Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Arbeitsvertrag nicht verlängert wegen Gehfehler

Bild des Benutzers Gast

Arbeitsvertrag nicht verlängert wegen Gehfehler

Gast
0
Noch nicht bewertet
Hallo, Ich habe da mal eine Frage was eigentlich Arbeitsrecht betrifft. mein Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert weil Ich einen Gehfehler nach eine OP im März zurück behalten habe. die mündliche Aussage von der Geschäftsleitung war" Ihr Vertrag wird nicht verlängert weil Sie lauftechnisch nicht ganz ok sind und dadurch das Schwächste Mitglied im Team sind"!! was Ich stark bezweifle, den meine Arbeit habe Ich immer gemacht!! ist das rechtens, das man nicht weiter beschäftigt werden kann wenn man einen Gehfehler zurückbehalten hat???? hoffe jemand hat eine gute Antwort auf meine Frage. Danke Mfg

Kommentare

kritischer Konsument

ein deutsches Gschichtl mit den üblichen Erkennungsmerkmalen trotz neuem Nick!

Werbung