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Barbara Mucha und die Mucha-Administration

NÖ-Card-Problem

Bild des Benutzers Lerte

NÖ-Card-Problem

Lerte
0
Noch nicht bewertet
21.08.2015
Niederösterreich-Card GmbH

Heute, 21.08.2015, haben wir unsere NÖ-Cards erhalten mit dem Vermerk: "gültig von 1.4.2015 bis 31.3.2016".

Falls das kein Fehler ist, dann bedeutet das, dass die Karten nur etwas mehr als 7 Monate genützt werden können, und das zum vollen Ganzjahrespreis.

Bestellt haben wir sie Anfang August und bezahlt haben wir den vollen Preis von 2 x 55.-EUR. Ein seriöses Angebot ist entweder bei Gültigkeitsdauer oder Preis variabel. 

Über das Kontaktformular habe ich nach einer Lösung verlangt. Antwort steht natürlich noch aus.

Ich bin sehr gespannt, ob wir es da mit Fairness oder Hinterhofmanieren zu tun bekommen. 

Wien

Kommentare

kritischer Konsument

Es gibt keine "andere Sichtweise" - es sei denn die, wie du mich als Spammer oder chronischen "Heruntermacher" hinstellst, mir ist nämlich Konsumentenschutz ein ernstes Anliegen. - , aber die AGBs sind nun einmal bindend und wenn ein Unternehmen ein Angebot ausgibt, das von April bis März gilt und Tausende nehmen es so in Anspruch, kannst du entscheiden, ob du das willst oder nicht. Mehr nicht!

Wo habe ich "nachlässig recherchiert"?

Wo wurde ich "persönlich"? Wo "mache ich dich herunter"? Der Fehler liegt eindeutig bei dir, weil du dich nicht vorher informiert hast. Das wird man doch noch sagen dürfen, wenn es stimmt. Du hättest vorher die AGBs lesen können, steht ja auch bei der Bestellung dabei, bevor du mit deinem "Problem" in ein Konsumentenschutzforum gehst. Wenn du die Wahrheit nicht verträgst ist das nicht mein Problem. Natürlich ist hier ein Rat "wenig hilfreich", weil es keinen gibt. Du verträgst halt die Wahrheit nicht. Hast du erwartet, daß wir auch in deiner Weise auf das Unternehmen schimpfen? 

Aber wenn man deine Kündigung aus Kulanz akzeptiert hat und du dein Geld zurückbekommen hast trotz deines rotzigen Schreibens, sei froh. Du hast dir selbst geschadet.

PS Das ist übrigens das einzige Forum, in dem ich mitarbeite.

Lerte

kritischer Konsument:

<p>"Und die Erwähnung des Ermittelns von rechtlichen Möglichkeiten in dem Schreiben sollte meine Entschlossenheit unterstreichen. Ohne solche Ermittlungsergebnisse rechtliche Schritte anzudrohen, wäre allerdings wirklich dumm, da gebe ich dir recht."</p>

<p>&nbsp;</p>

<p>Du würdest einen solchen Prozeß mit Sicherheit verlieren, weil die AGBs bindend sind. Und das weiß die Firma auch, also kann man eine so "entschlossene" Aussage dort nur belächeln. Jeder "ermittelnde" Rechtsanwalt würde dir das sagen, und dem darfst du mehr zahlen, als die ganze Sache wert ist</p>

<p>Es war trotzdem dein Fehler, wenn du dich vor einem Kauf nicht informierst.&nbsp;</p>

<p>Nichts anderes wollte ich dir sagen, mit den unzutreffenden Beispielen der WL hast du angefangen. Und Wochen- und Monatskarten sind durchaus ein Beispiel analog zu deinem aktuellen Problem. Es kann ja auch niemand sagen, ich hab die Wochenkarte irrtümlich gekauft am Donnerstag, ich will Mo bis Mi ersetzt haben oder den gesamten Preis zurück.&nbsp;Ein gewöhnliches Theaterabo geht über eine Saison, das kauft man nicht im Jänner, von speziellen Angeboten war nicht die Rede.</p>

<p>Ich weiß nicht, warum dir 55€ für 7 Monate zu teuer wären bei 331 Möglichkeiten. Jeder Schloßeintritt kostet ca 8-10€, die meisten Museen zwische 6 und 12, dazu die 30% Ermäßigungen für Theater, andere für Reisen, Sport.</p>

<p>Du hättest doch sowieso nicht alle 331 Möglichkeiten nützen können. Insofern hast du dir selbst geschadet.</p>

Von Foren geradezu magnetisch angezogen werden oft Personen, die andere heruntermachen wollen. Sie recherchieren nachlässig, werden gern persönlich und insgesamt sind deren Kommentare wenig hilfreich. Das ist nichts Neues und daran wird sich auch nichts ändern.

