Achtung bei Neuanmeldung eines KFZ!
Achtung bei Neuanmeldung eines KFZ!
Für jeden gleich vorweg: Es wird ein langer Text!
Im Jahre 2012 habe ich mein Motorrad bei der Grazer Wechselseitigen Versicherung mittels Herrn Stefan Tuschl (GraWe Mitarbeiter) angemeldet, bzw. Haftpflicht versichern lassen. Im Jahr 2015 zu Saisonbeginn (Juni 2015) hatte ich dann einen Unfall in Ungarn (Gönyu), den nicht ich verursacht hatte. Dazu kam noch, dass ich meinen Arbeitsplatz verloren habe. Da ich wegen diesen Unfall mächtig Stress hatte (ungarische Versicherung wollte anfänglich nicht den kompletten Schaden bezahlen) und dazu auch noch in finanzielle Schwierigkeiten kam, hatte ich vergessen, die Teilbeträge der GraWe zu zahlen und wurde daraufhin am 9.11.2015 abgemeldet und berechtigterweise die Haftpflich storniert, wurde dafür auch berechtigterweise finanziell bestraft. Auch da hatte ich vergessen, das Kennzeichen rechtzeitig zurückzugeben, da das Motorrad nach wie vor noch in der Werkstatt nicht fahrbereit gestanden ist und ich nach wie vor auf das Geld der ungarischen Versicherung gewartet habe, ergo wieder etwas vergessen. Im Normalfall würde die Exekutive zu mir kommen und das Kennzeichen einziehen, was aber nicht geschah. Auch ich habe zu diesem Zeitpunkt nicht mehr daran gedacht, was natürlich keine Entschuldigung ist. Am 17.6.2016 habe ich dann mein Motorrad wieder bei VAV Versicherung angemeldet, alles verlief vollkommen normal....eigentlich.
Im November 2018 bekam ich dann das erste Mal Besuch vom Gerichtsvollzieher des BG Wien 20 mit einer Forderung von einer gewissen Generali-Versicherung wegen einer offenen Prämie. Ich bin dartaufhin am nächsten Tag zu besagten Gericht gegangen und wollte Einspruch erheben, bzw. wissen, wie dies zustande gekommen ist, wurde aber abgewiesen, da ich keine Beweise hatte, um gegen dieses Urteil angehn zu können. Ich setzte mich damnals mit der Generali in Verbindung, bekam aber auch da von der Rechtsabteilung keine Auskunft, da das Verfahrten noch nicht abgeschlossen ist. Ende 2018, Anfang 2019 kam dann der grosse Schritt für mich des Umzugs von Wien nach Kärnten, und wieder hatte ich in meiner Dummheit auf diese Sache vergessen, konzentrierte mich vollends auf den Umzug, die Wohnungsrückgabe in Wien, die neue Wohnung, die neue Umgebung und die neue Arbeit.
Aber auch hier holte mich meine Vergesslichkeit wieder ein, und diesesmal aber schon mit der Bewilligung zur Fahrnis- und Gehaltsexekution seitens der Generali. Jetzt habe ich es angepackt und vom hiesigen Gerichtsvollzieher endlich mal die Polizzennummer erfahren, um die es eigentlich geht. Generali angerufen, nachgefragt und anfänglich sehr unterschiedliche Meinungen von 3 verschiedenen, aber sehr netten Damen von der Generali, Meinungen erfahren, nämlich dass es sich dabei um eine Forderung aus dem Jahr 2012, dann aus dem Jahr 2018 und zuletzt aus dem Jahr 2016 handelt. Irgendwann dann, wurde ich zu scheinbar dem richtigen verbunden, nämlich zu Herrn Erwin Prax von der Generali, der mir dann sehr bestimmt erklärt hat, dass mein Motorrad 1.1.2016 bis 16.6.2016 bei der Generali Haftpflichversichert gewesen ist und die Prämie für diesen Zeitraum nie einbezahlt wurde. Es began eine kleinere Diskussion, die von Herrn Prax damit beendet wurde, dass er meinte, er verbindet mich weiter, was er auch tat, nämlich zur Generali Schadensstelle in Tirol. Meines Erachtens sehr, sehr professionelles Verhalten, was ich zum derzeitigen Zeitpunkt auch nicht anders erwarten kann von der Generali. Nach wochenlangen E-Mailverkehr mit der GraWe (die rein gar nichts zur Klärung der Sache beigetragen hat, allen voran Herr Tuschl, der mir sogar angeboten hat, die Hälfte der Forderung aus seiner privaten Tasche zu bezahlen und mich gebten hat, ihn dabei rauszuhalten!), der Rechtsvertretung der Generali bekam ich dann endlich eine Antwort auf meine Frage, wie es sein kann, dass ich bei der Generali nachweislich Haftpflichtversichert gewesen bin,aber nie etwas davon wusste, geschweige denn etwas bei der Generali unterschrieben habe?
