KOMMENTARE IN KURZFORM
Wie findet man ein gutes Online-Casino?
Angebots- und Rechnungsprogramm für Handwerker
Wo gehts im Sommer hin?
Welche Ursachen haben Darmbeschwerden?
Lieblingssendungen aktuell?
Suche Wasserbett für kleines Budget
E-Bike?
Urnen auch im Internet?
Schlüsseldienst auf was achten?
Nahrungsergänzungsmittel empfehlenswert?
GESUND BLEIBEN!!! Und immer daran denken:
Euro2017
CBD - legal oder doch nicht?
Deko Kamin?
Abnehmen, aber wie?
Finanzberater in Deutschland, wie finden?
Heizlüfter im Campingwagen?
Ausbildungsprojekt
Kennt ihr den Whale Tail Chair?
Online-Spiele
Sich fit halten im Winter?
Tischtennis im TV schauen?
Als Single auf die Kosten kommen?
Gabionenzaun?
Software für Webinare zum einfachen Anwenden
Brauche Software, um Kompetenzmatrizen zu erstellen
Was zu Ostern verschenken?
Onlinespiele
Automaten spielen schwer?
Geld in Krypto anlegen?
Deko zu Hause?
Eine gute Marketingagentur?
Bekannte Märchen im Fernsehen
SEO Agentur für Geschäft?
Lautsprecher für Playstation?
AKTUELLE MEINUNGEN
Ich habe es schon lange geliebt, Dinge wie Glücksspiel zu tun und es fällt mir sehr leicht, mein Glück ist immer bei mir. Kürzlich habe ich eine großartige Seite gefunden, auf der Sie noch mehr verdienen können als zuvor CasinoSpieles.de Ich mag die Tatsache, dass Sie jederzeit problemlos Geld abheben können und alles sehr stabil funktioniert.
Hallo zusammen,
ich bin völlig damit einverstanden, dass Rechnungsprogramme hilfreich sind. In unserem Betrieb benutzen wir verschiedene Software, um die Arbeitsprozesse zu verbessern. Außerdem achten wir darauf, dass unsere Ausrüstung auf dem neuesten Stand ist. Deshalb erwerben wir regelmäßig moderne Maschinen. Vor kurzem habe wir Hydraulikzylinder bei Hydraulic cylinders supplier erworben. Uns wurde eine umfassende Produktionslösung angeboten. Es ist auch möglich die Herstellung nach eigenen Zeichnungen zu verwirklichen.
Hey,
ich glaube, dass solche Rechnungsprogramme für Handwerker sinnvoll sind. Ich interessiere mich für alles, was die Produktionsprozesse im Betrieb erleichtern kann.
Wohin es geht weiß ich auch noch nicht. was ich machen werde, dafür schon. Es soll eine Yoga Reise werden. Dabei lasse ich mich überraschen. für mich ist das Ziele dieser Yoga Reisen nicht so wichtig, das Ziel ist voranzukommen
Da ich seit Jahren unter einer chronischen Darmerkrankung leide, interessiere ich mich natürlich generell für dieses Thema. Daher bin ich auch oft im Internet unterwegs, um mich zu informieren. Erst vor wenigen Tagen bin ich dabei zufällig auf https://www.kompetenzzentrum-bauch.com/blog/ursachen/ aufmerksam geworden. Dort könntet ihr euch einfach unvebindlich mal über die veschiedenen Ursachen von Darmbeschwerden informieren. Alles wird bestens erklärt und ich denke, dort kann deine Tochter wertvolle Informationen für ihre Hausarbeit finden.
Pfusch am Bau

Pfusch am Bau
- Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden oder Registrieren.
Kommentare
Dem, @Niestaspopolo ist absolut Nichts hinzu zu fügen.
...ich bewerte zwar so gut wie nie, aber für diese kurze und wirklich prägnante Aussage würd´ ich Dir gerne 20 Plus-Punkterln geben!
Ich korrigiere:
Also welcher User hier hat jetzt aufgrund der angeblichen Werbung in der Mucha die Geschäfte des n. in Anspruch genommen? Na also!
emmi, nicht verstanden! Wie allüberall! Was hast du für Probleme mit dem Mann?
