Verluste bei fondsgebundenen Lebensversicherungen
Tausende Versicherte in ganz Österreich erhalten seit einigen Wochen besonders unerfreuliche Post und sind geschockt: die Schreiben der Versicherungen informieren ihre Kunden schlichtweg darüber, dass sie einen satten Verlust einfahren. Und das trotz einer vereinbarten Kapitalerhaltungsgarantie. Es werden aber nicht nur die vertraglich vereinbarten Renditen nicht gehalten, die Kunden erhalten sogar weniger, als sie einbezahlt haben. Aus den Versicherten werden so Geschädigte.
Versicherung versagt dreimal
„Ganz besonders unangenehm und eng ist die Situation bei jenen Kunden, für welche die fondsgebundene Lebensversicherung als Tilgungsträger zur Rückzahlung einer endfälligen Finanzierung – beispielsweise eine Wohnung – dient“, erklärt Manfred Rädler, Vorstand der EAS – Erste Allgemeine Schadenshilfe AG. Die EAS hat als Prozessfinanzierer jahrelange Erfahrungen in der Beratung und rechtlichen Vertretung von Geschädigten. „Es haben sich bereits zahlreiche geschädigte Kunden bei uns gemeldet“, bestätigt Rädler.
Die EAS arbeitet dabei mit dem anerkannten Rechtsanwalt und Versicherungsexperten Dr. Hans-Jörg Vogl zusammen, der gerade 700 Klagen von Inhabern fondsgebundener Lebensversicherungen vorbereitet, weil sie bei Vertragsabschluss nicht korrekt über Rücktrittsrecht und Kosten aufgeklärt wurden. Vogl präzisiert: „Die Versicherungen haben dreimal versagt. Denn die Kunden erhalten weder ihr eingezahltes Kapital, noch die vereinbarte Rendite und zuletzt schmilzt sogar die Höchststandgarantie des Fonds, da die laufenden Kosten höher sind als die Erträge. Die Versicherten wurden falsch beraten und diese Produkte sind absolute Geldvernichtungsmaschinen“, so Vogl.
Zur Verdeutlichung - in Versicherungsschreiben, die der EAS von mehreren Geschädigten vorgelegt wurden, heißt es:
„Jede weitere Prämie, die Sie zahlen, bedeutet – aufgrund des regelmäßigen Abzugs der Kosten – voraussichtlich einen Verlust. Sie zahlen derzeit mehr in das Produkt ein, als Sie dafür am Ende der Laufzeit – trotz Kapital- und Höchststandsgarantie – zurückbekommen werden.“
EAS rät zum Rücktritt und bietet kostenlose Rechtsberatung
Die EAS hat bereits zwei Sachverständigengutachten bei anerkannten Experten in Auftrag gegeben, welche die Ansprüche der Geschädigten gegenüber den Versicherungen rechtlich untermauern. Auf der Plattform www.geldkämpfer.combietet die EAS den Geschädigten kostenlose Rechtsberatung an und setzt sich für deren Ansprüche gegenüber den Versicherungen ein.
„Wir raten den Geschädigten, dass sie sich unmittelbar mit uns in Verbindung setzen, damit sie ihre Ansprüche richtig geltend machen können. Wir beraten die Geschädigten kostenlos und vertreten diese auch vor Gericht, um für ihre Ansprüche zu kämpfen“, erläutert Rädler. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zum Rücktritt von den Verträgen“, bekräftigt auch Vogl.
Foto: Fotolia
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