A1 - Unterschied zu amerik. Racket Gangstern?

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Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
@"kritische Konsument" (der Nick ist soll wohl ablenken?)
1. Wer glaubst du eigentlich zu seien, darüber zu befinden wer eine "falsche Denkweise" hat?
2. Forenthreads dienen primär dazu derartige Misstände aufzuzeigen und Erfahrungen auszutauschen, Obertöne wie "Dann zahl halt deine Rechnungen!!!" helfen denn Betroffenen genau null. Also wenn da einer Dünnpfiff von sich gibt dann du!
@KuK:
Am besten wäre wohl du wendest dich an den Konsumentenschutz oder rufst bei der RTR an. Die RTR ist erstaunlich unkompliziert für eine Behörde.
@Mukakuk
Ich dachte, du wolltest einen Rat hier zu deiner wilde Geschichte. Den hast du von murks und mir bekommen samt Klarstellung von Vorurteilen hinsichtlich von Mahnungen. Wenn du nur eine Bestätigung von Gleichgesinnten willst, bringt dir das nichts. Und nur schimpfen auch nicht.
[b]Was bitte habe ich dir Falsches geraten? Wo habe ich "sinnlose Diskussionen begonnen?[/b]
Ich habe versucht, deine falsche Denkweise zurechtzurücken. Was hat dir denn "muka" zur Sache geraten? Nichts! Das ist Dünnpfiff ohne "Retorik"!
Das sind einfach Tatsachen. Wenn du sie ignorieren willst, bist du in einem Konsumentenforum an der falschen Stelle. Warum fragst du, wenn du nur Bestätigung suchst und keinen Rat suchst?
Und was der letzte Satz betrifft: [b]schon wieder eine Verschwörungstheorie[/b].
Wie murks kenne auch ich niemanden, der Schwierigkeiten mit A1 hat, Ich hab seit vielen Jahren Telefon, Internet und TV!
@murks
@kritischer Konsument
@muka
Danke muka! Du hast recht!
Und, Ok bei Namen, wie "murks" erwartet man das wohl auch.
Der will sicher nur provozieren!
Aber bei Namen, wie "kritischer Konsument", hätte ich solche
Dünnpfiff - Retorik - Ergüsse nicht erwartet, eher etwas konkretes,
also sachliches.
Aber um deren Gerede ad-absurdum zu führen, möchte ich ganz sachlich auf das sicherlich zutreffendste Gesetz hinweisen:
[b]Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003)[/b].
Dort heißt es, auch ganz leicht für "murks" und "kritischer Konsument" verständlich,
im § 70, übergetitelt mit Zahlungsverzug, [b]was eine Telekomfirma darf und was nicht![/b]
[u][b]Zahlungsverzug[/b][/u]
§ 70. Der Betreiber eines Kommunikationsdienstes darf im Falle des
Zahlungsverzugs eines Teilnehmers eine Diensteunterbrechung oder
-abschaltung [b]nur dann vornehmen, wenn er den Teilnehmer zuvor unter
Androhung der Diensteunterbrechung oder -abschaltung und unter
Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat[/b].
Für die gänzliche Sperre des betroffenen Dienstes, [b]bei dem
Zahlungsverzug besteht[/b], darf der Betreiber ein angemessenes
Bearbeitungsentgelt vereinbaren. [b]Unterbricht der Betreiber lediglich
einzelne Teile des betroffenen Dienstes, darf hierfür kein gesondertes
Entgelt vereinbart werden.[/b]
[b]Eine Unterbrechung des Zugangs zu Notrufen ist nicht zulässig[/b].
Eine Abschaltung oder Unterbrechung von Leistungen des
Universaldienstes im Sinne des § 26 Abs. 2 Z 1 und 2 darf nicht
erfolgen, wenn der Teilnehmer ausschließlich mit Verpflichtungen
aus einem anderen Vertragsverhältnis des Universaldienstes oder aus einem
sonstigen Vertragsverhältnis mit dem Betreiber säumig ist.
Das Habe ich kürzlich erfahren, um nicht zu sagen, hatte ich nun recht, oder hatte ich recht!
LG
Hallo KUK,
auch dir rate ich besser Kommentare wie jene von murks
Spekulatius oder kritischer Konsument besser zu ignorieren. Schau dich doch mal in anderen threads um, dort findest du die gleichen Nicks mit ähnlichen Kommentaren, welche nur dazu dienen dich in sinnlose Disskusionen zu verstricken und dich schlussendlich zu entmutigen.
Das sind m.E. nach Bezahlschreiber angagiert von den Telekom Betreibern.
Wenn du niemenden kennst der Probleme mit A1 Telekom hatte, dann bist du wahrscheinlich ein ziemlich einsamer Mensch. Ich kenne ehrlich gesagt niemanden, der noch keine Problemme mit A1 Telekom hatte.
Es hat sich im Laufe der Jahrzehnte so eingebürgert zu glauben, man müsse 3 Mahnungen bekommen und so warten viele darauf.
Dabei hätte schon eine erste eine zusätzliche Mahngebühr. Warum zahlt ihr nicht gleich? Ich halte es nicht aus, unbezahlte Rechnungen herumliegen zu lassen, die dann womöglich verschwinden. Einzige Ausnahme: einen höheren Betrag erst kurz vor dem 1. abgeben, wenn das frische Geld da ist, aber natürlich nur, wenn es noch innerhalb des Zahlungstermins ist.
