AK 2: 11,6 Mio. Euro für Konsumenten im Vorjahr erstritten
Die AK KonsumentenschützerInnen nehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmen laufend unter die Lupe. Dabei werden oft gesetzes- bzw. sittenwidrige Klauseln eingeklagt. Die Klagen richten sich gegen Unternehmen aller Branchen, etwa Banken, Versicherungen, Telekomunternehmen, ImmobilienmaklerInnen, Fit-nesscenter. Die AK führt auch Musterverfahren in Einzelfällen sowie bei Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. 2017 gab es für viele KonsumentInnen erfolgreiche Urteile, etwa bei Handyverträgen, Krediten, Flügen & Co. 2017 konnten rund 11,6 Mio. Euro für KonsumentInnen zurückgeholt werden.
Eine Bilanz der wichtigsten AK Klagserfolge im Konsumentenschutz:
+ Verkürzte Kündigungsfrist bei Handyverträgen: Für Handyverträge, die vor dem 26.2.2016 abgeschlossen wurden, gilt nunmehr eine Kündigungsfrist von einem Monat – wie bei nach diesem Datum abgeschlossenen Verträgen. Die Telekomunternehmen hatten auf drei Monaten beharrt – bis die AK erfolgreich klagte.
+ Negativzinsen bei Krediten: Ein negativer Referenzzinssatz bei Krediten muss berücksichtigt werden, so eine OGH Entscheidung in einem Verfahren, das der VKI im Auf-trag der AK Tirol geführt hat. Insgesamt müssen die Banken etwa 350 Mio. Euro zurück-zahlen.
+ Unzulässig hohe Mahnspesen bei Krediten: Die Verrechnung von pauschalen Mahnspesen ist unzulässig, so eine Gerichtsentscheidung in einem Verfahren, das der VKI im Auftrag der AK OÖ geführt hat. Mahnspesen müssen in einer Relation zur offenen Forderung sein. Auch eine Staffelung der Höhe der Mahnspesen – nach Anzahl der Mahnungen – ist sachlich nicht gerechtfertigt. Viele Banken haben die Mahnspesen gesenkt.
+ Werbeversprechen gelten: Hutchison versprach in einer Werbung, dass ein erworbenes Guthaben „ein ganzes 3Leben“ lang gilt und „nicht verfällt“. Daran wollte sich das Unternehmen später nicht mehr erinnern und erklärte die Guthaben nach einiger Zeit als verfallen. Die AK hat geklagt – der OGH hat entschieden: Unternehmen dürfen einen auf die Vertragsdauer beworbenen Tarif mit gleichbleibendem Entgelt später nicht erhöhen.
+ Von wegen „bester Preis in Europa“: Media Markt warb für bestimmte Produkte mit dem „besten Preis in Europa“. Nach Recherchen der AK Tirol und einer Klage wegen irre-führender Werbung muss Media Markt die verwendete Werbung unterlassen.
+ Rechtswidrige Klauseln bei Immo-MaklerInnen: Die AK fand in fast allen Geschäftsbedingungen, Maklerverträgen, Miet- und Kaufanboten von MaklerInnen gesetzwidrige Klauseln. Fast jeder Makler hat sich verpflichtet, die Klauseln nicht mehr zu verwenden.
+ Hotline bei Flugärger: Die AK half vielen KonsumentInnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen.
+ Zu wenig Geld retour: Online-Partnervermittlungen haben sich bei einem Rücktritt sehr viel Geld einbehalten. Die AK hat geklagt und für viele Geld zurückholen können.
+ Familie Ersparnisse gerettet: In Zusammenhang mit einem wegen Insolvenz schiefgegangenen Wohnungskauf konnte die AK einer Wiener Familie 170.000 Euro zurückholen.
+ Kautionen eingeklagt: Die AK Steiermark hat Kautionen, die VermieterInnen nicht oder zu wenig zurückgezahlt haben, konsequent eingeklagt. Dies hatte zum Erfolg geführt, da es nun viel weniger Probleme mit Kautionsrückzahlungen gibt.
Foto/Quelle: Shutterstock/Lightspring
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