Haftpflichtversicherung Restwert Auto
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Viel Freude mit der "neuen" Mucha wünscht
Barbara Mucha und die Mucha-Administration
Kommentare
Grundsätzlich gilt im Schadenersatzrecht, dass du keinen Vor- aber auch keinen Nachteil aufgrund des Schadensereignisses haben darfst.
War also das Fahrzeug nur mehr 790€ wert und die Reparaturkosten würden ein vielfaches davon betragen, so ist es zulässig, dass dir die Versicherung "nur" die 790€ zahlt.
Auch die Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel könnte ein zu begleichenden Schaden sein, allerdings muss du dir dann ersparte Aufwendungen (z.B. Treibstoffkosten, etc. ) abziehen lassen.
Für eine genaue Beratung solltest du dich z.B. an einen der Autofahrerclubs wenden, denn die kennen sich mit der Rechtssprechung der Gerichte zu diesem Thema meist sehr gut aus und können dir in der Regel auch sagen ob der von der Versicherung angesetzte Wert in Ordnung geht.