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Betriebskostennachzahlung

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Betriebskostennachzahlung

Patti
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Hallo! Wir sind am 30.11.2010 aus unserer letzten Wohnung ausgezogen und erhielten am 18.06.2012 eine Betriebskostennachzahlung von 107 EUR.Müssen wir die jetzt noch bezahlen?Verjährt sowas nicht? Danke für Eure Hilfe! Patti

Kommentare

murks

@kritischer Konsument,

da dürftest Du Etwas überlesen haben. In der Beschwerde steht:

Quote:

...am 30. 11. 2010 aus der Wohnung ausgezogen und am 18. 06. 2012 kam die Betriebskostennachzahlung.

Da liegen 1 1/2 Jahre dazwischen.

kritischer Konsument

Wie kann etwas "verjähren", wenn erst ein halbes Jahr vergangen ist? Es handelt sich um [b]Deine[/b] Betriebskosten, also mußt [b]du[/b] sie auch zahlen

Konsumator

Wofür war die Nachzahlung?

murks

Mietern muss bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres die Abrechnung über die Betriebskosten des Vorjahres vorgelegt werden. Nachforderungen und auch Guthaben gehen bei einem Wechsel an den Mieter, der zum Stichtag – dem übernächsten Monatsersten nach der Rechnungslegung – in der Wohnung wohnt.

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