Die Sendung ist ein Fake, wie alle diese "Doku-Soaps" und es geben sich immer wieder Professionisten dafür her. Die Salesch war wirklich Richterin und "verhandelt" heute nur erfundene Geschichten und ein Rechtsanwalt spielt in einer ebenfalls erfundenen Krimiserie mit, wo so getan wird, als handle sich um echte Fälle.
emmi, nicht verstanden.
wie allüberall.
n. baut keine häuser, sondern macht sein "geschäft", indem er sich als sachverständiger anpreist und andere niedermacht.
emrk, wäre er wirklich sv, dürfte er nicht als solcher öffentlich für sich werben. du weißt. aber die mucha spielt genauso bereitwillig mit, wie ATV. nun ja, wir werden sehen.
Auch ich hatte immer wieder den Eindruck, dass diese Sendung gescriptet ist.
Allerdings passt nicht wirklich dazu, dass die angeprangerten Unternehmen real wirklich existieren und zum Teil lt. Firmenbuch eine mehrjährige Vergangenheit haben.
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass eine Firma für ein solches Format ihren Namen hergibt.
Außer ATV würde die Firmen aufkaufen, was mir allerdings auch fast zu aufwändig erscheint....
Also welcher User hier hat sich jetzt aufgrund der angeblichen Werbung in der Mucha ein Haus mit diesem n. gebaut? Na also!
Diese Doku-Soaps sind doch alle gefakt. Warum soll die Mucha da eingreifen?
Besser zum Resetarits.Diese Fälle sind echt.
emrk, eine korrektur: g. n. hat keine gewerberechtigung und bisher auch nicht offengelegt, woher er einschlägige berufserfahrung hätte. er kann deshalb auch kein "Sachverständiger für Baugewerke (Dachdecker/Spengler)" sein, weil auch dafür die voraussetzungen fehlen. einmal ganz abgesehen von der fehlenden eintragung als "abugz" sachverständiger.
geschäftsführer zu sein, heißt noch gar nichts.
darüber hinaus prüft die behörde natürlich auch, daß g. n. über seinen verein auf gewinn ausgerichtete tätigkeiten anbietet und wie die dann verrechnet werden.
seine entscheidung, hier für sich zu werben, kommt als boomerang immer näher...
@Alouette
Auch wenn die Informationen auf der WKO Seite mit dem Firmenbuch identisch sein sollten, ist eben nur das Firmenbuch rechtsverbindlich. Somit kann man auch der Aussage des Unternehmers, dass er sehr wohl eine Bau Gewerbeberechtigung hat, nichts entgegenhalten.
Wenn man den Aufwand mit Sachverständigen,.. schon betreibt, sollten die 10 bis 20 Euro für einen Firmenbuchauszug drinnen sein.
Denn dann kann man folgende Fragen im Sinne der Häuselbauer wirklich klären:
-Hat das Unternehmen eine Gewerbeberechtigung zum Bau von Häusern o.ä.?
-Wenn nein hatte sie eine bei Vertragsabschluss?
-Wenn nein warum führt sie den Teil "Immobilien" im Namen?
-Wann ist diese Gewerbeberechtigung, falls sie vorhanden war, eventuell erloschen?
-Wenn erloschen, warum ist sie erloschen bzw. wurden die Kunden darüber informiert?
...
Dies sind durchaus rechtlich wichtige Fragen, da z.B. wenn bei Vertragsabschluss keine entsprechende Gewerbeberechtigung vorgelegen hat, man den Vertrag eventuell wegen Irrtum anfechten kann.
@firebird
Der Herr N. tritt als EU-Sachverständiger bzw. EU zertifizierter Bausachverständiger, oder als EN17024 zertifizierter Bausachverständiger o.ä. auf bzw. lässt sich als solcher bezeichnen.
Diese Bezeichnungen treffen aber genau genommen nicht zu. Zum einen wurde die EN 17024 meines Wissen noch nicht in die EU Gesetzgebung übernommen, womit auch die Bezeichnung Eu Sachverständiger mE nicht zutreffend verwendet werden kann.
Zum anderen definiert die EN 17024 eben keinen Bausachverständigen, sondern nur welche Anforderungen eine Zertifizierungsstelle erbringen muss.
