Glückwunsch, Sie haben 1800 Euro gewonnen...

Glückwunsch, Sie haben 1800 Euro gewonnen...
- Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden oder Registrieren.
wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.
Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht
Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
...so wie die quelle-kataloge.
Klagen nur mit RSV, aber vermutlich geht die Firma vor dem Urteil in Konkurs und eröffnet mit anderem Namen eine neue.
Besser: Rundablage!
[color=#0000FF][b]ganz genau. hinfahren, preise kassieren. wenn die sie nicht hergeben wollen, klagen. nur eines auf keinen fall. vorauskasse oder bankdaten bekanntgeben!![/b]
eines aber glaub ich oben nicht. wenn jemand umgezogen ist, wird ein postler keine post nachliefern. außer mit nachsendeauftrag, der aber dann auch dem absender bekannt ist.[/color]
Grundsätzlich ja, kommt aber darauf an wie das formuliert ist. Manchmal verteilen Sie das Geld unter ein paar Millionen Leute und es steht dabei, daß Gewinne unter 5 Euro nicht ausgezahlt werden - also bleibt ihnen das Geld.
Außerdem gehen die bei einer Klage sofort auf Tauchstation oder in Konkurs und fangen mit neuem Namen frisch an.
Einfach wegwerfen. Wenn niemand mehr reagiert, hört das von selbst auf. Die sog. "Kaffeefahrten" gibt's ja auch kaum noch.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass man die Preise dann einklagen kann.