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Hallo zusammen,
ich bin völlig damit einverstanden, dass Rechnungsprogramme hilfreich sind. In unserem Betrieb benutzen wir verschiedene Software, um die Arbeitsprozesse zu verbessern. Außerdem achten wir darauf, dass unsere Ausrüstung auf dem neuesten Stand ist. Deshalb erwerben wir regelmäßig moderne Maschinen. Vor kurzem habe wir Hydraulikzylinder bei Hydraulic cylinders supplier erworben. Uns wurde eine umfassende Produktionslösung angeboten. Es ist auch möglich die Herstellung nach eigenen Zeichnungen zu verwirklichen.
Hey,
ich glaube, dass solche Rechnungsprogramme für Handwerker sinnvoll sind. Ich interessiere mich für alles, was die Produktionsprozesse im Betrieb erleichtern kann.
Wohin es geht weiß ich auch noch nicht. was ich machen werde, dafür schon. Es soll eine Yoga Reise werden. Dabei lasse ich mich überraschen. für mich ist das Ziele dieser Yoga Reisen nicht so wichtig, das Ziel ist voranzukommen
Da ich seit Jahren unter einer chronischen Darmerkrankung leide, interessiere ich mich natürlich generell für dieses Thema. Daher bin ich auch oft im Internet unterwegs, um mich zu informieren. Erst vor wenigen Tagen bin ich dabei zufällig auf https://www.kompetenzzentrum-bauch.com/blog/ursachen/ aufmerksam geworden. Dort könntet ihr euch einfach unvebindlich mal über die veschiedenen Ursachen von Darmbeschwerden informieren. Alles wird bestens erklärt und ich denke, dort kann deine Tochter wertvolle Informationen für ihre Hausarbeit finden.
Rettungsgebühren im Todesfall
Rettungsgebühren im Todesfall
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Kommentare
Am 10.12,2012 hat mir die Abteilung für Grundsatzangelegenheiten der Wiener Gebietskrankenkasse auf mein Schreiben vom 21.11.2012 geantwortet. Nach Einsichtnahme des Einsatzprotokolls durch den Medizinischen Dienst werde der Einsatz eines Rettungswagens in meinem Fall befürwortet. Eine Direktverrechnung mit Rettunsdienst sei bereits veranlasst worden.
In diesem Zusammenhang bin ich zufrieden und "glaube wieder an die Welt". :unsure:
Danke allen.....
[size=4][b]So ein Fall kommt heute 17.30 ORF II im "Bürgeranwalt" vor.[/b][/size]Noch schlimmer, weil die Rettung zwar gekommen ist, aber die Bestattung die Tote abtransportiert hat. Trotzdem kam ein Erlagschein an die Erben.
Soweit die Infos aus dem Teltext.
Was sagt der "Wiener Verein"?
Wäre der Tote bzw am Sterbeort geblieben, müßte diese Versicherung den Abtransport zahlen.
Wozu transportie ihn die Rettung überhaupt ab? Wohin? Ein Spital braucht er doch nicht mehr...für alles weitere wäre doch die Bestattung zuständig gewesen
...Was auch richtig ist, wurde Dieses aber getan, so hätte auch die Rettung die Kosten dafür zu tragen...
Ich habe das überlesen, cynewulf, das war meine Nachlässigkeit. Tut mir leid.
Der Vater war nach seinem Tod nicht mehr versichert. Die Rettung hätte aber keine Leiche mitnehmen dürfen. Ich kann mir schon vorstellen, dass deswegen Verfahren anhängig sind. Für einen Bescheid wäre die MA 70 zuständig. Fragen Sie auch gleich nach den Beförderungsvorschriften.
Hätte das kritische Rudel nicht das Mucha-Forum zerstört, würde Die Mucha in diesen Fällen selbst nachfragen.
@ Konsumator
das ist ja genau der Punkt, dass die Krankenkasse auf Grund gesetzlicher Vorschriften die Zahlung der Rettung verweigert.
Aus diesem Grund hat die Rettung die Rechnung mir zugestellt.
Die WGKK sagte mir heute, dass mit dem Tod das Versicherungsverhältnis aufhört. Da mein Vater bereits tot war, war auch keine Versicherung mehr zuständig. Finde das ja absolut pietätlos. Da hat ein Mensch nahezu ein ganzes Leben Beiträge bezahlt und seine allerletzte Fahrt müssen dann noch die Nachkommen bezahlen.
Laut WGKK ist die Angelegenheit auch juristisch umstritten. Man berichtete mir, dass einige Verfahren anhängig seien. Man hat mir geraten, die Angelegenheit schriftlich darzulegen und um einen klagefähigen Bescheid zu bitten.
Das mache ich jetzt morgen und dann werden wir weiter sehen. Vorerst allen herzlichen Dank für Ihre Antworten
Die Rettung soll retten und nicht Ecards abfragen. Eine "Bekannte" klingt nicht nach jemandem, der Zugriff zu persönlichen Unterlagen hat. Es ist schon in Ordnung, wenn die Rettung den Einsatz verrechnet und der Erbe dann mit der Krankenkasse gegenverrechnet.
Das ist nicht gesagt. Die erwähnte Bekannte kann durchaus die E-Card der Rettung mitgegeben haben oder hat sicher Auskunft gegeben, um wen es sich handelt. Die meisten Leute haben sie im Geldbörsel oder der Brieftasche und man kann davon ausgehen, daß die Rettung die Daten gleich abgefragt hat. Adresse und Name des Patienten bzw Toten waren bekannt.
Die Gemeinde Wien schreibt:
Grundsätzlich müssen die Einsatzgebühren von jenen Personen getragen werden, für die die Rettung gerufen wurde. Bei bestehendem Versicherungsanspruch (Krankenkasse) werden die entstandenen Gebühren direkt mit dem Versicherungsträger verrechnet. Besteht zum Zeitpunkt des Rettungseinsatzes kein Versicherungsanspruch, sind dem Wiener Städtischen Rettungsdienst die Versicherungsdaten nicht bekannt oder wurde die Übernahme der Einsatzgebühren vom Versicherungsträger abgelehnt, werden die Gebühren den Zahlungsverpflichteten vorgeschrieben.
In dem Fall konnte die Rettung die Versicherungsdaten nicht wissen.
Eigentlich wäre es logisch, daß die Krankenkasse diese Kosten übernimmt. Haben Sie einmal nachgefragt? Vielleicht steht man dort auf dem Standpunkt, daß mit dem Tod das Vertragsverhältnis erlischt. Dann wäre tatsächlich der Wiener Verein zuständig.
Ich weiß nicht, ob ein eigenes Erlebnis hilft. Wir hatten vor über 10 Jahren Besuch aus Deutschland. Leider kam er nicht mehr nach Hause, er wurde hier ganz plötzlich krank und verstarb 2 Tage später nach 2 OPs im Spital. Ich hatte damals auch die Rettung gerufen und ein halbes Jahr später kam eine Rechnung über rund 5000 ATS, die ich ebenso gezahlt habe wie die Einäscherung und Überführung. Ich bekam das Geld aber aus der Erbmasse wieder und wie man mir damals gesagt hatte, hat man das bei seiner Versicherung eingereicht und bekommen (allerdings war er privat versichert).
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