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Haftpflichtversicherung Restwert Auto

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Haftpflichtversicherung Restwert Auto

Gast
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Noch nicht bewertet
Hallo, ich habe folgende Frage, und zwar ist mein Auto bei einer Werkstatt auf einem Parkplatz gestanden. Eine Abschleppfirma hat einen anderen Wagen gehoben und auf mein Auto fallen gelassen. Das ganze ging dann zur Haftpflichtversicherung der Abschleppfirma, ich musste dann mein Auto in eine Werkstatt bringen zum Begutachten. Die hats sich wochenlange gezogen und ich musste ganze Zeit die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Die Versicherung der Abschleppfirma hat mir nun einen Brief geschickt, dass das Auto als „Totalschaden“ bewertet wird, und ich nur einen Restwert ausgezahlt bekomme. Das heißt die haben das eigentlich so bewertet wie bei einem normalen Verkehrsunfall. Mein Auto ist schon etwas älter, das stimmt, aber ich trage gar keine Schuld und nun will man mir nur 790€ zahlen, und die Reparatur ist um einiges höher PLUS die ganzen Umstände für mich – öffentlich fahren, umsonst Garage zahlen (Arbeit + Zuhause). Meine Frage ist nun darf die Versicherung dass so bewerten?

Kommentare

EMRK

Grundsätzlich gilt im Schadenersatzrecht, dass du keinen Vor- aber auch keinen Nachteil aufgrund des Schadensereignisses haben darfst.
War also das Fahrzeug nur mehr 790€ wert und die Reparaturkosten würden ein vielfaches davon betragen, so ist es zulässig, dass dir die Versicherung "nur" die 790€ zahlt.
Auch die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel könnte ein zu begleichenden Schaden sein, allerdings muss du dir dann ersparte Aufwendungen (z.B. Treibstoffkosten, etc. ) abziehen lassen.

Für eine genaue Beratung solltest du dich z.B. an einen der Autofahrerclubs wenden, denn die kennen sich mit der Rechtssprechung der Gerichte zu diesem Thema meist sehr gut aus und können dir in der Regel auch sagen ob der von der Versicherung angesetzte Wert in Ordnung geht.

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