholt sexuell anzügliche Bemerkungen und forderte sie auf Geschäftsreisen auf, in sein Zimmer zu kommen.
Da sich die Frau gegen die sexuellen Belästigungen wehrte und alle Annäherungsversuche abwies, begann der Vorgesetzte, sie grundlos zu kritisieren. Er entzog ihr sogar sukzessive die Verkaufstätigkeit, für die sie laut Arbeitsvertrag eigentlich aufgenommen worden war. Deshalb wandte sich die Angestellte an den nächsthöheren Vorgesetzten und forderte, dass sie gemäß ihrem Arbeitsvertrag eingesetzt werde. Die einzige Reaktion darauf war, dass sie von der Möglichkeit, Verkaufsabschlüsse zu erzielen, gänzlich ausgeschlossen wurde.
Etwa ein halbes Jahr später wurde ihr mitgeteilt, dass sie künftig als Sachbearbeiterin eingesetzt werde. Warum, erfuhr sie trotz Nachfragens nicht. Mit einem Universitätsabschluss, vielen Jahren Erfahrung als Sales Managerin in namhaften international agierenden Industriebetrieben sowie Verkaufserfolgen auch beim aktuellen Arbeitgeber traf sie diese Degradierung wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Sie erklärte ihren Vorgesetzten, dass ihr unmittelbarer Vorgesetzter sie von jeder Verkaufstätigkeit abschneide und dass dies offenbar eine Retourkutsche für ihre Abweisung seiner sexuellen Avancen sei.
Statt – wie es das Gleichbehandlungsgesetz verlangt – auf diese Mitteilung entsprechend zu reagieren und den Belästiger zur Verantwortung zu ziehen, teilte ihr die Geschäftsleitung mit, dass ihr Gehalt als Sachbearbeiterin um fast 1000 Euro brutto reduziert würde. Da sich die Angestellte weigerte, diese verschlechternde Versetzung zu akzeptieren, wurde sie gekündigt.
Grundsätzlich hätte die Angestellte die Kündigung anfechten können, da es sich um eine diskriminierende Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelte. Unter den gegebenen Umständen wollte die Frau aber verständlicherweise nicht mehr in dem Betrieb arbeiten. Mit Hilfe der Arbeiterkammer Oberösterreich bekam sie schließlich in einem gerichtlichen Vergleich insgesamt 8.500 Euro Entschädigung.
„Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Rat und Orientierung für Betroffene bietet die AK-Broschüre „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ – zum kostenlosen Herunterladen auf ooe.arbeiterkammer.at . Betroffene Frauen können sich auch an die Gleichbehandlungsberatung der Arbeiterkammer Oberösterreich wenden.
Foto: Shutterstock/Photographee.eu
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