Deine Beiträge tendieren ein wenig in diese Richtung, und obwohl das keinen Schaden anrichtet, wächst damit nicht gerade die Attraktivität dieses Forums für gefrustete Konsumenten. Deine andersartige Sichtweise war mir allerdings trotzdem eine Bereicherung, danke.

kritischer Konsument

"Und die Erwähnung des Ermittelns von rechtlichen Möglichkeiten in dem Schreiben sollte meine Entschlossenheit unterstreichen. Ohne solche Ermittlungsergebnisse rechtliche Schritte anzudrohen, wäre allerdings wirklich dumm, da gebe ich dir recht."

 

Du würdest einen solchen Prozeß mit Sicherheit verlieren, weil die AGBs bindend sind. Und das weiß die Firma auch, also kann man eine so "entschlossene" Aussage dort nur belächeln. Jeder "ermittelnde" Rechtsanwalt würde dir das sagen, und dem darfst du mehr zahlen, als die ganze Sache wert ist

Es war trotzdem dein Fehler, wenn du dich vor einem Kauf nicht informierst. 

Nichts anderes wollte ich dir sagen, mit den unzutreffenden Beispielen der WL hast du angefangen. Und Wochen- und Monatskarten sind durchaus ein Beispiel analog zu deinem aktuellen Problem. Es kann ja auch niemand sagen, ich hab die Wochenkarte irrtümlich gekauft am Donnerstag, ich will Mo bis Mi ersetzt haben oder den gesamten Preis zurück. Ein gewöhnliches Theaterabo geht über eine Saison, das kauft man nicht im Jänner, von speziellen Angeboten war nicht die Rede.

Ich weiß nicht, warum dir 55€ für 7 Monate zu teuer wären bei 331 Möglichkeiten. Jeder Schloßeintritt kostet ca 8-10€, die meisten Museen zwische 6 und 12, dazu die 30% Ermäßigungen für Theater, andere für Reisen, Sport.

Du hättest doch sowieso nicht alle 331 Möglichkeiten nützen können. Insofern hast du dir selbst geschadet.

Lerte

kritischer Konsument:

<p>"Ich habe diesen Kommentar jetzt sicherheitshalber mehrmals gelesen, doch leider ist mir seine Sinnhaftigkeit nicht restlos aufgegangen, sorry, vielleicht liegt's auch an mir."</p>

<p>Ich weiß nicht, was man da nicht verstehen kann.</p>

<p>"Monatskarte am 18. und Wochenkarte am Donnerstag?? Niemand macht sowas, weil man eben nicht muss."</p>

<p>Warum dann eine Jahreskarte, die ab April gilt, erst im August kaufen?&nbsp;Niemand macht so was!&nbsp;</p>

<p>Viele&nbsp;Jahres- und Saisonkarten gelten ab einem bestimmten Zeitpunkt, für Bäder, den Zoo.... Ein Abo im Theater gilt ab September, das wird man auch nicht im Jänner kaufen.</p>

<p>In den AGBs steht deutlich der "unseriöse" Gültigkeitszeitraum (Punkt 1.6). Mit dem Kauf stimmst du diesen zu. Warum hast du dir nicht vorher die Homepage angeschaut? Du kannst alle Ausflugsziele nützen, genauso wie wenn du sie im April gekauft hättest. Dir entsteht also kein Schaden (wie es etwa bei einem Theaterabo wäre). Du hast halt weniger Zeit für deine Ausflüge.</p>

<p>Dein Antwort-Mail ist unhöflich und "dreist". Und was soll er mit den "Angeboten der Wiener Linien" anfangen, die nicht zu vergleichen sind? &nbsp;Ich glaube nicht, daß du zurücktreten kannst, weil du dich nicht ordentlich informiert hast, schon gar nicht mit Rückerstattung des Kaufpreises.. Und die Drohung mit rechtlichen Schritten ist nur dumm.</p>

<p>&nbsp;</p>

Lieber kritischer Konsument,
ich weiß wirklich nicht, warum du zu meinem Problem Kommentare schreibst, denn mit deinen Beispielen verbreitest du falsche Informationen. Suchst du hier Sparringspartner für verbale Schlagabtäusche?

