Logo: Zur Startseite
Lieber User von diemucha.at,

wir haben unsere Webseite technisch verbessert und bieten Ihnen ab sofort noch mehr Inhalte. Wir ersuchen alle User, die sich bereits auf der "alten" Webseite registriert haben und einen Beitrag oder Kommentar posten wollen, sich wie immer anzumelden. Da die Passwörter der User anonym sind, nutzen Sie bitte die Funktion "Passwort vergessen" – Sie erhalten umgehend einen Zugang per Mail, bitte sichern Sie hier ihr altes (oder ein neues Passwort), ungestörtes Posten ist danach sofort wieder möglich.
Sollten Sie Probleme mit der Anmeldung haben, senden Sie bitte ein Mail an administrator@diemucha.at, wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen. Auch Anregungen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen.

Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht

Barbara Mucha und die Mucha-Administration

Internet Betrug

Bild des Benutzers cpiklaus

Internet Betrug

cpiklaus
0
Noch nicht bewertet
Wie soll man vorgehen wenn man von "Songtexte.de" überrumpeld wurde. Ich habe mich dort angemeldet ohne zu sehen das ich einen Vertrag abschliesse. Vor zwei Monaten kam plötzich ein Brief mit der letzten Mahnug - wo die erste ist weis ich nicht. Jetzt droht ein Inkassobüro. Kann ich eine Kündigung schreiben oder habe ich dann noch mehr Probleme ? Danke im voraus

Kommentare

frauke82

Also doch irgend welche Foren.

kritischer Konsument

Das ist auch die Meinung aller Konsumenten-/Verbraucherschützer.

Quote:

Allerdings sei vor unkontrollierten Musterschreiben aus irgendwelchen Foren gewarnt, da hier oft unvorteilhafte oder falsche Formulierungen verwendet werden.

Das sind nicht irgendwelche Foren, sondern Konsumentenberatungsseiten oder solche Organisationen, die aktiv gegen solche Abzocker u.a. Internetbetrüger vorgehen, in Österreich www.ombudsmann.at oder der VKI

EMRK
"Konsumator" post=30583:

Wenn Sie antworten, schaffen Sie eine Rechtsgrundlage für die Forderung. In dem Beispielsfall kann gar nicht geantwortet werden, weil es die Website und die Firma nicht mehr gibt. Warum alles verkomplizieren?

Eine Antwort auf eine Rechnung/Mahnung kann keine Rechtsgrundlage für eine Forderung bilden, denn wenn ein Unternehmen eine Rechnung ausstellt, dann benötigt dieses dafür schon eine Rechtsgrundlage. Gibt es eine solche nicht (sonst müsste sie ja nicht nach Erhalt der Rechnung entstehen), so kann sich diese auch nicht durch eine Reaktion auf diese Rechnung entstehen. Ausgenommen natürlich, dass der Konsument die Forderung ausdrücklich anerkennt.
Nach der Rechtssprechung begründet in der Regel selbst die Bezahlung einer Rechnung noch nicht einmal ein Anerkenntnis. D.h. würde man eine Rechnung einzahlen ist dies nicht automatisch eine Grundlage für die Gebühren des nächsten Jahres.

Nur weil es eine HP nicht mehr gibt bedeutet das noch nicht zwangsläufig, dass die Firma bzw. Forderung nicht mehr existiert.
Wenn allerdings die HP nicht mehr existiert, dann stellt sich die Frage wofür man bezahlt. Das würde also ein Grund mehr sein, gegen den Vertrag vorzugehen.

Warum man darauf reagieren sollte?
Weil uU bestimmte Fristen laufen. Z.B. Widerrufsfristen,..
Deshalb sollte man umgehend reagieren, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Denn ein Widerruf gemäß Fernabsatzregelungen ist leichter zu begründen (bzw. braucht gar keine Begründung), als ein Vertragsanfechtung wegen Irrtum oder List.

Allerdings sei vor unkontrollierten Musterschreiben aus irgendwelchen Foren gewarnt, da hier oft unvorteilhafte oder falsche Formulierungen verwendet werden.

