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Rettungsgebühren im Todesfall

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Rettungsgebühren im Todesfall

cynewulf
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Hallo zusammen. Bin neu hier. Ich bin ein sogenannter "Auslandsösterreicher" und kenne mich mit österreichischen Regeln und Gesetzen überhaupt nicht aus, da ich mein ganzes Leben im Ausland wohne. Mein Vater ist im 93sten Lebensjahr am 09.Jänner 2012 in Wien verstorben. Abends um halb sieben bekam er keine Luft, wurde ohnmächtig und fiel zu Boden. Er hatte eine Besucherin bei sich, die die Rettung rief. Nach zwanzig Minuten kam der Notarzt, der leider nur noch den Tod meines Vaters feststellen konnte. Der Leichnam wurde mitgenommen. Fast 10 Monate später erhalte ich heute eine Abrechnung der Einsatzgebühren (Rettung Stadt Wien MA70) über 86,70 Euro. Mein Vater war Pensionär und bei der WGKK versichert. Hätte nicht die WGKK diese Kosten übernehmen müssen? Vielleicht ist auch die Versicherung für die Beerdigungskosten (Wiener Verein) zuständig. Wäre dankbar, wenn mir da jemand helfen könnte.

Kommentare

cynewulf

Am 10.12,2012 hat mir die Abteilung für Grundsatzangelegenheiten der Wiener Gebietskrankenkasse auf mein Schreiben vom 21.11.2012 geantwortet. Nach Einsichtnahme des Einsatzprotokolls durch den Medizinischen Dienst werde der Einsatz eines Rettungswagens in meinem Fall befürwortet. Eine Direktverrechnung mit Rettunsdienst sei bereits veranlasst worden.

In diesem Zusammenhang bin ich zufrieden und "glaube wieder an die Welt". :unsure:

Danke allen.....

kritischer Konsument

[size=4][b]So ein Fall kommt heute 17.30 ORF II im "Bürgeranwalt" vor.[/b][/size]Noch schlimmer, weil die Rettung zwar gekommen ist, aber die Bestattung die Tote abtransportiert hat. Trotzdem kam ein Erlagschein an die Erben.
Soweit die Infos aus dem Teltext.

kritischer Konsument

Was sagt der "Wiener Verein"?
Wäre der Tote bzw am Sterbeort geblieben, müßte diese Versicherung den Abtransport zahlen.
Wozu transportie ihn die Rettung überhaupt ab? Wohin? Ein Spital braucht er doch nicht mehr...für alles weitere wäre doch die Bestattung zuständig gewesen

murks
Quote:

Die Rettung hätte aber keine Leiche mitnehmen dürfen

...Was auch richtig ist, wurde Dieses aber getan, so hätte auch die Rettung die Kosten dafür zu tragen...

Konsumator

Ich habe das überlesen, cynewulf, das war meine Nachlässigkeit. Tut mir leid.

Der Vater war nach seinem Tod nicht mehr versichert. Die Rettung hätte aber keine Leiche mitnehmen dürfen. Ich kann mir schon vorstellen, dass deswegen Verfahren anhängig sind. Für einen Bescheid wäre die MA 70 zuständig. Fragen Sie auch gleich nach den Beförderungsvorschriften.

Hätte das kritische Rudel nicht das Mucha-Forum zerstört, würde Die Mucha in diesen Fällen selbst nachfragen.

cynewulf

@ Konsumator

das ist ja genau der Punkt, dass die Krankenkasse auf Grund gesetzlicher Vorschriften die Zahlung der Rettung verweigert.
Aus diesem Grund hat die Rettung die Rechnung mir zugestellt.

Die WGKK sagte mir heute, dass mit dem Tod das Versicherungsverhältnis aufhört. Da mein Vater bereits tot war, war auch keine Versicherung mehr zuständig. Finde das ja absolut pietätlos. Da hat ein Mensch nahezu ein ganzes Leben Beiträge bezahlt und seine allerletzte Fahrt müssen dann noch die Nachkommen bezahlen.

Laut WGKK ist die Angelegenheit auch juristisch umstritten. Man berichtete mir, dass einige Verfahren anhängig seien. Man hat mir geraten, die Angelegenheit schriftlich darzulegen und um einen klagefähigen Bescheid zu bitten.

Das mache ich jetzt morgen und dann werden wir weiter sehen. Vorerst allen herzlichen Dank für Ihre Antworten

Konsumator

Die Rettung soll retten und nicht Ecards abfragen. Eine "Bekannte" klingt nicht nach jemandem, der Zugriff zu persönlichen Unterlagen hat. Es ist schon in Ordnung, wenn die Rettung den Einsatz verrechnet und der Erbe dann mit der Krankenkasse gegenverrechnet.

kritischer Konsument
Quote:

In dem Fall konnte die Rettung die Versicherungsdaten nicht wissen.

Das ist nicht gesagt. Die erwähnte Bekannte kann durchaus die E-Card der Rettung mitgegeben haben oder hat sicher Auskunft gegeben, um wen es sich handelt. Die meisten Leute haben sie im Geldbörsel oder der Brieftasche und man kann davon ausgehen, daß die Rettung die Daten gleich abgefragt hat. Adresse und Name des Patienten bzw Toten waren bekannt.

Konsumator

Die Gemeinde Wien schreibt:
Grundsätzlich müssen die Einsatzgebühren von jenen Personen getragen werden, für die die Rettung gerufen wurde. Bei bestehendem Versicherungsanspruch (Krankenkasse) werden die entstandenen Gebühren direkt mit dem Versicherungsträger verrechnet. Besteht zum Zeitpunkt des Rettungseinsatzes kein Versicherungsanspruch, sind dem Wiener Städtischen Rettungsdienst die Versicherungsdaten nicht bekannt oder wurde die Übernahme der Einsatzgebühren vom Versicherungsträger abgelehnt, werden die Gebühren den Zahlungsverpflichteten vorgeschrieben.

In dem Fall konnte die Rettung die Versicherungsdaten nicht wissen.

kritischer Konsument

Eigentlich wäre es logisch, daß die Krankenkasse diese Kosten übernimmt. Haben Sie einmal nachgefragt? Vielleicht steht man dort auf dem Standpunkt, daß mit dem Tod das Vertragsverhältnis erlischt. Dann wäre tatsächlich der Wiener Verein zuständig.
Ich weiß nicht, ob ein eigenes Erlebnis hilft. Wir hatten vor über 10 Jahren Besuch aus Deutschland. Leider kam er nicht mehr nach Hause, er wurde hier ganz plötzlich krank und verstarb 2 Tage später nach 2 OPs im Spital. Ich hatte damals auch die Rettung gerufen und ein halbes Jahr später kam eine Rechnung über rund 5000 ATS, die ich ebenso gezahlt habe wie die Einäscherung und Überführung. Ich bekam das Geld aber aus der Erbmasse wieder und wie man mir damals gesagt hatte, hat man das bei seiner Versicherung eingereicht und bekommen (allerdings war er privat versichert).

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