Ich finde den Titel der Beschwerde unangebracht - schließlich ist es das eigene Fehlverhalten des BF
...Das @ KuK kannst Du bei der Online-Rechnung unter Rechnungsdetails auch, dafür braucht man nicht auf eine Mahnung zu warten.
Kritischer Konsument hat völlig Recht, keine Firma ist verpflichtet eine Mahnung zu schicken nur machen es so ziemlich alle Firmen, da immer die Möglichkeit besteht dass ein Brief einmal verschwindet. Die Portospesen die grosse Unternehmen dafür ausgeben sind auch ziemlich hoch.
Doch noch Einmal, laufende A1-Rechnung nicht bezahlt bedeutet kostenpflichtige Sperrung, das steht so im Vertrag mit A1 und das hast Du bei Vertragsabschluss mit Deiner Unterschrift akzeptiert.
Das die Sperrung wegen einer nicht bezahlten Rechnung nicht Deinem Willen entspricht ist aus Deiner Sicht vielleicht verständlich, denn wer zahlt schon gerne, doch die Sperrung folgte völlig zu Recht und kostet eben.
Eine Firma ist nicht verpflichtet, Mahnungen auszuschicken. Die Konsumation der Leistung und die Rechnung genügen.
@kritischer Konsument
Das finde ich eigenartig, dass Du, ohne mich zu kennen,
mir gleich unterstellst, ich würde nicht bezahlen und
ich hätte "Verschwörungstheorien"!
Glaub mir, da ist nichts, was ich nicht Tag für Tag erdulden muss!
[b]Und warum glaubst Du ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des
"schmieren" von Politikern durch A1?[/b]
Warum glaubst Du, tun die das?
Ich denke, A1 weiss ganz genau, dass es, na sagen wir nur "[b]unsaubere Methoden[/b]" ausübt.
Bei einem bringt es wenig, aber die Menge machts!
Schade, wenn ich die A1-Rechnungen mit den "Beträgen ohne Erklärung"
beilegen könnte, würde ich es tun! Ich laß mir noch was einfallen!
Und vielleicht wohnst Du in einem Bezirk ohne Post-Problemen,
aber hier im 22.Bezirk ist das leider nicht so!
Aber wenn ich für die vielen falsch oder nicht zugestellten Schreiben
jeweils € 1 000,-- bekäme, hätte ich jedes Jahr ein zusätzliches
Jahresgehalt!
Aber ja, in letzter Zeit wurde es wieder etwas besser, man fragt sich nur,
wie lang.
Da kommt noch was dazu: man hat uns hier im Sub-Bezirk Eßling
(der ist Teil des 22. Bezirks und größer als einer der sogenannten echten
Bezirke innerhalb des Gürtels!) die Postfiliale geschlossen,
vermutlich nachdem sich zu viele Leute dort beschwert hatten!
Und am Protest-Marsch auf der Ringstrasse gegen die Schließung der
Postfiliale konnten viele der Hakler nicht teilnehmen, denn sie mussten
ja arbeiten gehen, um ihre Jobs nicht zu verlieren, aber das
hatten "die da oben" bewußt einkalkuliert und jedenfalls ignorierten
sie den Protestmarsch komplett!
Ich hatte dort jahrzehntelang ein Postfach und nachdem man mir zum selben
Geld 2 Jahre einfach die Leistung schmälerte, indem man die Filiale nur noch 6
Stunden pro Tag offen ließ, statt vorher 8 - 9 Stunden, hätte ich erst in der
etwa 5 Autobusstationen (ca. 5 km) entfernten Asperner Bawag/Psk/Postfiliale
wieder ein Postfach bekommen.
[b]Aber das ist ja deiner Meinung nach, sicher wieder nur reine
"Verschwörungstheorie".[/b]
[u]Aber zu Deinem, meiner Meinung nach, "etwas schiefen" Beispiel mit dem Hotel[/u]:
es ist ungefähr so, als würde man dem Gast, der "zu spät" bezahlt, einfach
noch einen oder zwei Tage dazu berechnen(!), und fügt die Begründung vorher einfach auf irgendeinem AGB Formular hinzu!
Würdest Du das zahlen? Naja, vielleicht bist Du so reich, dass Du mit Geld um
Dich wirfst. Ich habe jedenfalls NUR DIESE von mir beanstandeten Beträge
herausgestrichen, aber alles andere bezahlt!
LG
Deine obstinaten Verschwörungstheorien erinnern an Tigerkatze.
Du verwechselst 2 verschiedene Arten von Sperrung. Die in Auftrag gegebene (wie du erwähnst, Mehrwertnummern usw) und die von der Firma aus, weil du deine Rechnungen nicht zahlst. Ist doch klar, daß eine Fa ihre Leistung einstellt, wenn ihre Dienstleistung nicht bezahlt wird. Und das kostet halt, ebenso wie die Wiederherstellung.
Du hattest keinen Willen mehr zu haben, wenn du deinen Teil des Vertrages nicht erfülltest.
Vergleichbares Beispiel: wenn jemand im Hotel eine Rechnung nicht bezahlt, fliegt er "gegen seinen Willen", obwohl er den "Auszug" nicht in Auftrag gegeben hat.
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