Wieder mehr Einbürgerungen: Bosnien, Herzegowina & Türkei an der Spitze
Die Zahl der Einbürgerungen lag 2018 um 1,9% über der des Vorjahres. Laut Statistik Austria erhielten im abgelaufenen Jahr 9.450 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft, darunter 95 mit Wohnsitz im Ausland. 34,8% aller 2018 Eingebürgerten wurden bereits in Österreich geboren, 34,2% waren unter 18 Jahre alt.
Vor der Einbürgerung besaßen 10,9% oder 1.033 Personen die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina, gefolgt von der Türkei (828), Serbien (625), dem Kosovo (586) sowie Rumänien (456). 9,5% bzw. 588 Eingebürgerte wurden hingegen in Bosnien und Herzegowina geboren, weitere 6,5% in der Türkei, 5,7% im Kosovo und 5,4% in Rumänien.
Im Jahr 2018 wurden in vier Bundesländern mehr Personen eingebürgert als 2017. Die Zuwächse waren in Niederösterreich am deutlichsten (+15,0% auf 1.517 Einbürgerungen), gefolgt von Wien (+5,7% auf 4.121), Vorarlberg (+4,9% auf 430) und Tirol (+2,5% auf 534). In den anderen Bundesländern wurden 2018 weniger Einbürgerungen verzeichnet als im Jahr zuvor: Salzburg -20,0% auf 396, Steiermark -10,6% auf 736, Kärnten -3,1% auf 347, Oberösterreich -2,1% auf 1.090 und Burgenland -1,6% auf 184.
Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen 2018 (5.683 bzw. 60,1%) erfolgte nach Erfüllung aller Voraussetzungen für eine Einbürgerung auf Grund eines Rechtsanspruchs. Darunter wurden 4.038 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. EWR-Staatsangehörigkeit, Geburt in Österreich oder asylberechtigt, §11a, Abs. 4 und Abs. 7), 735 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2), 362 Personen auf Grund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Z. 1), und 307 waren außereheliche Kinder bzw. Wahlkinder bis 14 Jahre (§11b und §12 Abs. 2).
Weitere 1.182 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (12,5%), darunter 1.138 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1). Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 2.264 Kinder (§17) sowie 321 Ehepartner (§16) eingebürgert.
Foto: MPanchenko/Shutterstock
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