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Kindergeld

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Kindergeld

scherby
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meine freundin hat eine tochter(20 jahre alt)sie ist aus der schule raus und hat seid knapp 12 monaten keine arbeit.die mutter bekommt kein kindergeld mehr weil die tochter keine bewerbungen schreibt(ich glaub in den 12 monaten 10 bewerbungen geschrieben)ist das kind in der pflicht bewerbungen zu schreiben ?denn die mutter hat ja anrecht auf das kindergeld. bitte um hilfe. lg scherby

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

nicht ganz so, murks.
die familienbeihilfe wird mit erreichung der volljährigkeit eingestellt.
bis 27 ist auch schon geschichte. geht nur mehr bis 24, und das nur mit ausbildungserfolg.

ein probates mittel wär aber, von der tochter einen monatlichen wohnen/lebenbeitrag zu verlangen. dann muß sie schauen, wie sie den verdient. wohnen gibts nicht umsonst, wäsche waschen auch nicht, füttern auch nicht, etc.

murks

Nachdem die Tochter bereits 20 Jahre alt ist hat sie genauso wie jede/r andere/r Arbeitslose/r die Pflicht sich um eine Anstellung zu kümmern. Tut sie Das nicht und versucht sie gar nicht durch Bewerbungen zu einer entsprechenden Arbeit zu kommen so werden die sozialen Leistungen natürlich eingestellt, weil die Tochter offensichtlich ja gar nicht arbeiten will, was ich als vollkommen legitim empfinde. (Ausser sie besucht - nachweisbar - eine weiterbildende höhere Schule oder die Uni, dann ist das bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres kein wirkliches Problem)

Doch @scherby, bei der Tochter Deiner Freundin (sei mir nicht bös für die folgenden Worte!!!!!!) handelt es sich anscheinend um ein richtig faules Stück das einfach glaubt Andere werden sie bis an ihr Lebensende schon erhalten und arbeiten tun nur die Blöden.

scherby

ok dann stell ich es richtig.es ist die tochter meiner freundin und SIE würde kindergeld bekommen !!!!!

was mich verwirrt ist : die kindergeldkasse hat die zahlungen eingestellt weil die tochter so gut wie keine bewerbung schreibt !!!!die kindergeldkasse sagt aber auch :wenn die tochter regelmäßig bewerbungen schreiben würde bekommt die mutter weiterhin kindergeld.
deshalb meine frage ob die mutter die tochter in irgendeiner form zum bewerbung schreiben verpflichten kann.

-Gast- (nicht überprüft)

ok, scherby,
also eine vernünpftige antwort.

du schriebst, "[i]meine freundin hat eine tochter[/i]". jetzt heißt es, "[i]wir würden ja kindergeld bekommen ... dann müssten wir für die tochter aufkommen[/i]". also nix mit freundin, odr.

du verwechselst weiter. wenn du nicht das kinder(betreuungs)geld meinst, kannst du nur die [b]familienbeihilfe[/b] meinen. deren bezug ist in § 2 familienlastenausgleichsgesetz genau geregelt. das kannst du dir unter ris.bka.gv.at abrufen. wenn dieser tip zu unvernünftig ist, geh zu einem anwalt und laß dich beraten. der zeigt dirs schwarz auf weiß, gegen bares.

die familienbeihilfe nach eintritt der volljährigkeit gibt es nur, wenn eine vollzeitige ausbildung betrieben wird (z.b. hochschule, mit nachweis des studienerfolgs). ob deine tochter bewerbungen schreibt oder nicht, ist dafür egal und tatsächlich ihr problem.
wichtiger bestandteil der erziehung ist es, kinder zur selbständigkeit zu erziehen. deine tochter ist selbsterhaltungsfähig, also muß sie sich selbst um etwas bemühen. auf dem arbeitsmarkt ist das wichtigste, ein gutes angebot zu präsentieren; wer bin ich, kann ich mich benehmen, was kann ich, etc.

dein einziger möglicher job als eltern in diesem alter ist, die tochter dabei zu unterstützen, was bietet sie (angebot), welche interessen/fähigkeiten hat sie, welche beruflichen möglichkeiten gibt es (nachfrage). dieser job sollte allerdings nicht mit 20 beginnen, sondern schon etliche jährchen früher. familienbeihilfe ist aber passé, du hast kein anrecht darauf.

also bitte erst überlegen und dann erst einen mehrfachen vater und großvater anmotzen.

scherby

du meinst wohl das erziehungsgeld bzw elterngeld.das kindergeld wird zum 18.lebendsjahr gezahlt.danach wird in der lehre oder weiteren schulischen maßnahmen weiter gezahlt.wir würden ja kindergeld bekommen aber die tochter schreibt keine bewerbungen und ein jahrespraktikum oder lehre zu bekommen.daher meine frage(siehe oben).

und noch was : es ist auch nicht ihr problem von was sie lebt.ich könnte sie zwar rausschmeißen aber dann müssten wir für die tochter aufkommen (bis 25 jahre).also bitte erst überlegen und dann schreiben.

lg scherby

scherby

gibt es hier auch leute die vernünpftige antworten schreiben?
tavor da liegst du völlig falsch.

-Gast- (nicht überprüft)

[size=5][b]wie bitte????????????[/b][/size]

sag, willst andere verar...andernaseherumführen?

das kindergeld gibts maximal bis zum 30. monat des kindes.
mit 20 ist jemand schon erwachsen. selbsterhaltungsfähig, wie es so schön heißt. da bekommt niemand was.
ob und wann und wie oft sich die tochter bewirbt und von was sie lebt, ist deren problem.

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