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Recht - Handwerker - Schadenersatz

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Recht - Handwerker - Schadenersatz

rodrimar
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Hallo, wer kann etwas dazu beitragen? Danke! Sachverhalt, in Bayern. 25.05 Elektriker führt eine Reparatur bei mir zu Hause durch und dabei verursacht kleine Kratze im Parkett. Wohnung ist 5 Jahre alt, sehr geplegt, bis jezt keine Spuren im Parkett... 29.05 Elektriker sendet mir die Rechnung für Elektroarbeiten (etwa 600€) 27.06 Mein Parkettverleger stellt fest, dass dieses Parkett in dieser Form und Größe nicht mehr existiert und muss das komplette Zimmer ausgewechselt werden. Kostesvoranschlag: etwa 1500€ + Aus- und Einbau Schrank(noch nicht bestimmt). Via mail, gebe ihm die Möglichkeit einen anderen Parkettverleger zu suchen, der den gleichen Parkett hat und günstiger ist, so wie er sich wünscht. Suche nicht erfolgreich. Versuche Kompromis zu finden, er bietet mir ein Rabatt von 200 €, gehe aber nicht ein, da es nicht für die Reparatur reicht. 13.07 Elektriker beantragt der Parkettschaden in seiner Versicherung und erinnert mich an der Begleichung der Rechnung (via mail). Ich schreibe ihm, dass ich zahle, wenn die Sache mit der Versicherung geklärt ist. 10.08 ich erhalte eine Erinnerung zur Zahlung und schreibe per mail zurück, dass ich gerne auf die Versicherung warten würde 16.08 ich erhalte eine Mahnung (per einschreiben) mit Frist 18.08. 17.08 Termin bei mir mit dem Gutachter, der die Versicherung zu mir schieckt. 18.08 Ich erkläre die Aufrechnung mit meinem Schadenersatzanspruch wegen des beschädigten Parketts, sowohl per fax als auch persönliche Abgabe (mit Zeugen und Erhaltbestätigung). 29.08 Der Anwalt vom Elektriker sendet mir ein Schreiben mit der Aufforderung 600+Zinsen+120Anwaltkosten zu zahlen. Er sagt nix zum Schaden. 31.08 Ich schreibe zurück (per Einschreiben), dass ich bereits eine Aufrechnung wg. Schadenersatz erklärt habe und sende ich alle Briefe und Emailverkehr zu. 03.09 Die Versicherung vom Elektriker informiert mich über die Entscheidung 500 € für den Schaden zu übernehmen (ich kann direkt das Geld nehmen, als fiktive Rechnung, habe aber noch nicht gemacht). Wie sehen meine Chancen aus, wenn ich 500 (Geld von Versicherung) und 600 (Rechnung) einbehalte? (immer noch weniger, als die Rechnung des Parketts) Wie teuer kann sein, wenn ich vor Gericht verlieren würde?

Kommentare

kritischer Konsument

Allen Handwerkern eine schwache Orthographie zu unterstellen ist genauso diskriminierend.
In der Sache hatte tavor aber recht. Wenn er ausnahmsweise einmal etwas s
Sinnvolles zum Thema von sich gegeben hat, sollte man das nicht gleich abwerten, nur weil einem Tatsachen nicht passen.

privatus

Tavor ist vermutlich Handwerker. Das kann man aus seiner Orthographie und seiner
einseitigen und diskriminierenden Antwort entnehmen. Solche Antworten sind wenig
hilfreich und daher leicht entbehrlich.

-Gast- (nicht überprüft)

abgesehen vom falschen land liegt rodrimar auch sonst falsch.

die elektrikerrechnung hätte bezahlt werden müssen. die war für eine erbrachte leistung und kann nicht mit etwas anderem "aufgerechnet" werden.
die zweit, unabhängige causa ist eine versicherungssache, die man gesondert regeln muß.
rodrimar wird also die vollen mahnkosten für den elektriker zahlen müssen und kann sich dann überlegen, ob er das versicherungsangebot annimmt. baiern sind prozeßhanseln, also wird letztlich beides beim amtsgericht liegen bleiben.

trotzdem aber, ein paar "[i]kleine kratzer im parkett[/i]", da wäre ein austausch sehr übertrieben.

murks

@rodrimar,
Deine Beschwerde ist zwar interessant, doch Du befindest Dich hier auf einer österreichischen Konsumentenschutzseite.

Du musst verstehen, dass die diesbezüglich in Österreich gültigen Gesetze und Vorgaben nicht unbedingt auch in Bayern - das ja bekanntlich zu Deutschland gehört - nicht relevant sind.

Am Besten wärts Du in diesem Fall in den USA dran, da könntest Du noch Schmerzensgeld für den Dir aus dem zerkratzten Parkettboden entstandenen seelischen Schaden geltend machen.

Ich denke in Österreich würdest Du von einer Versicherung für (ich zitiere) "kleine Kratzer" höchstens für das Ausbessern und entsprechendes Versiegeln dieser kleinen Kratzer entschädigt werden, was wahrscheinlich weit unter 500 Euro liegen würde.

Was ich sicher weis ist, ein korrekter und professioneller Handwerker in Österreich legt bei größeren Arbeiten bei denen Beschädigungen am Boden entstehen könnten eine entsprechende Schutzfolie (und/oder Papier) unter um mögliche Schäden zu vermeiden. Ob Das aber Pflicht ist oder nur eine freie Leistung kann ich wirklich nicht sagen.

Da die von Dir erwähnte Reparatur eine Rechnung von etwa 600 Euro ergab schliesse ich daraus, dass es sich doch um eine umfangreichere Arbeit handelte. Das müsstest Du nach den in Deutschland geltenden Gesetzen eruieren und den Fall anschliessend bei der Versicherung abklären.

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