Zu deinen Beispielen Zoo, Bäder und Theater: 
- Die Jahreskarte des Wiener Tiergartens ist AB AUSSTELLUNGSDATUM gültig, 
- im Burgtheater beispielsweise (Festabonnement) hat man die Möglichkeit eines Quereinstiegs innerhalb der Theatersaison und man bezahlt dann seine Vorstellungen anteilsmäßig, 
- die Monatskarten, Jahreskarten und All-Inclusive-Cards der Städtischen Bäder sind alle AB AUSSTELLUNGSDATUM gültig. 

Und die Erwähnung des Ermittelns von rechtlichen Möglichkeiten in dem Schreiben sollte meine Entschlossenheit unterstreichen. Ohne solche Ermittlungsergebnisse rechtliche Schritte anzudrohen, wäre allerdings wirklich dumm, da gebe ich dir recht.

Lerte

Kaufrücktritt wurde akzeptiert.

******

.....

vielen Dank für die Bekanntgabe Ihrer Daten. Wir haben die Sperre der Karten und die Umbuchung in die Wege geleitet. Für letztere ersuchen wir um etwas Geduld.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bibiana Vorlaufer

Niederösterreich-CARD Hotline

Tel. 01 / 535 05 05

*****

kritischer Konsument

Bei der Online-Bestellung wird auch auf den Gültigkeitszeitraum hingewiesen.

http://www.niederoesterreich-card.at/agb

1.6 Gültigkeitsdauer

Die NÖC-Saison beginnt grundsätzlich am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres (ausgenommen Aktionsverkäufe). Die NÖC verliert mit Ablauf der Saison automatisch ihre Gültigkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Karteninhaber ist nur so lange berechtigt, die NÖC zu verwenden, als das Vertragsverhältnis aufrecht und die NÖC gültig ist. Sowohl der Karteninhaber als auch die NÖC-GmbH sind berechtigt, den NÖC-Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Missbrauch sowie die Weitergabe der NÖC durch den Karteninhaber. Die NÖC-GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die NÖC ersatzlos zu sperren. Der Karteninhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die NÖC ersatzlos herauszugeben. Allfällige, bei Ende der Vertragsdauer bestehende Bonuspunkte können nicht übertragen werden und verfallen, wenn der Karteninhaber seine NÖC nicht innerhalb von 3 Monaten verlängert.

Für 55€ hat man freien Eintritt bei 331 Ausflugszielen, sogar 29 in Wien. Die HP sagt, daß man, wenn man alle ausnützen könnte, 2500€ an Eintrittsgeldern sparen würde. Ich glaube, allein bei den 29 Wiener Zielen hättest du deine 55€ wieder drinnen. 

kritischer Konsument

"Ich habe diesen Kommentar jetzt sicherheitshalber mehrmals gelesen, doch leider ist mir seine Sinnhaftigkeit nicht restlos aufgegangen, sorry, vielleicht liegt's auch an mir."

Ich weiß nicht, was man da nicht verstehen kann.

"Monatskarte am 18. und Wochenkarte am Donnerstag?? Niemand macht sowas, weil man eben nicht muss."

Warum dann eine Jahreskarte, die ab April gilt, erst im August kaufen? Niemand macht so was! 

Viele Jahres- und Saisonkarten gelten ab einem bestimmten Zeitpunkt, für Bäder, den Zoo.... Ein Abo im Theater gilt ab September, das wird man auch nicht im Jänner kaufen.

In den AGBs steht deutlich der "unseriöse" Gültigkeitszeitraum (Punkt 1.6). Mit dem Kauf stimmst du diesen zu. Warum hast du dir nicht vorher die Homepage angeschaut? Du kannst alle Ausflugsziele nützen, genauso wie wenn du sie im April gekauft hättest. Dir entsteht also kein Schaden (wie es etwa bei einem Theaterabo wäre). Du hast halt weniger Zeit für deine Ausflüge.

Dein Antwort-Mail ist unhöflich und "dreist". Und was soll er mit den "Angeboten der Wiener Linien" anfangen, die nicht zu vergleichen sind?  Ich glaube nicht, daß du zurücktreten kannst, weil du dich nicht ordentlich informiert hast, schon gar nicht mit Rückerstattung des Kaufpreises.. Und die Drohung mit rechtlichen Schritten ist nur dumm.

