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Entmündigtem wie helfen?

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Entmündigtem wie helfen?

Marridin
0
Noch nicht bewertet
Hallo euch allen. Ich schildere euch anbei eine Situation und bitte um Input, wie hier geholfen werden kann? Ein Mann, Mitte 40 wurde vor einigen Jahren entmündigt - ob einer leichten geistigen Behinderung. Grundsätzlich ist er Selbstversorger, hat auch eines dieser 45 km/h-Mobile, geht einer geregelten Arbeit nach - und das seit vielen Jahren. Seine Mutter hat ihm vor einigen Jahren neben einem Barvermögen von knapp 70.000,00 Euro auch ein Appartementhaus hinterlassen. Dies hat er zeitweise selber betrieben - mittlerweile ist es auf Pacht vergeben. Nun hat sich das Barvermögen seit der Entmündigung um ca. 55.000,00 Euro vermindert. Dieser Obsorgemenschen (zwei Anwälte, ein Richter) haben weiters einen Pachtvertrag für das Appartementhaus ausgegeben, welchem jeglichen Geschäftsgebahren entgegenläuft. Der derzeitige Pächter ist seit mehreren Monaten die Pacht schuldig, zahlt keine Gemeindeabgaben und kein Finanzamt - trotzdem bestehen die Obsorger auf diesen Pächter. Somit kann der wiederum die Einnahmen einer Wintersaison verbuchen, obwohl nach wie vor zigtausende Euro offen sind. Wie kann nun diesem Menschen geholfen werden? Wie kann er aus dem Klammergriff dieser Obsorger entkommen? Wie kann er Offenlegung über den Verbleib der 55.000,00 Euro erreichen? Und vor allem - wie kann er den Pächter los werden? Ich schreibe mit Absicht keine örtlichen Angaben - Österreich ist nicht so groß, als dass sich gewisse Leute nicht wiedererkennen würden. Lieber keine schlafenden Hunde wecken. Danke für euren Input Marridin

Kommentare

-Gast- (nicht überprüft)

[i]Der "Boß" eines Sachwalters ist immer ein/e RichterIn.[/i]
dem unsinn ist es egal, wenn er wiederholt wird.

das ganze klingt schon wieder sehr verdächtig nach dem -erl troll.

mf98288

Der "Boß" eines Sachwalters ist immer ein/e RichterIn.

Ich würde eine Aufsichtsbeschwerde (Mißstand in der Verwaltung) machen und diese a) entweder an das Justizministerium schicken oder b) an das zuständige Gericht, wenn man es kennt.

Dazu genügt eigentlich der Text, den Du hier geschrieben hast plus Adresse und Name des Besachwalteten und in die Überschrift des Briefes deutlich "Aufsichtsbeschwerde".

Dann läuft das richtig.

Leider ist es sehr häufig so, dass die Schwachen / Wehrlosen "Entmündigte" oder "Besachwalteten" schäbig gerupft werden. Das schöne an Aufsichtsbeschwerden ist es, dass sie rasch erstellt und versendet werden.

Sonst ist es fast unmöglich, den existierenen "Amtsmißbrauch" (auch von RichterInnen) zu reduzieren oder abzustellen.

mf98288

Der "Boß" eines Sachwalters ist immer ein/e RichterIn.

Ich würde eine Aufsichtsbeschwerde (Mißstand in der Verwaltung) machen und diese a) entweder an das Justizministerium schicken oder b) an das zuständige Gericht, wenn man es kennt.

Dazu genügt eigentlich der Text, den Du hier geschrieben hast plus Adresse und Name des Besachwalteten und in die Überschrift des Briefes deutlich "Aufsichtsbeschwerde".

Dann läuft das richtig.

Leider ist es sehr häufig so, dass die Schwachen / Wehrlosen "Entmündigte" oder "Besachwalteten" schäbig gerupft werden. Das schöne an Aufsichtsbeschwerden ist es, dass sie rasch erstellt und versendet werden.

Sonst ist es fast unmöglich, den existierenen "Amtsmißbrauch" (auch von RichterInnen) zu reduzieren oder abzustellen.

-Gast- (nicht überprüft)

egal unter welchem nick du dich einloggst,

würdest vorher die kommentare davor lesen (konkret von tavor), könntest dir mindestens die hälfte der deinigen sparen.

Emma

Verein für Sachwalterschaft heißt der.

Aufpasser

Es gibt einen Verein, der Besachwalteten gerade bei solchen Sachen hilft. Die klopüfen den Anwälten und Sachwaltern auf die Finger. Ich müßte die genaue Bezeichnung jetzt im Internet suchen, aber das können Sie auch.

-Gast- (nicht überprüft)

naja, murks,
wie mans nimmt.
erstens stehts im gesetz, zweitens habe ich schon zwei aus einer sachwalterschaft rausgeboxt, drittens war ich auch schon als sachwalter bestellt. also einfach übungssache.

murks

tavor,
Du kennst Dich aber bei diesem Thema gut aus. ;)

-Gast- (nicht überprüft)

nicht ganz klar.

sachwalter kann immer nur einer sein. eine besachwalterung ist auch nicht endgültig. einfach einmal einen antrag auf aufhebung der sachwalterschaft einbringen, das kann auch der betroffene selbst (sollte allerdings dafür selber einen verfahrensvertreter wählen).
ist schon die frage, wo es ist, denn in einigen bundesländern gibt es sachwaltervereine, die beraten können. wenn tatsächlich ein finanzieller schaden entstanden ist, auf jeden fall zusätzlich die vorläufige umbestellung des sachwalters beantragen (natürlich kann man einen der eigenen wahl vorschlagen) und eine sachverhaltsmitteilung an die staatsanwaltschaft schicken.

murks

@Marridin,
ich denke, da wird es keine andere Möglichkeit geben, als die Behörden einzuschalten, aber ich vermute, dass nur ein enger Verwandter des Entmündigten eine Offenlegung erreichen kann.

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