Das mag jetzt auf den ersten Blick Wortreiterei sein, ob Sachverständiger nach EN 17024 zertifiziert oder Sachverständiger gemäß einer EN 17024 zertifizierten Einrichtung.
Hat aber durchaus weitreichende Konsequenzen. Denn jede Zertifizierungsstelle triff im Rahmen der EN 17024 selbst die Entscheidung welche Anforderungen für einen bestimmten Sachverständigentyp notwendig sind.
Die EN 17024 definiert also genau nicht, ob ein Sachverständiger die (rechtlichen) Anforderungen um als Bausachverständiger in Österreich tätig zu werden erfüllt.
Insbesondere wäre hier die Sachkenntnis für das Baugewerbe und somit auch die Baugewerbeberechtigung zu nennen.
Laut meinen bisherigen Informationen hat Herr N. aber keine solche Gewerbeberechtigung, sondern nur für Dachdecker/Spengler.
Somit ist er zwar Sachverständiger für Baugewerke (Dachdecker/Spengler) aber für die Tätigkeit das Bausachverständiger hat er seine Qualifikation bzw. Gewerbeberechtigung bisher noch nicht offen gelegt.
danke, administrator.
hier in diesem beitrag, und auch in anderem zum gleichen thema, wurden aber kommentare entfernt, warum auch immer.
beleidigungen kamen gleich anfangs aus richtung nußbaum (aka devil, aka firebird, aka hofrat, etc.). die wurden nicht entfernt.
und sorry, wenn jemand geschäfte als sachverständiger anbietet, über öffentliche medien, ohne sachverständiger zu sein und ohne über fachliche qualifikation zu verfügen, dann liegt der verdacht des gewerbsmäßigen betrugs nahe. das zu erwähnen ist freie meinungsäußerung, das zu beurteilen ist sache der staatsanwaltschaft.
Sehr geehrter ryan,
DieMucha entfernt Ihren Kommentar nicht, außer Sie unterstellen Betrug und/oder verbreiten Beleidigungen. Weiters sei erwähnt, dass DieMucha.at keinen geschäftlichen oder sonst wie gearteten Kontakt zu G.N. hat.
sehr interessant:
von den werbeseiten des g. nußbusch in der mucha werden reihenweise kommentare entfernt. damit ist bewiesen:
es handelt sich um (bezahlte?) werbung. beschwerden sind es ja sowieso nie gewesen.
denn aus keinem anderen grund würde ein medium die freie meinungsäußerung einschränken.
die mucha wird sicher auch diesen meinen kommentar wieder entfernen. geschäft geht vor. trotzdem aber kann ich nicht umhin, auch meinerseits auf den absurden unsinn hinzuweisen, den nußbusch da als feuervogel verzapfte:
1. nußbusch stellte sich in seiner sendung (mitgeschnitten von einem journalisten) als sachverständiger mit eu-zulassung vor. pech: eine solche zulassung gibts nicht.
2. nußbusch bringt da oben eine deutsche zulassung. zählt in österreich (passend) nüsse.
3. ausschließlich in deutschland und österreich gäbe es "[b][i]öbuvSV[/i][/b]"? absoluter blödsinn. in österreich gibt es nur [b]allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte sachverständige[/b]. nachzulesen im sachverständigengesetz und beim berufsverband.
4. "[i]Handwerks-, Architekten-, Ingenieur- oder Industrie- und Handelskammern[/i]" seien bestellungsbehörden? mitnichten. eine kammer ist keine behörde, weder in deutschland noch in österreich.
5. die aufgezählten voraussetzungen klingen nett. treffen aber nicht für österreich zu. hier sind die voraussetzungen u.a. in § 2 sachverständigengesetz geregelt. (und denen entspricht nußbusch bekanntlich nicht.)
6. verleumdung? falsch. im § 297 stgb steht etwas anderes.
heißt also: g. nußbusch nimmt für sich ausländisches recht in anspruch, um in österreich ohne berechtigung gewerbliche tätigkeiten auszuüben. das untersucht die staatsanwaltschaft, bis dahin gilt, nach bester österreicherischer tradition, der anschein der unschuldsvermutung.
ob emma dem nußbusch nicht einen deutschen sender empfehlen könnte, der auf thesaurische mythologie spezialisiert ist?
Seiten