 

Lerte

kritischer Konsument:

<p>Gerade die Karten der WL bieten aber außer der Jahres- und Touristenkarten&nbsp;ein denkbar schlechtes Beispiel. Wenn man eine Wochenkarte am Donnerstag oder eine Monatskarte am 18. kauft, verbleiben nur noch die restlichen Tage bis zum Ende der Woche bzw des Monats. Die diversen Streifenkarten gelten bis Betriebsschluß, auch wenn Sie sie erst am Abend entwerten.</p>

<p>&nbsp;</p>

<p>http://www.niederoesterreich-card.at/agb</p>

<p>Punkt 1.6 Gültigkeitsdauer</p>

Auf der einen Seite die NÖ-Card: 1 Produkt, 1 Preis, 1 starre Gültigkeitsperiode, und wenn man die Karte voll nützen möchte, darf man sie nur am 1.April kaufen.

Auf der anderen Seite die Wiener Linien, um bei dem Beispiel zu bleiben: massenhaft verschiedene Tickets, zu entsprechend angepassten Preisen, aus denen nach Bedürfnis, Datum und Uhrzeit gewählt werden kann.
Monatskarte am 18. und Wochenkarte am Donnerstag?? Niemand macht sowas, weil man eben nicht muss.

Ich habe diesen Kommentar jetzt sicherheitshalber mehrmals gelesen, doch leider ist mir seine Sinnhaftigkeit nicht restlos aufgegangen, sorry, vielleicht liegt's auch an mir.

kritischer Konsument

Gerade die Karten der WL bieten aber außer der Jahres- und Touristenkarten ein denkbar schlechtes Beispiel. Wenn man eine Wochenkarte am Donnerstag oder eine Monatskarte am 18. kauft, verbleiben nur noch die restlichen Tage bis zum Ende der Woche bzw des Monats. Die diversen Streifenkarten gelten bis Betriebsschluß, auch wenn Sie sie erst am Abend entwerten.

 

http://www.niederoesterreich-card.at/agb

Punkt 1.6 Gültigkeitsdauer

Lerte

Antwort-Mail vom 23.08.2015 17:16h

**************

....

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Die Niederösterreich-CARD hat ein fixes Kartenjahr 1.4.2015-31.3.2016, dies kann leider nicht beeinflusst oder geändert werden.

Auch wenn sich der Zeitraum verkürzt hat, ist die Anzahl der Ausflugsziele gleich geblieben, sodass wir den Preis der Karte nicht heruntersetzen können.

Wir bedauern, dass wir Ihnen keine Lösung anbieten können und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Gerda Binder

Niederösterreich-Card Hotline

Tel. 01 / 535 05 05

Niederösterreich-Card GmbH

3100 St. Pölten, Niederösterreichring 2, Haus C Tel. +43/2742/9000-19880, Fax DW 19802

FN 267462 b, HG St. Pölten, UID: ATU62114937

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Meine Antwort:

Guten Tag,

sprechen Sie eigentlich wirklich im Namen des Unternehmens?
Das Argument ist so unglaublich dreist, dass Sie sich einmal die Angebote der Wiener Linien anschauen sollten:

Wiener Einkaufskarte
24-h Wien Karte
48-h Wien Karte
72-h Wien Karte
Wochenkarte Wien
Monatskarte Wien
Einzelfahrschein
Fahrschein ermäßigt für 2 Fahrten
Seniorenfahrschein für 2 Fahrten
Streifenkarte für Erwachsene für 4 Fahrten
Streifenkarte ermäßigt für 4 Fahrten
8-Tage-Klimakarte Wien
Usw.

Die Preise sind angepasst an die Nutzungsmöglichkeiten wie es weltweit als seriöses Geschäftsgebaren üblich ist. Laut Ihrem Argument müsste der Preis jeder Karte gleich sein, weil "sich zwar der Zeitraum verkürzt, die Anzahl der Linien gleich bleibt".
Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein.
Unglaublich!
Da Sie keine Möglichkeit eines Ausgleiches anbieten, möchte ich vom Kauf zurücktreten und fordere den vollen Kaufpreis zurück. Darüber hinaus werde ich die juristischen Möglichkeiten ermitteln lassen.

Gruß...
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