Genaues Zitat von Herrn Prax, übermittelt via E-Mail am 27.11.2019: "Bei der Anmeldung am 2.7.2012 bei der Grawe wurde irrtümlich die Generali AG als Versicherer eingegeben. Daraufhin hat die Grawe eine neue Versicherungsbestätigung eingegeben, aber es wurde unsere VB nicht widerrufen. Durch Ihre Nichtzahlung wurde die Versicherung gemäß §61/4 KfG widerrufen (wäre dann an die Zulasungsbehörde gegangen, Kennzeichenentzug etc.), aber dadurch, dass unsere VB im Hintergrund noch "lief", wurde dies verhindert."
All meine anderen Fragen wurden niemals beantwortet:
Wie ist es möglich, ein und dasselbe Motorrad Haftpflichversichern zu lassen, auch wenn nur eine Haftpflicht "im Hintergrund mitläuft"? 3 verschiedene Zulassungstellen (Wien, Graz und Althofen) sagen Nein, das geht nicht. Lediglich eine Zusatzversicherung (Kasko, Diebstahl, Unwetter, usw.) kann über eine andere Versicherung laufen, was aber mit der Haftpflicht, und somit der Zulassungstelle nichts zu tun hat.
Warum wurde ich nicht schon früher über diesen Irrtum informiert? Warum hat man mir niemals eine Versicherungspolizze seitens der Generali zukommen lassen (die ich bis heute noch nicht gesehen habe!)? Warum wurden mir niemals Zahlungserinnerungen oder Mahnungen zugesendet?
Nun muss ich für einen Irrtum, der von der GraWe verursacht wurde, und von dem ich niemals erfahren habe, keine Polizze von der Generali zugesandt bekommen habe, keine Zahlungserinnerung, oder Mahnung im Jahr 2016 erhalten habe (spätestens da hätte ich mich bei der Generali gemeldet), bezahlen, da ich nun keine Möglichkeit mehr habe, den schon seid einem Jahr bestehenden Exekutionstitel anzufechten, der ja meines Erachtens unrechtmässig zustande gekommen ist.
Klar, ich habe auch Fehler gemacht und man kann sicherlich nun sagen, hätte ich damals meine Prämien weiterbezahlt, hätte ich nach dem Unfall mein Motorrad abgemeldet, hätte ich rechtzeitig das Kennzeichen zurückgegeben, hätte ich schon im Jahr 2018 in Wien nicht locker gelassen, um an die Information ranzukommen, wäre das allesa nicht passiert.
Ich sage aber auch dazu, hätte die GraWe 2012 nicht den "Irrtum" begangen, hätte man mich 2012 schon darüber informiert, dass ich etwas widerrufen muss, hätte man mich 2016 seitens der Generali informiert, dass das Krad nun bei Ihnen versichert ist, wäre dies sowieso nicht passiert, ergo ist meines Erachtens der Grundverursacher die GraWe.
Aber wie es scheint, sucht sich die Generali den einfachsten, sichersten Weg aus, nämlich das schwächste Glied in der Kette zu "bestrafen", da ich nicht die finanziellen Möglichkeiten habe, ein Neuverfahren am Exekutionsgericht zu beantragen, um gegen diese, für mich, unberechtigte Forderung anzugehen.
Also, liebe Leute, gebt acht, wenn ihr ein KfZ anmeldet, denn es kann immer sein, dass eine andere Versicherung "im Hintergrund mitläuft" und ihr niemals etwas davon erfährt, es sei denn, der Gerichtsvollzieher klopft bei Euch an, mit eben dieser "Hintergrundversicherung"!!
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Vielen Dank für den Tipp!