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Hallo zusammen,
ich bin völlig damit einverstanden, dass Rechnungsprogramme hilfreich sind. In unserem Betrieb benutzen wir verschiedene Software, um die Arbeitsprozesse zu verbessern. Außerdem achten wir darauf, dass unsere Ausrüstung auf dem neuesten Stand ist. Deshalb erwerben wir regelmäßig moderne Maschinen. Vor kurzem habe wir Hydraulikzylinder bei Hydraulic cylinders supplier erworben. Uns wurde eine umfassende Produktionslösung angeboten. Es ist auch möglich die Herstellung nach eigenen Zeichnungen zu verwirklichen.
Hey,
ich glaube, dass solche Rechnungsprogramme für Handwerker sinnvoll sind. Ich interessiere mich für alles, was die Produktionsprozesse im Betrieb erleichtern kann.
Wohin es geht weiß ich auch noch nicht. was ich machen werde, dafür schon. Es soll eine Yoga Reise werden. Dabei lasse ich mich überraschen. für mich ist das Ziele dieser Yoga Reisen nicht so wichtig, das Ziel ist voranzukommen
Da ich seit Jahren unter einer chronischen Darmerkrankung leide, interessiere ich mich natürlich generell für dieses Thema. Daher bin ich auch oft im Internet unterwegs, um mich zu informieren. Erst vor wenigen Tagen bin ich dabei zufällig auf https://www.kompetenzzentrum-bauch.com/blog/ursachen/ aufmerksam geworden. Dort könntet ihr euch einfach unvebindlich mal über die veschiedenen Ursachen von Darmbeschwerden informieren. Alles wird bestens erklärt und ich denke, dort kann deine Tochter wertvolle Informationen für ihre Hausarbeit finden.
Jugendamt

Jugendamt
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Kommentare
Nein,
@kritischer Konsument,
für das Jugendamt ist jeder (auch noch so anonyme und absurde) Verdacht bereits Begründung genug um zu amtshandeln. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei dem/der Beschuldigten.
Für das Jugendamt gibt es kein "in dubio pro reo", für das Jugendamt ist die einzige, alleinige Wahrheit jene, die das Jugendamt annimmt (bzw. anschliessend behauptet)...
...und im Konstruieren solcher "Anschuldigungen" sind die Leute dort verdammt gut, doch die Alles geschieht "nur zum Wohl des Kindes..."
...diese Sonderrechte sind ein Relikt aus einer unsäglichen Zeit des vergangenen Jahrhunderts, Welche uns auch die bekannte Luftsteuer, Kirchensteuer und viele andere Abgaben bescherte, wie auch einige irrwitzige Gesetze, die noch immer angewendet werden...
Das Jugendamt kann erst das Gericht einschalten, wenn es einen [b]begründeten[/b] Verdacht hat. Also müssen sie zuerst nachschauen bzw vorladen und herausfinden, ob die Anschuldigung wahr ist. Das ist die Aufgabe der Fürsorge.
Normalerweise weiß man, wer einem übel will, da brauchts keine Akteneinsicht.
[b]Sie möchten?[/b] Sind Sie Jugendamt?
Wenn ein Jugendamt einen Verdacht hat, dann muss es den dem Gericht melden und nicht selbst pfuschen.
Eben nicht, weil das Jugendamt jedem die Akteneinsicht verweigert.
Das glaub ich dir, aber wer kann entscheiden, ob der "Zund" böswillig oder berechtigt ist? Und da möchte ich, daß amtsgehandelt wird im Interesse der Kinder. Wenn die Anschuldigung stimmt, muß etwas getan werden. Wenn nichts dran ist, wird sich das bald herausstellen und der Beschuldigte wird wissen, wer dahinter steckt. Und da ist die Vorladung oder auch der Hausbesuch das erste Mittel und nicht gleich das Verlangen eines Laborbefundes.
@kritischer Konsument,
da reicht dem Jugendamt aber schon ein kurzer "Zund" eines böswilligen, selbstverständlich anonymen Nachbarn...
...dann wird geamtshandelt, was das Zeug hält...
Besonders blöde Unterstellung. Aber in einem hast du recht: meine Kinder dürfen ohne Jugendamt aufwachsen, weil wir nämlich keine Probleme haben und machen, die normalerweise das Jugendamt auf den Plan rufen!
Trotzdem stimmt der Ablauf nicht! Mag sein, daß im späteren Verlauf, z.B. bei einer Untersuchung durch einen Amtsarzt, solche Befunde verlangt werden, nicht aber gleich zu Beginn einer Amtshandlung nur nach der "Info" irgendeines möglicherweise verfeindeten Mitbürgers!
Und wie gesagt, ein Blutbefund mit den Leberwerten sagt nichts über Alkoholismus aus.
Vollkommen richtig, doch das Groß der Leute denkt da es sich um eine Forderung eines Amtes handelt wird es wohl Rechtens sein...
Melina hat recht, Jugendämter verlangen solche Befunde. Aber sie dürfen nicht.
Kritischer Konsument ist entschuldigt, ohne eigene Kinder kann man das nicht wissen.
Und genau du bist der Profi der glaubt zu wissen das es diesen Ablauf nicht geben kann? Soll ich dir sagen wer das beurteilen kann?
Ich nicht, du nicht, und auch sonst niemand. Nur melina selbst kann es.
Aber du Oberwichtig musst ja auf jeden Beitrag deinen Senf dazugeben obwohl du fast nie Ahnung hast.
Ich habe nichts "kleingeredet". Ich habe "euch" nur erklärt, daß es den geschilderten Ablauf nicht geben kann.
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