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Nachbarschaftsstreit

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Nachbarschaftsstreit

Gast
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Guten Abend :) Wir haben ein neues Haus gekauft und nun steht der Nachbar vor der Tür und will 400€ für seinen Gartenzaun meint das wäre damals mit den Vorbesitzern abgesprochen aber es kann doch nicht angehen das wir das jetzt bezahlen müssen wir haben dem Bau nie zugestimmt geschweige denn finanzielle Beteiligung angeboten :) ich bitte dringend um den Standpunkt der Rechtslage

Kommentare

murks

Einfach nur sagen der Vorbesitzer hat zugestimmt, also soll auch der Vorbesitzer zahlen!

kritischer Konsument

Bei einem früheren Anwesen haben wir einmal zugestimmt, daß der Nachbar den gemeinsamen Zaun machen läßt und wir uns dann die Kosten teilen. Ich denke, er hat es ohne Rechnung gemacht und wir waren doch sehr erstaunt, daß die Kosten über unseren Vorstellungen lagen. Wer weiß, ob wir nicht den ganzen Zaun gezahlt haben, aber um des lieben Friedens willen haben wir das hingenommen.

Der Nachbar muß auf jeden Fall irgendetwas vorlegen. Wenn nicht muß der Vorbesitzer genau Auskunft geben, wann das war, wofür genau. Möglicherweise hat er ja schon was gezahlt oder tut es gleich. Da in der Anfrage nicht steht, daß der Zaun ganz neu ist, ist das wohl eine ältere Geschichte. Warum hat der Vorbesitzer noch nicht gezahlt? Ehrlich gesagt, ist das nicht die Sache des BF.
[b]Einfach nur behaupten geht jedenfalls nicht![/b]

murks

Das kenne ich, auch ich habe mein Haus erst vor ca. einem Jahr bezogen. Da kommen immer Kosten auf mit denen man beim Kauf nicht rechnet, doch ein Nachbarschaftsstreit kann weitaus mehr als "nur" 400 Euro kosten.

-Gast- (nicht überprüft)

Ich würde da wirklich gerne einen Kompromiss eingehen nur sind momentan viele Kosten zu tilgen frischer Kauf und Einzug halt und 400€ sind mir ein zu hoher Preis für nachbarschaftsfrieden ich werde versuchen den Vorbesitzer der mehrere Häuser besitzt zu den Kosten zu ziehen

murks

Eine mündliche Abmachung mit dem Vorbesitzer geht Dich als Käufer eigentlich gar Nichts an. Jedoch im Sinn einer guten Nachbarschaft wäre ich an Deiner Stelle bemüht einen für beide Seiten zufriedenstellenden Konsens zu finden. Am Besten wäre zu fragen aus welchen Anlass der Vorbesitzer dieser Zahlung zugestimmt hat.

Böse Nachbarn können bisweilen sehr unangenehm sein und es liegt sicherlich nicht in Deinem Interesse gleich nach Einzug einen Feind zu gewinnen.

-Gast- (nicht überprüft)

Danke für die schnelle Antwort im Kaufvertrag steht nichts dergleichen :)

murks

Steht Diesbezügliches im Kaufvertrag? Falls nein, so muss der Nachbar den Betrag vom Vorbesitzer einfordern.

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