Konsumator

Wenn Sie antworten, schaffen Sie eine Rechtsgrundlage für die Forderung. In dem Beispielsfall kann gar nicht geantwortet werden, weil es die Website und die Firma nicht mehr gibt. Warum alles verkomplizieren?

kritischer Konsument

Jedenfalls muß man bei jeder Forderung reagieren, sagen auch alle Konsumentenschützer. Dazu gibt es in allen Beratungsstellen und im Netz Schimmelbriefe.
Nur hier sind "einige" immer wieder der Meinung, man soll nichts tun.

EMRK

Wow, ich dachte solche Seite wurden mittlerweile überarbeitet, aber offenbar funktioniert das immer noch.

Eine wohl recht ähnliche Seite (mit * und Preisinfo rechts oben) gab es wohl in der Entscheidung des LG Darmstadt:
[url=http://www.damm-legal.de/lg-darmstadt-abo-falle-versteckte-kosten-bei-ro...

Aus der Urteilsbegründung lässt sich wohl einiges an Argumentation ableiten.

Nochmals die wichtigsten Dinge bei so einer Mahnung (zur Übersicht auch schon genanntes ;) )
-Keine Angst vor Schreiben von Inkassobüros
-Aufpassen, wenn ein Schreiben vom Gericht kommt (Frist!!), ev. professionelle Hilfe (Anwalt,..) zu Rate ziehen
-Wenn die Forderung zu unrecht besteht, dieser widersprechen. Somit dürfen diese nicht mehr ohne weiters bei Wirtschaftsauskunftsdiensten (Schufa & Co) eingetragen werden.
-Den Vertrag mit allen rechtlichen Möglichkeiten bekämpfen (Widerruf Fernabsatz, hilfsweise Dissens, Irrtum, List,..) - Eingeschrieben!!

Welche Dinge man beim letzten Punkt genau anführt kommt auf den genauen Vertrag an bzw. welche Infos man erhalten hat (z.B. im Aktivierungslink)

Soweit ich die Rechtssprechung überblicken kann, geht die Tendenz hier dazu, solche Verträge abzulehnen.
Allerdings muss man auch dazu sagen, dass es ein paar (wenige) Urteile gibt, die eine Zahlungspflicht bestätigt haben. Obwohl man sich bei so manchem dieser Urteile wundert, warum der (vermeintliche) Kunde, wesentliche rechtliche Aspekte, die gegen einen Vertrag sprechen, vor Gericht nicht vorgebracht hat.

Konsumator

Elwedritsche, ich muss Ihnen widersprechen. Die Fake-Beschwerden sind auch während der Zensur alle freigeschaltet worden und sind stehen geblieben. Zum "Eure Fakes" müssen Sie den Administrator fragen, der lässt sie zu, besonders die angeblich deutschen Beschwerden.

Elwedritsche

@Lizzo005
ich kann mich aber erinnern, daß Fakes sehr schnell wieder gelöscht worden sind, wenn sich herausgestellt hat, daß sie erlogen waren oder jemand zu Unrecht beschuldigt wurde.
So viel Unsinn wie jetzt gab es damals nicht. Eure Fakes sind doch leicht zu durchschauen.

Konsumator

Cpiklaus, Mahnungen eines Inkasso-Büros können Sie immer ignorieren. Auf "Songtexte-24.de" stehen keine Kosten, nur versteckt in den AGB. Heute wurde von einem Urteil des OGH berichtet, gegen diese Praxis. Die Selbstverantwortung eines Nutzers sollte aber dort beginnen, welche Daten man von sich an wen hergibt. Ein Herr "Neugeboren" bekäme von mir nichts.

cpiklaus

Danke erstmal für eure Hilfe !
In erster Linie geht es mir darum wie man auf solche Mahnungen reagieren soll.

??? Beschwerde ???

Kinder oder sonstige Personen fallen auf diese Abofallen herein.
Vor Allem wenn ein Widerruf gesendet werden kann, der aber ignoriert oder vergessen wurde.
Danach hat man sich für 2 Jahre verpflichtet.
Ich bin mir sicher das ich keine 1. oder 2. Mahnung bekommen habe und desswegen [b]plötzlich[/b] die letzte Mahnung kam.

Bei "Songtexte-24.de " bekommt man dann von einem Internet-Inkassobüro eine Zahlunsaufforderung.

Deswegen war meine Frage wie man da vorgehen soll.

Seiten

Werbung