und wieder Sozialbau

und wieder Sozialbau
- Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden oder Registrieren.
wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.
Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht
Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
Fingerweg von Sozialbau, Volksbau,... die sind Abzocker unter name von gemeinnützige Vereine. Die schauen auf eure Genossenschaftsanteil, die erhöhen Miete, die Überwachen euch ständig, die werfen euch genadenlos raus mit Gericht und Schadenersatzen von 5000€ plus Anwaltkosten,
Es tät mich interessieren, wie die Sache dann geendet hat!
und wieviel bekommst für die vermittlungen?
mit einer wohnung von XXXXXXXXXX wäre das wohl nicht passiert..
ich würde sofort einen anwalt einschalten
nicht richtig.
die schlichtungsstelle ist dafür nicht zuständig.
und anwalt braucht man auch nicht gleich. rechtsberatung genügt vorerst.
Ich würde mich an die Schlichtungsstelle wenden, mit etwas Glück wirst dann nämlich keinen Anwalt brauchen...
seh ich auch so.
wenn du rechtzeitig gekündigt hast, ist der vertrag mit fristablauf beendet. wie die hausverwaltung ihre sachen organisiert, ist deren problem. wenn die wohnung zum vertragsende geräumt und übergabefertig ist und du das rechtzeitig bekanntgegeben hast, können sie sich "brausen".
wenn du nicht zahlst, haben sie nämlich auch keinen kündigungsgrund mehr, ohne vertrag.
sieh nur zu, daß du alles schriftlich belegen kannst. dann sollen die ruhig klagen, aus welchem titel heraus, da wäre ich neugierig.
Hallo zusammen nochmal,
danke erstmal für die Antworten, also gekündigt hab ich die WOhnung mit September unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist und auch schön brav bezahlt.
Nachmieter gibts keinen, niemand hatte Interesse daran.
Also endet mein Mietvertrag mit SOzialbau am 31.12. und nun wollen die von mir eine erhöhte Jännermiete weil ich die WOhnung an die zuständige Hausverwalterin (und die war bis 11.1. auf Urlaub und man sagte mir nur SIE kann/darf die Wohnung übernehmen)und der erste Termin zur Wohnungsrücknahme war der 19.1.
Das kann/darf doch rechtlich gar nicht sein oder ?
Bitte um Hilfe - danke und lg
Ciscofreak
das wollt er aber nicht wissen.
ciscofreak,
die frage ist nicht, wann du die wohnung zurückgibst, sondern, wie lange du kündigungsfrist hast. steht im mietvertrag. die mußt du einhalten und auch zahlen. wenn du die wohnung früher los sein willst, könntest du selber für einen nachmieter sorgen oder die schlüssel übergeben und um eine vorzeitige auflösung ersuchen. bei einer parteifirma wie sozialbau seh ich da eher schwarz (pardon, rot natürlich).
da brauchst du vorläufig weder anwalt noch ak, schon gar keine partei.
Die Rechtsanwaltskammer und die Parteien bieten eine kostenlose Rechts- oder wenigstens Erstberatung an.