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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Post-AG: Datenweitergabe

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Post-AG: Datenweitergabe

kritischer Konsument
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Aus einem Formular zur Einrichtung eines Nachsendeauftrages oder Urlaubsfaches: [i]"Ich stimme der Weitergabe der personenbezogenen Daten....zu Werbezwecken der Österreichen Post sowie durch gewerblich berechtigte Adressverlage und Direktmarketingunternehmen zu, diese dürfen Daten ausschließlich für Marketingzwecke Dritter verwenden".[/i] [i]Im Fall der optonalen Angabe von Mitumziehern bestätige ich, für diese zur Zustimmung zur Datenwiedergabe beauftragt und bevollmächtigt zu sein"[/i] Dies kann zwar gleich bei der Einrichtung durchgestrichen werden, aber wer liest das schon so genau durch, wenn er am Schalter der erste in der Schlange ist. Man kann das auch nachträglich per Telefon oder über die HP tun. @Aufpasser da steht tatsächlich "Mitumzieher". Unser "übersiedeln" scheint auch behördlicherseits zu verschwinden.

Kommentare

EMRK
"Lizzo005" post=31717:

Das kann man gleich am Postamt wegstreichen lassen. Formulare sollte jeder VOR DER UNTERSCHRIFT lesen...

Die Frage ist allerdings, ob so eine Klausel nicht Überraschen iSd §864a ABGB ist. Denn wer rechnet schon bei der Einrichtung eines Nachsendeauftrags im Gegensatz zu Gewinnspielen oä, damit, dass man einer Datenweitergabe zu Werbezwecken zustimmt.
Zudem dürfte der Satz ".. Werbezwecken der Österreichen Post sowie durch gewerblich berechtigte Adressverlage und Direktmarketingunternehmen zu.." sehr wahrscheinlich intransparent iSd §6 Abs 3 KSchG sein, da hier nicht klar ist an wen die Daten neben der österr. Post AG weitergegeben werden.

kritischer Konsument

Du kannst dich gern atändig kritisieren.

Konsumator

Dann könnte endlich wieder Konsumentenkritik Einzug halten!

kritischer Konsument

Ja, mir reicht es auch schön langsam. Ich geb bald auf.

Wachler
"kritischer Konsument" post=31868:

Im Gegensatz zu Ihnen streite ich überhaupt nicht

Na na na. Es wird einem wirklich verleidet, hier mitzuschreiben.

kritischer Konsument

Im Gegensatz zu Ihnen streite ich überhaupt nicht, denn ich hab diese Bestätigung hier. Sie machen immer aus einer Nebenbemerkung ein endloses Herumgerede.
Der Postangestellte kreuzt im PC das an, was der Kunde will. Und das Formular gilt für das Urlaubsfach genauso wie für eine Übersiedlung oder eine Urlaubsnachsendung. Warum sollte sonst im gleichen Papier für ein Urlaubsfach vom "Mitumzieher" die Rede sein, wenn man garnicht übersiedelt????

Konsumator

Der Ausdruck ist kein Formular zum Ausfüllen mehr, sondern der Verarbeitung. Dort können Sie nichts mehr ankreuzen.
Warum wollen Sie um jeden Preis streiten? Fragen Sie einfach beim Postamt nach.

kritischer Konsument

Man bekommt einen Ausdruck der PC-Eingabe - das [b]ist[/b] ein Formular.
Und darin wird nur angekreuzt, was genau man will. Es ist für alles das gleiche. Daher auch der Absatz für die Mitumzieher, auch wenn man nur ein Urlaubsfach will.

Konsumator

Es gibt kein Formular mehr, sondern nur mehr Direkt-Einträge im Computer. Dort wird unterschieden zwischen Nachsendung wegen Umzugs und Nachsendung wegen vorübergehender Abwesenheit.

Ob ein Wort hässlich ist, ist Geschmackssache. Mitübersiedler klingt nicht besser (und nicht richtiger).

kritischer Konsument
Quote:

Mitumzieher heißt es, weil es einen extra Nachsendeauftrag wegen Umzug gibt.

Nein, es gibt kein Extra-Formular, Urlaubsfach, Nachsendung für Urlaub oder bei Übersiedlung ist das selbe für alles.
"Mitumzieher" ist einfach nur häßlich, aber Aufpasser hat meinen Hinweis nicht gemerkt.

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